Urteil vom 15. Dezember 2009
Gregor Galke, Vorsitzender Richter, warnte jedoch vor der Benutzung des Urteils als Blankoscheck.
http://www.sueddeutsche.de/computer/410/497712/text/
http://www.zeit.de/newsticker/2009/12/15/iptc-bdt-20091215-617-23301866xml
Wolfgang W. und Manfred L. klagen noch vor dem BGH gegen eine Zeitung, die ebenfalls Meldungen archiviert.
Ähh, warum?
Es gibt in solchen Zusammenhängen immer zwei Termine.
1) Den Urteilsspruch, in diesem Fall aus Dez. 2009.
2) Die schriftliche Urteilsbegründung, die im Regelfall Monate später veröffentlicht wird.
Bei der Urteilsverkündung braucht der Richter nur sagen, "Nö, is nich!".
Bei der schriftlichen Urteilsbegründung muss er schon etwas
ausführlicher werden. Meistens begründen die Richter beim
Urteilsspruch aber schon in Kurzform warum sie das Urteil so fällen.
Dir ist der Unterschied zwischen Name einer Person und Bild einer Person aber schon bekannt, oder?
Ich frage weil Du theoretisch ja auch ein Synästhetiker sein könntest, der beides sowieso irgendwie immer miteinander verwechselt.
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