Sind dann die "Miniprovider" auch verpflichtet eine IP Zuordnung für eine gewisse Zeit zu speichern? Sonst wäre nämlich die Speicherung bei den großen Providern völlig sinnlos, da sich dann jedermann darauf herausreden könnte, dass man ja ein offenes WLAN betreibe, und daher nicht haftbar gemacht werden kann.
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soweit haben diese schlaumeier sicherlich nicht gedacht.
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Das ergibt sich von selbst.
Der Miniprovider muss nachweisen können, dass er selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Ein Log-File sollte dazu ausreichen.
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Nein, tut es leider nicht, da man MAC-Adressen leicht faken kann.
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Und wo in dem logfile steht dann der Name wer das dann wirklich war?
Das mit dem logfile kann auch nur dann funktionieren, wenn der Inhaber beweisen kann zum Tatzeitpunkt woanders gewesen zu sein. Ansonsten ist so ein logfile für die Katz.
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Genau so ist es. Und so scheint es auch gewollt zu sein.
Es ist Zeit für ein Stück weißes Papier, um Probleme ganz neu und unvoreingenommen erneut zu lösen. Es ist Zeit sich von seinem Wissen zu verabschieden und sich auf seinen Verstand zu berufen.
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andi303 schrieb:
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> Ein Log-File sollte dazu ausreichen.
So so.
1. Und wer bitte sehr garantiert dafür, daß das Logfile nicht manipuliert wurde?
2. Welcher Laie (und um die gehts ja) hat die Möglichkeiten dafür zu sorgen, daß das Logfile überhaupt existiert? Oder willst du dann nur noch Router zulassen, die ein Logfile nach deutschen Vorgaben erzeugt? Sowas hatten wir schon mal, damals nannte sich der Verein noch Deutsche Bundespost.
3. Und daß man MAC-Adressen beliebig setzen kann, macht das mit dem Logfile eigentlich völlig obsolet.
Ne ne, wenn man so eine Regelung will, dann darf ein Privatmann nicht genauso behandelt werden wie ein Provider. Wenn man offene WLANs will, muß man akzeptieren, daß nicht alles nachverfolgt werden kann.
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Walter Plinge schrieb:
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> Sind dann die "Miniprovider" auch verpflichtet eine IP Zuordnung für eine
> gewisse Zeit zu speichern? Sonst wäre nämlich die Speicherung bei den
> großen Providern völlig sinnlos...
Nujaaaa eigentlich ist die Speicherung der Provider Datenschutzrechtlich auch nur zur Rechnungsstellung zulässig (Seit das VDS Gesetzt vom BGH kassiert wurde). Und es lässt sich diskutieren ob die Zuordnung der IP-Adresse zum reellen Benutzer für die Rechnungsstellung relevant ist da überwiegend Internetflatrates auf dem Markt verkauft werden. Sprich der Nachweis ob ein Nutzer online war und falls ja mit welcher IP ist für die Rechnungsstellung irrelevant.
Ähnlich argumentieren auch die "Miniprovider". Sie stellen ein kostenloses WLAN zur Verfügung, benötigen daher keine Daten zur Rechnungsstellung und speichern daher keine Daten. Sprich ab diesem WLAN ist man anonym unterwegs. Das dürfte einer der Gründe gewesen sein warum im Hamburger Urteil der WLAN Betreiber als Störer in die Pflicht genommen wurde. Er ist quasi der letzte greifbare Nutzer in der Kette obwohl er selbst keine Vergehen begeht. Und dagegen geht ja die digitale Gesellschaft (in meinen Augen zu recht) an.
Das die Daten bei den großen Providern derzeit gespeichert und zur Strafverfolgung genutzt werden ist eine Sache. Ob das Datenschutz-rechtlich zulässig ist dagegen eine berechtigte Frage.
Weiß vielleicht jemand warum/ob die Provider Daten die sie nicht zur Rechnungsstellung benötigen speichern dürfen? Und wenn das nicht so ist (mein letzter Wissensstand) warum dann eine IP-Adresse gespeichert werden und einem Nutzer zugeordnet werden kann ohne das die Datenschutzbeauftragten klagen?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 26.06.12 16:14 durch Aerouge.
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wie schon in einem anderen Thread richtig erkannt wurde
entweder es gibt vollständige Haftung oder gar keine.
(WLAN) Router machen NAT (Network Address Translation)
damit werden alle Endgeräte einem Anschlussinhaber zugeordnet
eine feinere Auflösung gibt es mit NAT nicht mehr
Einzelne (fremde) Endgeräte hinter dem NAT Router können bei einem Standard WLAN Router nicht aufgelöst werden.
das geht nur, wenn man spezielle "Identifikations"-Dienste dafür nutzt
z.B. VPNs. Netznutzung geht nur, wenn jedes Endgerät eine eigene VPN Verbindung aufbaut.
wenn man Ausnahmen erlaubt, könnte jeder sagen:
das war ich gar nicht, sondern irgendein Mitnutzer
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Aerouge schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Walter Plinge schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Sind dann die "Miniprovider" auch verpflichtet eine IP Zuordnung für
> eine
> > gewisse Zeit zu speichern? Sonst wäre nämlich die Speicherung bei den
> > großen Providern völlig sinnlos...
>
> Nujaaaa eigentlich ist die Speicherung der Provider Datenschutzrechtlich
> auch nur zur Rechnungsstellung zulässig (Seit das VDS Gesetzt vom BGH
> kassiert wurde).
Aber sobald Europäisches Recht in DE umgesetzt ist, ist's wiederum Pflicht die Daten zu speichern.
> Und es lässt sich diskutieren ob die Zuordnung der
> IP-Adresse zum reellen Benutzer für die Rechnungsstellung relevant ist da
> überwiegend Internetflatrates auf dem Markt verkauft werden. Sprich der
> Nachweis ob ein Nutzer online war und falls ja mit welcher IP ist für die
> Rechnungsstellung irrelevant.
Ja. So würden es die Provider gerne (weiter) halten. Aber da hat die EU etwas dagegen.
Kein Provider spielt gerne Polizei. Macht nur Ärger und Arbeit.
> Ähnlich argumentieren auch die "Miniprovider". Sie stellen ein kostenloses
> WLAN zur Verfügung, benötigen daher keine Daten zur Rechnungsstellung und
> speichern daher keine Daten. Sprich ab diesem WLAN ist man anonym
> unterwegs. Das dürfte einer der Gründe gewesen sein warum im Hamburger
> Urteil der WLAN Betreiber als Störer in die Pflicht genommen wurde. Er ist
> quasi der letzte greifbare Nutzer in der Kette obwohl er selbst keine
> Vergehen begeht. Und dagegen geht ja die digitale Gesellschaft (in meinen
> Augen zu recht) an.
Und ich hab' da schon Stories gehört wo die Anonymität weidlich ausgenutzt wurde. Man möchte, darf aber nicht nur von Gutmenschen ausgehen. Ich bin kein Gesetzesvertreter, kann aber schon verstehen das der Wunsch nach Zuordenbarkeit von Tat und Täter besteht.
> Das die Daten bei den großen Providern derzeit gespeichert und zur
> Strafverfolgung genutzt werden ist eine Sache. Ob das Datenschutz-rechtlich
> zulässig ist dagegen eine berechtigte Frage.
Das ändert sich von Urteil zu Urteil.
> Weiß vielleicht jemand warum/ob die Provider Daten die sie nicht zur
> Rechnungsstellung benötigen speichern dürfen? Und wenn das nicht so ist
> (mein letzter Wissensstand) warum dann eine IP-Adresse gespeichert werden
> und einem Nutzer zugeordnet werden kann ohne das die
> Datenschutzbeauftragten klagen?
Um Abrechnen zu können darf man auf jeden Fall. Und wenn ein Schreiben vom Richter kommt muss man ab diesem Zeitpunkt. Imho braucht's momentan aber keinen Richter mehr. Ich glaube das wurde auf Strafermittlungsbehörden ausgedehnt.
Ich kann mir nicht vorstellen das die unüberwachte Wlan-Mitnutzung derzeit eine Chance hat. Stell dir einfach mal vor dich zockt einer bei Ebay ab und die Ermittlungsbehörde sagt: Sorry der kam aus einem Mitnutz-Wlan. Irgendwann forschen die dann gar nicht mehr nach da's keinen Sinn macht.
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andi303 schrieb:
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> Das ergibt sich von selbst.
> Der Miniprovider muss nachweisen können, dass er selbst die
> Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Ein Log-File sollte dazu
> ausreichen.
Wie? Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
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DASPRiD schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> andi303 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Das ergibt sich von selbst.
> > Der Miniprovider muss nachweisen können, dass er selbst die
> > Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Ein Log-File sollte dazu
> > ausreichen.
>
> Wie? Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
An wen sollen die sich sonst halten. Um dies Situation zu vermeiden wird's erst gar
nicht erlaubt werden.
Abgesehen davon wird kaum ein Anbieter einen weitergebbaren Anschluss für normales
Geld hergeben. D.h. man missbraucht den Anschluss wenn man ein Free-Wlan dran hängt.
Da steht man wenns vor Gericht geht 'eh schon nicht gut da.
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