> "Aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web ist
> jeder einzelne Link im Sinne der Conditio-sine-qua-non-Formel
> kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn
> diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter
> erreichbar sind", heißt es in der Urteilsbegründung des
> Landgerichts Karlsruhe vom 23. März 2009
Sinn für Humor haben sie ja, beim Landgericht Karlsruhe. Das muß man ihnen lassen.
Mit dieser Argumentation haben sie soeben das gesamte Internet für illegal erklärt. Denn es ist nun einmal Fakt, daß über eine Kette von Links jede beliebige Webseite von jeder anderen aus erreichbar ist. Ohne Ausnahme. Das haben sie offenbar über ihrem jahrelangen Studium der verstaubten Paragraphen nicht mitbekommen. Könnte den Herren Richtern mal jemand Nachhilfe in Sachen IT erteilen?
Warum haben sie nicht einfach jemanden gefragt, der sich mit der Materie auskennt?
Mit Begründungen wie dieser jedenfalls macht sich die Justiz lächerlich, und das ist nicht gut für unser Staatswesen.
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