Oder ist ihm das nicht erlaubt?
Die Unterschrift verweigern zu dürfen ist doch bestandteil seines Amtes?
tja er will halt ned das die partei schaden nimmt.
hehe trotzdem lachnummer des tages heute.
Weil er nur eine formelle und keine materielle Prüfungsbefugnis hat.
Und formelle Mängel im Gesetzgebungsverfahren sind keine bekannt.
Afaik kann Köhler die Unterschrift nur hinauszögern. Soll heißen er kann unterschreiben wann er will. Komplett verweigern/ablehnen geht aber nicht.
Welti schrieb:
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> Oder ist ihm das nicht erlaubt?
> Die Unterschrift verweigern zu dürfen ist doch bestandteil seines Amtes?
Unsere Verfassung sieht eigentlich kein Veto-Recht des Bundespräsidenten vor. Das Amt hat eigentlich nur eine reine Repräsentationsfunktion. Kurz: Es ist so sinnvoll wie ein Kropf.
er darf es einmal aufhalten und nicht unterschreiben, nachdem es noch mal "bearbeitet" wurde muss er es aber unterschreiben
> er darf es einmal aufhalten und nicht unterschreiben, nachdem es noch mal
> "bearbeitet" wurde muss er es aber unterschreiben
Aus welchem Satz unseres Grundgesetzes ließt Du diese Verpflichtung?
> Oder ist ihm das nicht erlaubt?
> Die Unterschrift verweigern zu dürfen ist doch
> bestandteil seines Amtes?
Das ist so eine Gratwanderung.
Eigentlich ist es ihm erlaubt, zunächst einmal nicht zu unterschreiben, da eine seiner Aufgaben in dem Prozess ja ist, die verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Andererseits ist es natürlich etwas vermessen, wenn eine Einzelperson sich über die Entscheidung des gewählten Parlaments stellt, denn die haben die Verfassungskonformität ja auch schon geprüft. Insofern durchaus schwierig.
Prinzipiell kann der Präsident über eine Organklage beim Verfassungsgericht auch zur Unterschrift gezwungen werden, aber das würde man wegen des Ansehens des Amtes wohl nur in extremen Ausnahmefällen tun.
Überhaupt ist Köhler schließlich der erste BP, der überhaupt schon einmal (oder genauer sogar zwei mal) seine Unterschrift verweigert hat. Er ist in dem Sinne deutlich politischer als alle Vorgänger, vielleicht sogar politischer, als die Verfassungsväter sich das Amt vorgestellt haben.
Kann er machen, teil seine Amtes. Die Sache ist aber folgende, wenn er jetzt sagt er unterschreibt nicht, weil es verfassungswidrig ist, dann kann die "liebe" CDU das selbe Gesetz in einem Jahr nicht wieder bringen bzw. er dann nicht auf einmal sagen dass es jetzt passt. Wo könnte das Problem liegen wenn das Gesetzt, was ja so oder so verfassungswidrig ist (meine Meinung) nach einem Jahr ein bisschen geändert gehört? Das sollte doch für unsere Politiker kein Problem sein, ist ja ihre Aufgabe. Falsch! Ist ein super, gigantisches, riesen Problem für die! Grund: Die machen schon lange die Gesetze nicht mehr selber, dafür haben die "Spezialisten" aus Industrie und Wirtschaft oder anderen Interessensgruppen, "Abschreiber" für EU vorgaben und wenn sie selber was machen müssen sind sie völlig überfordert in unserer Regierung.
Die Taliban müssten ihn halt 3 Jahre lang entführen.
Ich weiß, das ist auch keine Lösung, weil dann eh ein neuer Bundespräsident gewählt würde.
wintelkiller schrieb:
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> Weil er nur eine formelle und keine materielle Prüfungsbefugnis hat.
>
> Und formelle Mängel im Gesetzgebungsverfahren sind keine bekannt.
Formeller Mangel #1:
Es gab nur zwei Lesungen zur ersten Fassung und eine zur zweiten Fassung.
Formeller Mangel ä2:
Es wurde über den ursprunglichen, nicht den geänderten Entwurf angestimmt.
Und ich bin nicht einmal Jurist.
Es heißt: formaler Mangel:(
Oktavian schrieb:
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> Überhaupt ist Köhler schließlich der erste BP, der überhaupt schon einmal
> (oder genauer sogar zwei mal) seine Unterschrift verweigert hat.
Bei was hatte er denn noch die Unterschrift verweigert? Das würde mich mal interessieren...
Korrekturleser schrieb:
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> Oktavian schrieb:
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> > Überhaupt ist Köhler schließlich der erste BP, der überhaupt schon
> einmal
> > (oder genauer sogar zwei mal) seine Unterschrift verweigert hat.
>
> Bei was hatte er denn noch die Unterschrift verweigert? Das würde mich mal
> interessieren...
ist zwar nicht der erste aber hier
http://de.wikinews.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_Horst_K%C3%B6hler_verweigert_Unterschrift_f%C3%BCr_Privatisierungsgesetz
bzw. falls es lieber ist die direkte quelle http://www.tagesschau.de/inland/meldung92228.html und falls man wikinews glaube darf hat Richard von Weizsäcker es auch schonmal gemacht
Wenn er es Unterschreiben muss, ob er will oder nicht, dann macht die Unterschrift von ihm überhaupt gar keinen Sinn und könnte man auch gleich bleiben lassen.
Danke!
Oktavian schrieb:
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> vielleicht sogar
> politischer, als die Verfassungsväter sich das Amt vorgestellt haben.
Das ist durchaus möglich. Das Ding nennt man aber GG, nicht Verfassung. Die muß sich das vereinigte Deutschland noch geben. So war es jedenfalls geplant ...
Oktavian schrieb:
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> Überhaupt ist Köhler schließlich der erste BP, der
> überhaupt schon einmal (oder genauer sogar zwei mal)
> seine Unterschrift verweigert hat.
Darin ist er nun zwar nicht der erste BP, aber er äußert sich darüber hinaus auffällig häufig recht kritisch gegenüber Vorlagen, selbst wenn er sie unterschreibt.
> Er ist in dem Sinne deutlich politischer als alle
> Vorgänger, vielleicht sogar politischer, als die
> Verfassungsväter sich das Amt vorgestellt haben.
Die Väter (und Mütter) des GG ahnten ja auch noch nicht, dass es mal so weit mit der Bundesrepublik kommen würde. Um so besser, dass sie absichtlich oder unabsichtlich eine Institution geschaffen haben, die trotz repräsentativer Grundfunktion politischer werden kann, wenn dies erforderlich ist. Es gibt jedenfalls nichts, was dem BP verbieten würde/könnte/sollte, bei Bedarf als Gewissen der Legislative zu fungieren.
Oktavian schrieb:
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> Andererseits ist es natürlich etwas vermessen, wenn eine Einzelperson sich
> über die Entscheidung des gewählten Parlaments stellt, denn die haben die
> Verfassungskonformität ja auch schon geprüft. Insofern durchaus schwierig.
So sollte es zumindest sein, bei den sich häufenden Fällen, in denen das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden muss, darf man den Politikern diese Kompetenz mit gutem Gewissen absprechen.
Bauer sucht Schwert schrieb:
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> Das Ding nennt man aber GG, nicht Verfassung.
Und wie kommst du darauf, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist? Nur weil es einen anderen Namen trägt, heißt das noch lange nicht, dass es nicht den Status einer Verfassung hat und das ist beim GG der Fall. Eine Verfassung kann immer durch eine neue abgelöst werden, wie es auch im Artikel 146 GG beschrieben ist.
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