Grob vereinfacht ist das so:
Nach deutschen Recht ist das Gericht zuständig, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
Wenn A aus München etwas von B aus Hamburg kauft, und B nicht liefert, muss B in Hamburg verklagt werden.
Bei Deliktssachverhalten gibt es eine Ausnahme. A aus München und B aus Hamburg treffen sich in Köln und B haut dort dem A auf die Nase und zerbricht dessen Brille. Dann ist neben Hamburg auch das kölner Gericht zuständig. Köln ist selbst dann zuständig, wenn B nicht aus Hamburg sondern aus Paris ist.
Variante: B aus Hamburg fährt nach Köln, schickt einen Brief mit einem Brandsatz, den A aus München in Nürnberg abholt und sich dort verbrennt. Dann kann B auch in Nürnberg auf Schadensersatz verklagt werden.
An Nürnberg ändert sich auch nichts, wenn B aus New York kommt und von dort aus versendet. Auch nicht dadurch, dass er nicht über Post sondern http sendet. Auch nicht dadurch, dasss es keine Körperverletzung sondern eine Persönlichkeitsrechtsvereltzung ist.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 163 | letzter Beitrag 11:57 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.