vbrain schrieb:
> Hmm... interesannter Ansatz - ob man das der
> deutschen Legislative und Judikative vielleicht
> mal mitteilen sollte? Ist in den letzen Jahren
> irgendwie untern Tisch gefallen.
Das ist jedem Jurist bewusst, glaub mir. ;-)
ignoramus schrieb:
-------------------------------------------------------
> Snoopy78 schrieb:
> > Da ist zwar nicht von Routern die Rede, aber
> von
> Computern. Aufgrund eines gewissen
> Sachverstandes
> kann ich sagen, das auch ein
> Router nix anderes
> ist als ein primitiver
> Computer.
>
> So einfach ist das nicht. Man muss schon sehen,
> warum ein "Computer" als "gewfährlich" angesehen
> wurde und dann schauen, ob das auch auf einen
> Router zutrifft. Worte sind nur Worte. Nur weil
> das Ding, was Inhalt des Falls war, Computer
> genannt wurde, heißt das nicht, daß alles, was im
> Sprachgebrauch unter "Computer" fällt, ebenfalls
> zu einer solchen Entscheidung geführt hätte.
Und das liesse sich auch auf den Sprachgebrauch bei Waffen ummünzen? Also muß auch hier eine Panzerfaust nicht gleich gefährlich sein, bloß weil eine Magnum als gefährlich eingestuft wurde?
Snoopy78 schrieb:
> Frage 1: Was ist eine zumutbare Anstrengung?
Das ist zugegebenermaßen eine schwierige Frage, auf die ich keine Antwort weiß. Aber ich denke schon, dass ein mündiger Bürger - auch wenn er Rentner ist - aus den Medien mitbekommen haben sollte, dass WLAN-Zugänge missbraucht werden können. Wenn er nicht weiß, wie man es absichert, sollte er jemanden fragen, der sich damit auskennt -> Gelbe Seiten.
> Frage 2: Wie kann es sein das ein Jurist, so gut
> er in seinem Fach auch ist, ... sich anmaßt ohne
> jeglichen technischen Sachverstand ein Urteil zu
> treffen. Ich werfe Ihnen nicht vor, das sie von
> der IT weniger wissen als ein IT-ler,... ich bin
> ja schliesslich auch kein Jurist, will auch keiner
> sein,... aber dann sollte doch unter zu Hilfe
> nahme unabhängiger Sachverständiger ein reales
> Urteil gefällt werden. Das gesprochene Urteil ist
> nur ein Ausdruck dafür wie Weltfremd unsere
> Rechtsprechung ist.
Da bin ich ganz bei Dir. Ich bin Jurist und kein ITler - aber sehr IT-interessiert. Wenn ich lese, was einige Juristen für einen technischen Bullshit verzapfen, kann ich es auch nicht verstehen, dass keine Sachverständigen hinzugezogen werden. Das passiert eindeutig zu wenig. Andererseits ist das auch ein Kostenfaktor...
charlyB schrieb:
> Übrigens, ignoramus wird "heißt" mit scharfen "ß"
> geschrieben! Ich kann für mich in Anspruch nehmen,
> lediglich zu lange auf der s-Taste verweilt und
> die Wiederholfunktion ausgelöst zu haben.
Den Fehler darfst Du behalten.
throgh schrieb:
> So und nun entschuldigt, diese kurze
> Wachphase dauert schon zu lange. Ich begebe mich
> wieder in die allseits beliebt Lethargie.
Besser ist das. ;-)
Was mich wundert, ist das das Urteil einem anderen Urteil komplett widerspricht! Dadurch kommt es doch zu totaler Rechtsunsicherheit. Außerdem müßten die sich jetzt nur auf das andere Urteil berufen und Klärung des Widerspruchs verlangen, ergo in Revision gehen.
Peter S. Ilie schrieb:
-------------------------------------------------------
> TheDragon schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Die Frage ist doch: kann man einem Renter
> zumuten,
> die WLAN-Verschlüsselung in seinem
> Gerät zu
> aktivieren? Ich bin inzwischen zu
> der Überzeugung
> gekommen: NEIN! Denn die
> Kisten werden immer
> komplizierter, dazu
> eventuelle
> Firewall-Einstellungen etc. Ich
> verstehe einfach
> nicht, warum die Hersteller
> die nicht dazu
> gezwungen werden die
> Verschlüsselung von Haus aus
> zu aktivieren,
> am besten WPA-PSK. Fakt ist doch:
> ich
> bestelle einen DSL-Anschluß, bekomme ein
> Gerät
> mit ein paar Kabeln zugeschickt, die
> hänge ich an
> meine Dose (das geht mit
> Anleitung wirklich
> einfach) und fertig. Bei
> manchen Anbietern (wie
> z.B. O2) muss ich noch
> nicht einmal mehr
> Zugangsdaten eingeben
> (dafür ist hier die
> Verschlüsselkun von Haus
> aus an gewesen). So und
> nun kann ihc fröhlich
> surfen. Es ist einem
> Normalsterblichen mit
> geringen PC-Kenntnissen
> NICHT zuzumuten, die
> WPA-Verschlüsselung zu
> aktivieren und in
> sofern kann eine Störerhaftung
> nur gegeben
> sein, wenn ich dies aus Fahrlässigkeit
>
> unterlassen habe, sprich, wenn mir die
> Gegenseite
> nachweisen kann, dass ich die
> Verschlüsselung
> bewusst ausgeschaltet habe
> (das wäre eben der oben
> genannte Fall, wenn
> die Kisten von Haus aus
> verschlüsselt wären).
> So ähnlich hat ja neulich
> auch das LG
> Frankfurt geurteilt.
>
> Da muß ich auch voll zustimmen.
>
> > Zum Thema Bushiod sag ich jetzt gar nix, da
> könnt
> ich eh nur kotzen!
>
> Wie mein Vorredner schon sagte, diesen "Künstler"
> einfach komplett ignorieren. Ab das läuft wohl wie
> mit Nokia und Bochum, mittlerweile haben das die
> meisten vergessen, die Telefonsparte brummt...
>
> PSI
Wen ich das Glück habe und den Bushido-Spacken mal auf der Strasse seh dann kriegt der aber mal sowas von eine gedonnert!! Ach ja der Richter spricht ja dann ihn schuldig, schliesslich hat der 'Störer' mich ja geradezu dazu eingeladen seine Rechte zu verletzen...
hjkay schrieb:
> Und das liesse sich auch auf den Sprachgebrauch
> bei Waffen ummünzen? Also muß auch hier eine
> Panzerfaust nicht gleich gefährlich sein, bloß
> weil eine Magnum als gefährlich eingestuft wurde?
Natürlich, ein Ding fällt nicht deshalb unter einen gesetzlichen Tatbestand, weil der Volksmund es "Waffe" nennt. Es muss sich auch um eine Waffe im Sinne des Gesetzes handeln.
Ainer v. Fielen schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> > Zum Thema Bushiod sag ich jetzt gar nix
>
> Da kann man nur eines machen, wie immer in solchen
> Fällen: lasst die CD's im Laden liegen. Punkt!
>
Die würde ich mir eh nie Kaufen den Schrott, aber ich mache meinen (Kotz)Haufen gerne neben euren auf den Bushi-Spinner drauf.
ignoramus schrieb:
-------------------------------------------------------
> Auch der Jurist verlangt nicht, dass man sein WLAN
> 100%ig gegen Angriffe absichert. Denn das ist -
> wie Du ja richtig geschrieben hast - nicht
> möglich. Es macht aber durchaus Sinn zu verlangen,
> dass zumutbare Anstrengungen zur Absicherung
> unternommen werden. Das heisst nicht, dass man
> sich zum Spezialisten entwickeln muss, sondern
> nur, dass man die üblichen Sicherheitsvorkehrungen
> nutzt, also Passwortschutz und eine zeitgemäße
> Verschlüsselung. Eine Rechtsfrage ist immer auf
> einen Interessenausgleich gerichtet. Da gibt es
> nicht (nur) null oder hundert...
Dieser Entscheid ist unausgeglichen, weil die Beschuldigten vermutlich nicht mal jetzt wissen, wie sie sich schützen können. Das gilt für mindestens 79 Millionen Deutsche ebenfalls.
ich finde aber durchaus, dass eine rechtliche belehrung durch den verkäufer aufgrund eben dieser rechtssprechend verpflichtend sein müsste. oder alternativ ein deutlich sichtbarer hinweiszettel in jeder packung eines wlan-routers.
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