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Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

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  1. Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor ChristianSolmecke 10.10.11 - 20:26

    Liebe Leute,

    zunächst einmal danke für die lebhafte Diskussion hier - sofern sie nicht unter der Gürtellinie liegt und auch nicht in den beleidigenden Bereich abgedriftet ist.

    Kurz zu meiner persönlichen Meinung: Ich bin kein Freund staatlicher Überwachung, ich wurde von verschiedenen Medien nur gebeten, ein Statement aus juristischer Sicht zum Bundestrojaner abzugeben. Wie sich jetzt herausstellt, handelt es sich überhaupt nicht um einen Bundestrojaner. Die ersten Meldungen waren also offenbar falsch. Offenbar geht es hier um einen bayrischen Landestrojaner, was aus juristischer Sicht einen entscheidenden Unterschied macht. Aufgrund des großen Diskussionsbedarfes hier habe ich die Details einmal hier zusammengestellt:

    http://www.wbs-law.de/datenschutz/bundestrojaner-antworten-auf-die-haufigsten-rechtsfragen-13892/

    Wen die Hintergründe wirklich interessieren, dem rate ich zur Lektüre des entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil. Es kann hier abgerufen werden:

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

    Darüber hinaus solltet ihr

    http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__20k.html

    lesen. Das ist das Gesetz, das auf dem Verfassungsgerichtsurteil basiert. Ggfs verstößt der Trojaner gegen dieses Gesetz, wenn es dort heißt

    "Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen."

    Da es sich aber entgegen den ersten Mutmaßungen um einen Landestrojaner handelt, ist das Gesetz überhaupt nicht einschlägig.

    Art 34d des bayrischen PolAufG
    http://by.juris.de/by/gesamt/PolAufgG_BY_1990.htm
    dürfte hier wohl eher passen.

    Selbst wenn ich gegen die Überwachung von Bürgern bin, so muss doch zur Kenntnis genommen werden, dass das BVerfG eine solche Überwachung (in engen Grenzen) erlaubt hat. Ob der jetzt gefundene Trojaner die Grenzen überschreitet oder nicht, wird sich abschließend wohl erst in den nächsten Wochen sagen lassen.

    Diejenigen, die sich jetzt hier beschweren, hätten schon beim Gesetzgebungsverfahren 2008 aufstehen und ggfs. eine andere Partei wählen müssen....

    LG

    RA Christian Solmecke
    www.wbs-law.de

  2. Re: Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor Schnarchnase 10.10.11 - 21:05

    ChristianSolmecke schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ggfs verstößt der Trojaner gegen dieses Gesetz, wenn es dort heißt
    >
    > "Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte
    > Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen
    > Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen."
    >
    > Da es sich aber entgegen den ersten Mutmaßungen um einen Landestrojaner
    > handelt, ist das Gesetz überhaupt nicht einschlägig.

    Du verlinkst doch hier das Urteil des BVerfG, hast du es auch gelesen?

    Für mich ist der erste Absatz eindeutig und bezieht sich keineswegs auf das BKAG sondern auf das Grundgesetz, dort heißt es:
    „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.“

    Was soll „Vertraulichkeit“ und „Integrität“ bitte sonst bedeuten, wenn nicht, dass der Zugriff durch Unbefugte verhindert werden muss und dass keine Möglichkeit bestehen darf Daten unterzuschieben? Ich denke die Aussage ist eindeutig und lässt sich nicht wegdiskutieren.

  3. Re: Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor firool 10.10.11 - 21:32

    Hallo,

    ChristianSolmecke schrieb:

    wenn das echt ist, dann erst einmal meine Hochachtung...

    Nun zu dem hier:

    > Wie sich jetzt
    > herausstellt, handelt es sich überhaupt nicht um einen Bundestrojaner. Die
    > ersten Meldungen waren also offenbar falsch. Offenbar geht es hier um einen
    > bayrischen Landestrojaner, was aus juristischer Sicht einen entscheidenden
    > Unterschied macht.

    Juristisch mag das wohl stimmen, aber politisch bzw. auf Bevölkerungsebene ist das, mit Verlaub, scheiß egal!
    Da kann man nicht sagen, das waren die pösen Puben dort drüben.
    Wenn raus kommt, dass Partei X da mit drin hängt, dann geht das nicht nur denen in Bayern was an, sondern allen aus der Partei - und auch allen kann das Image Schaden zufügen.
    Außerdem ist es egal, auf welcher Ebene dies angeordnet wurde, es war nicht rechtens <- dies ist allerdings nur meine kleine bescheidende Meinung.

    Gruß
    firool

  4. Re: Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor 1st1 10.10.11 - 21:47

    Hmmm.., Im Artikel steht:

    „Danach seien aber laut Solmecke sogar vorsorgliche Durchsuchungen erlaubt, sofern eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen vorliegt. "

    Vergleiche: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Eine-Spionagesoftware-unter-anderem-aus-Bayern-1358091.html

    Zitat daraus:

    „[Update: Der Fall, in dem der Staatstrojaner eingesetzt wurde, ging keineswegs um Schwerstkriminalität oder Terrorismus. Betroffen war der Angestellte einer Firma, erklärte Schladt anfang des Jahres zum Verfahren um den Einsatz des Trojaners, die dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, unter Umständen aber bei der Ausfuhr juristisch zu Betäubungsmitteln "mutieren".]"

    Der erwähnte „Schladt" ist auch Rechtsanwalt. http://www.rechtsanwaelte-ziegler.de/PatrickS/Profil.html

    Wer kann den Widerspruch zwischen den beiden Aussagen aufklären?

  5. Re: Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor HerrMannelig 10.10.11 - 22:41

    Da gibts keinen. Es geht ja primär erst einmal darum, welche Funktionen das Teil hat, ob das rechtens ist. Dass er evtl. falsch eingesetzt wurde ist dann wieder eine andere Baustelle.

    Übrigens habe ich schon vor vielen Monaten Erfahrungsberichte darüber gelesen, dass der Bayerntrojaner heimlich vom Zoll auch bei "kleinen Fischen" auf Notebooks gezogen wurde. Deshalb verstehe ich nicht ganz, wieso das ganze jetzt erst so auffliegt.

  6. Re: Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor M.P. 11.10.11 - 09:19

    Hmm,
    das heißt, ein bayrisches Landesgesetz ist rechtlich höher zu bewerten, als ein Bundesgesetz?

    Daß die am Alpenrand so denken, wusste ich schon immer ....

  7. Re: Glaubt ihr wirklich jeden Mist?

    Autor firehorse 11.10.11 - 11:30

    Eine Untersuchung MUSS und KANN erst erfolgen wenn die Staatsanwaltschaft ihr ok gegeben hat. Ohne staatsanwaltliche Anordnung also auch keine Maßnahmen, egal welcher Art.

    Ganz einfach und gilt für alle Bundesländer.

    Deshalb und weil ein Jurist nicht verlinkt, sondern die Sache beim Paragraphen nennt, glaube ich nicht dass das Statement hier wirklich von besagter Person stammt.

    ===
    In Anbetracht dieses kranken Spinners aus Norwegen habe ich meinem Hasen die Schrotflinte wieder weggenommen.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.10.11 11:30 durch firehorse.

  8. Re: Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor darklord007 11.10.11 - 11:38

    Aufgrund der in Deutschland gültigen Rechtsstruktur überwiegt das Bundesrecht das Landesrecht.

  9. Re: Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor ChristianSolmecke 11.10.11 - 12:17

    Im Moment geht es bei den Kommentaren hier etwas drunter und drüber. Vielleicht kann ich versuchen, noch mal Klarheit in die Sache zu bringen.


    1. Zur Aufklärung von Straftaten dürfen derzeit überhaupt keine Trojaner eingesetzt werden. Das hat 2007 der Bundesgerichtshof entschieden. Grund (in Kurzform): Anders als bei einer Hausdurchsuchung erfolgt der Eingriff heimlich.

    2. Zur Gefahrenabwehr (z.B. Verhinderung von Sprengstoffanschlägen) ist der Einsatz möglich, aber nur, sofern es ein Gesetz gibt, welches den Einsatz erlaubt. Das Gesetz darf auch nur zur Abwehr von Gefahren für ein überragend wichtiges Rechtsgut gelten. Solch ein Gesetz stellt § 20k BKAG dar. Unter den Ländern hat nur Bayern so ein Gesetz. Ob der entdeckte Staatstrojaner mit dem Gesetz konform ist, kann abschließend noch nicht beurteilt werden.

    Komplett davon zu unterscheiden ist die Überwachung der laufenden Telekommunikation. Diese war schon vor der BVerfG Entscheidung möglich und ist auch jetzt noch möglich. Skype darf also abgehört werden, Live-Skype Videos dürfen mitgeschnitten werden (vgl. dazu S. 6 dieser sehr lesenswerten Entscheidung: http://ijure.org/wp/wp-content/uploads/2011/01/LG_Landshut_4_Qs_346-10.pdf ). Die Software zum Abhören darf dann aber auch keinen anderen Zwecken als diesem Abhören dienen. Der entdeckte Staatstrojaner, der offenbar mehr kann, als nur Skype-Konversationen abzuhören, darf demnach zur Strafverfolgung überhaupt nicht eingesetzt werden, zu Präventionszwecken schon.

    In jedem Fall muss der Trojaner aber so ausgestaltet sein, dass er von Dritten nicht Missbraucht werden kann. Ist das nicht der Fall, darf er von niemandem eingesetzt werden.

    LG

    RA Christian Solmecke
    www.wbs-law.de

  10. moment mal!

    Autor bluenote 11.10.11 - 14:16

    > In jedem Fall muss der Trojaner aber so ausgestaltet sein, dass er von
    > Dritten nicht Missbraucht werden kann. Ist das nicht der Fall, darf er von
    > niemandem eingesetzt werden.

    Im Arikel zu diesen Post bezeichenen Sie den Trojaner also verfassungkonform!
    ("IT-Anwalt bezeichnet Staatstrojaner als verfassungskonform")

    Aber jetzt und jetzt klingt das so "... darf er von niemandem eingesetzt werden" ???

    Was denn nun? DASS er keinerlei Schutz vor dem Misbrauch dritter bietet, war
    eine der Grundaussagen (!) mit denen der CCC an die Öffentlichkeit ging!

    Also?



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.10.11 14:17 durch bluenote.

  11. Re: Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor alcar32 11.10.11 - 20:25

    ChristianSolmecke schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    >
    > In jedem Fall muss der Trojaner aber so ausgestaltet sein, dass er von
    > Dritten nicht Missbraucht werden kann. Ist das nicht der Fall, darf er von
    > niemandem eingesetzt werden.
    >

    Um bei ihrem Bild zu bleiben ...
    >"Polizisten dürfen schließlich auch eine Waffe tragen, aber nur im äußersten Notfall >damit jemanden erschießen."
    ... muss ein Polizist dafür sorge tragen das seine Dienstwaffe nicht von Dritten zu einer Straftat eingesetzt wird.

    Dies ist, wie sie schon sagten, beim "Bayerntrojaner" (Bundestrojaner , R2D2 -Trojaner) nicht der Fall und somit entkräftet ihr Vergleich ihre Argumentation, dass der Trojaner Rechtens sei.

    oder sind sie anderer Meinung?



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 11.10.11 20:26 durch alcar32.

  12. Re: Statement von RA Christian Solmecke zu den Kommentaren hier bei Golem

    Autor M.P. 12.10.11 - 09:50

    > ... darf demnach zur Strafverfolgung überhaupt nicht eingesetzt werden, zu Präventionszwecken schon....


    Das heißt, z. B. bei der "verdachtsunabhängigen Fahndung"? ;-)
    Das "Schleppnetz" aus den 70 ern lässt grüßen...

    Hauptsache man ist kein Verbrecher, dann darf man abgehört werden ;-)

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