Mir fehlt eine Erläuterung, welche Druckmittel es zur Durchsetzung eines eventuellen Urteils gibt. Wenn jetzt ein deutsches Gericht der NYT sagt, dass der Artikel pfui sei, und die sich aufgrund der in der US-Verfassung geheiligten Rede- und Pressefreiheit nicht darum scheren, was passiert dann?
FrageKatze schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Mir fehlt eine Erläuterung, welche Druckmittel es zur Durchsetzung eines
> eventuellen Urteils gibt. Wenn jetzt ein deutsches Gericht der NYT sagt,
> dass der Artikel pfui sei, und die sich aufgrund der in der US-Verfassung
> geheiligten Rede- und Pressefreiheit nicht darum scheren, was passiert
> dann?
Onlinezugang sperren? Botschafter des Landes verweisen? 40.000 Taliban einen deutschen Pass genehmigen + Flugschule in Deutschland sponsern? Deutschen Atommüll vor der amerikanischen Küste versenken? Amerikanischen Strafttätern Asyl gewehren? Initiative für ein europäischen Raketenabwehrschild zur USA in Leben rufen? Auf dem Mond die amerikanische Flagge versuchen anzuzünden? Irgendwas wird uns da schon einfallen ;)
FrageKatze schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Mir fehlt eine Erläuterung, welche Druckmittel es zur Durchsetzung eines
> eventuellen Urteils gibt. Wenn jetzt ein deutsches Gericht der NYT sagt,
> dass der Artikel pfui sei, und die sich aufgrund der in der US-Verfassung
> geheiligten Rede- und Pressefreiheit nicht darum scheren, was passiert
> dann?
Sperrung der Homepage wäre eine Möglichkeit. Ob das die NYT beeindruckt weiss ich nicht. Das ist auch nicht der Punkt. Die Durchsetzung eines Urteils ist ja nicht Aufgabe der Gerichte.
Lalaaaaa schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> FrageKatze schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Mir fehlt eine Erläuterung, welche Druckmittel es zur Durchsetzung eines
> > eventuellen Urteils gibt. Wenn jetzt ein deutsches Gericht der NYT sagt,
> > dass der Artikel pfui sei, und die sich aufgrund der in der
> US-Verfassung
> > geheiligten Rede- und Pressefreiheit nicht darum scheren, was passiert
> > dann?
>
> Sperrung der Homepage wäre eine Möglichkeit. Ob das die NYT beeindruckt
> weiss ich nicht. Das ist auch nicht der Punkt. Die Durchsetzung eines
> Urteils ist ja nicht Aufgabe der Gerichte.
Wieso wäre die Sperrung der Seite der NYT eine Möglichkeit?
Das trifft die deutschen Leser der Seite, aber nicht die NYT.
Ach, und dieses idiotische Schreien nach immer mehr Sperren ist einfach nur zum Kotzen. Bleibt aus dem Internet, wenn es Euch nicht gefällt, aber brüllt nicht nach Zensur!
Die NYT hat auch in Deutschland Geschäftsbereiche, daher kann sie recht leicht zur Verantwortung gezogen werden.
Aber das ganze Urteil ist Schwachsinn.
Wenn das jetzt auf einmal jedes Land beschließt gibt es so etwas wie legale Seiten gar nicht mehr und man muss vor jedem Urlaub gucken ob in diesem Land nicht ein Haftbefehl vorliegt.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 163 | letzter Beitrag 11:57 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.