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Urteil finde ich in Ordnung

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  1. Urteil finde ich in Ordnung

    Autor /mecki78 25.04.12 - 14:24

    Wenn ich ein Starkstromkabel anfasse, obwohl davor ein großes Schild hängt, "Vorsicht Starkstrom! - !!!LEBENSGEFAHR!!!", und ich habe Glück und überlebe, dann kann ich den Betreiber des Kabels auch nicht verklagen auf Schmerzensgeld. Irgendwo muss man mal eine Grenze ziehen.

    Die Bitkom Empfehlung ist mal wieder, wie bei Bitkom eigentlich üblich, völlig für'n A..., weil sie nichts konkretes enthalten. Meine Mutter könnte z.B. mit dieser Aussage nicht viel anfangen. Die drei Wichtigsten Dinge beim Online Banking sind:

    1. Da man den Absender einer nicht signierten E-Mail nicht verifizieren kann, niemals Links in Mails anklicken um auf Seiten wie PayPal, eBay, Amazon oder eben auch der eigenen Bank zu gelangen, egal wie gut oder echt diese E-Mail auch aussehen mag. Das Absenderfeld einer E-Mail ist wie der Absender auf einem Briefkuvert: Jeder kann da drauf schreiben was er will und nur weil ich handschriftlich als Absender meiner Briefe "Bundeskriminalamt" drauf schreibe, kommt der Brief noch lange nicht vom BKA!

    2. TAN steht für TRANSAKTIONS-NUMMER, das sollte man durchaus wissen. D.h. eine TAN wird immer dann benötigt, wenn eine TRANSAKTION erfolgt. Anmelden auf der Internetseite ist *KEINE* Transaktion, ergo wird keine Bank dabei eine TAN verlangen! Wenn man sich durch zu viele falsche Anmeldeversuche ausgesperrt hat, dann gibt es Banken, die es erlauben seinen Login wieder über eine TAN freizuschalten, aber die meisten erlauben nicht einmal das; hier muss man zum Telefon greifen oder die Filiale besuchen. Selbst wenn eine Bank es erlaubt das ganze mit einer TAN freizuschalten, dann ist das tatsächlich eine Art von Transaktion (wobei nicht im klassischen Sinne) und in dem Fall würde die Bank *EINE* TAN verlangen, *NICHT ZEHN*! Ich wäre aber schon sehr vorsichtig hier auch nur eine TAN einzugeben, lieber bei der Bank anrufen und verifizieren, dass man sich gerade wirklich "ausgesperrt" hat und dann per Telefon freischalten lassen.

    3. Wenn der Browser keine sichere (HTTPS) Verbindung anzeigt, dann gibt man überhaupt nichts ein, was nicht *jeder* im Internet mitlesen darf. Keine Logins, keine PINs, keine TANs. Wenn die Seite der Hausbank einen auffordert so etwas einzugeben und die aktuelle Seite ist nicht als "sicher" markiert, dann stimmt da was ganz gewaltig nicht, denn so etwas würde keine mir bekannte Bank jemals machen! Hier müssen alle Alarmglocken sofort angehen, das ist sozusagen DEFCON 1. Browser sofort beenden, wieder öffnen, händisch auf die Bankseite gehen (nicht per Google-Suche, nicht per Bookmark, nicht per Link), und noch einmal überprüfen. Ist die Verbindung wieder nicht sicher, dann ist der Browser oder das System vielleicht kompromittiert, auf jedem Fall stimmt da irgend etwas nicht und wenn man sich mit so etwas nicht auskennt, sollte man jemand im Bekanntenkreis fragen, der mehr Ahnung auf diesem Gebiet hat.

    /Mecki

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