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unbestellte leistungen ! gild das gesetz für die gez nicht ?!?! deutschland wert euch !!!

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  1. unbestellte leistungen ! gild das gesetz für die gez nicht ?!?! deutschland wert euch !!!

    Autor Trip 03.10.12 - 01:37

    Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch nicht begründet (§ 241a BGB).

    Damit ist klargestellt, dass ein Vertrag bei der Zusendung unbestellter Waren nicht zustande kommt, auch nicht dann, wenn eine Formulierung wie im obigen Beispiel gewählt wird. Das Schweigen des Verbrauchers stellt keine Vertragsannahme dar. Noch nicht einmal durch die Benutzung der Sache kommt es zu einer stillschweigenden Vertragsannahme. Nur wenn der Verbraucher den Rechnungsbetrag bezahlt oder ausdrücklich die Annahme des Vertragsangebotes erklärt, wird ein Vertrag geschlossen.

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  2. Re: unbestellte leistungen ! gilt das gesetz für die gez nicht ?!?! deutschland wert euch !!!

    Autor Trip 03.10.12 - 01:37

    Trip schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung
    > unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen
    > Verbraucher wird ein Anspruch nicht begründet (§ 241a BGB).
    >
    > Damit ist klargestellt, dass ein Vertrag bei der Zusendung unbestellter
    > Waren nicht zustande kommt, auch nicht dann, wenn eine Formulierung wie im
    > obigen Beispiel gewählt wird. Das Schweigen des Verbrauchers stellt keine
    > Vertragsannahme dar. Noch nicht einmal durch die Benutzung der Sache kommt
    > es zu einer stillschweigenden Vertragsannahme. Nur wenn der Verbraucher den
    > Rechnungsbetrag bezahlt oder ausdrücklich die Annahme des Vertragsangebotes
    > erklärt, wird ein Vertrag geschlossen.

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  3. Re: unbestellte leistungen ! gild das gesetz für die gez nicht ?!?! deutschland wert euch !!!

    Autor schueppi 03.10.12 - 08:25

    +1

    Wär schon mal an der Zeit dass man was unternimmt... Die GEZ bei Euch wie auch die Billag bei uns können machen was sie wollen...

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  4. Re: unbestellte leistungen ! gild das gesetz für die gez nicht ?!?! deutschland wert euch !!!

    Autor tomek 03.10.12 - 09:46

    Trip schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung
    > unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen
    > Verbraucher wird ein Anspruch nicht begründet (§ 241a BGB).
    >
    > Damit ist klargestellt, dass ein Vertrag bei der Zusendung unbestellter
    > Waren nicht zustande kommt, auch nicht dann, wenn eine Formulierung wie im
    > obigen Beispiel gewählt wird. Das Schweigen des Verbrauchers stellt keine
    > Vertragsannahme dar. Noch nicht einmal durch die Benutzung der Sache kommt
    > es zu einer stillschweigenden Vertragsannahme. Nur wenn der Verbraucher den
    > Rechnungsbetrag bezahlt oder ausdrücklich die Annahme des Vertragsangebotes
    > erklärt, wird ein Vertrag geschlossen.

    Ich finde das immer wieder niedlich, wie juristische Laien irgendwelche Gesetzestexte zitieren und meinen, damit sich gegen die Rundfunkgebühren wehren zu können.

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  5. Re: unbestellte leistungen ! gild das gesetz für die gez nicht ?!?! deutschland wert euch !!!

    Autor Phreeze 03.10.12 - 10:20

    tomek schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Trip schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung
    > > unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen
    > > Verbraucher wird ein Anspruch nicht begründet (§ 241a BGB).
    > >
    > > Damit ist klargestellt, dass ein Vertrag bei der Zusendung unbestellter
    > > Waren nicht zustande kommt, auch nicht dann, wenn eine Formulierung wie
    > im
    > > obigen Beispiel gewählt wird. Das Schweigen des Verbrauchers stellt
    > keine
    > > Vertragsannahme dar. Noch nicht einmal durch die Benutzung der Sache
    > kommt
    > > es zu einer stillschweigenden Vertragsannahme. Nur wenn der Verbraucher
    > den
    > > Rechnungsbetrag bezahlt oder ausdrücklich die Annahme des
    > Vertragsangebotes
    > > erklärt, wird ein Vertrag geschlossen.
    >
    > Ich finde das immer wieder niedlich, wie juristische Laien irgendwelche
    > Gesetzestexte zitieren und meinen, damit sich gegen die Rundfunkgebühren
    > wehren zu können.

    Find ich auch, zudem deuten die Schreibfehler...nee ich lass es.

    Ich frag mich dennoch wieso die GEZ für einen internet-PC Gebühren will. Sollen sie die Gebühren doch vom Provider entnehmen, ist eh einfacher für sie. Wie der Provider sich das Geld dann fordert, ist ihm überlassen.

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  6. Re: unbestellte leistungen ! gild das gesetz für die gez nicht ?!?! deutschland wert euch !!!

    Autor TTX 03.10.12 - 10:54

    Das gibt doch ganz einfache Lösungen, die Öffentliche-Rechtlichen müssen nur die Grundversorgung zur Verfügung stellen, dazu gehört definitiv kein Internet-Angebot, schon gar keine Stream-Angebote. Sprich sie sollen Ihre Webseiten abschalten oder selber finanzieren, so einfach ist das . Dieses mafiose Verhalten ist einfach nur widerlich :(

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