...hier einfach nur aus Unverständnis zwei Dinge in einen Topf geworfen wurden?
Natürlich kann man PGP "brechen", nämlich, wenn man eine Quellen-TKÜ nutzt und die Texte vor der Verschlüsselung abschnorchelt. So wurde es ja auch bei Skype getan, oder bei per HTTPS übertragenen Webseiten.
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Nein, das ist nicht zu befürchten, dass hier zwei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen wurden. Es ging in der Anfrage ausschließlich um die "strategische Fernmeldeaufklärung" durch den BND. Die ist im § 5 G-10-Gesetz geregelt. Dort kommt eine Quellen-TKÜ nicht in Frage, denn die strategische Fernmeldeaufklärung ist nur auf internationalen Verbindungen mit "gebündelter Übertragung" (also nicht auf Einzelanschlüsseln) erlaubt.
Aber die Antwort - auf die bereits schon nicht konkrete Frage - ist so schwammig, dass sich die von Golem hier gewählte, sensationsheischende Schlussfolgerung trotzdem verbietet. Zu sagen, dass PGP durch die Bundesregierung entschlüsselt werden kann, gibt die Quelle nicht her. Das ist reine Hineininterpretation von Golem ohne Grundlage.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.05.12 12:57 durch Mingfu.
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