anlasslose Durchsuchung von persönlichen Speichergeräten "wie Laptops, Handys oder MP3-Playern" durch Zollbehörden an Grenzen
Wie könnte ich denn an der Grenze überhaupt nachweisen, dass die MP3-Dateien auf meinem Mobiltelefon oder MP3-Player rechtmaessig gekauft oder von rechtmaessig gekauften Datentraegern erzeugt wurden ?
Ist die pure Existenz von MP3-Dateien dann die Rechtfertigung fuer
eine Hausdurchsuchung ?
Es gibt zwar kaum noch DRM, aber oft gibt es noch Wasserzeichen. Weiß zwar nicht, wie fälschungssicher sowas ist, aber damit könnte man eventuell nachweisen, dass die MP3s einem "gehören".
Aber ich denke mal bei MP3s wird keiner ein Haus durchsuchen wollen.
Dient ja alles der angeblichen Terrorbekämpfung. Die gucken also eher nach etwas Anderem. Obwohl ich auch auch nicht unbedingt daran glaube, dass ein Terrorist Bombenpläne in seinem Notebook mit sich rumschleppt oder ein iranischer Agent Spionagedaten im Smartphone hat.
> Aber ich denke mal bei MP3s wird keiner
> ein Haus durchsuchen wollen.
Kein Kommentar. Die Realität könnte allerdings ein Schock sein.
> Dient ja alles der angeblichen
> Terrorbekämpfung. Die gucken also eher
> nach etwas Anderem.
Gegenbeispiel: Grossbritannien und USA. Warte mal ab, das läuft bei uns dann genauso ab. Und gerade dieser "Kleinkram" ist GENAU das, womit die beauftragt werden. Nicht unbedingt als Hauptaufgabe, aber sobald sie was finden, wird dank dem deutschen Recht auch das verwertet werden. Und bei Verdachtsmoment gibt's ja heute schon eine Menge Hausdurchsuchungen usw.
Nicht vergessen: Hinter ACTA steht die Lobby und die gibt keine Ruhe, bis nicht jede mp3-Datei als Schwerverbrechen geahndet wird und auf jedem Schulhof einer ihrer Spitzel steht und aufpasst.
Ich weiß aber nicht, ob das praktikabel ist sich am Flughafen auf jedem Notebook die MP3s einzeln durchzuschauen, besonders weil viele normale User heute schon hunderte bis tausende Lieder auf ihren Notebooks und Handys haben.
Dann müsste man überlegen, wer hier in der Beweispflicht ist. Nur weil jemand sagen wir mal 1000 MP3s auf dem Rechner hat, können die erstmal garnix machen. Ich hab diese Lieder ja nichtmal zum Zeitpunkt der Kontrolle Online angeboten.
Du darfst halt eines nicht vergessen.
Es gibt bei uns diesen unsäglichen Passus aus der Nazizeit, dass egal wie die Ermittlungsbehörden rangekommen sind, jeder Beweis verwertet werden darf.
D.h. selbst wenn das nur Kontrolle wegen "Terror" ist, bei 1000mp3s kann der Typ dich trotzdem fragen. Völlig legitim. Und wenn ihm die Antwort nicht passt, dann kann da auch was passieren. Verdachtsmoment, usw. usf.
Mit "Gefahr in Verzug" kriegen die bislang auch noch problemlos eine Hausdurchsuchung zustande! Richtervorbehalt hin oder her, das läuft so ab.
Insofern würde ich GRUNDSÄTZLICH gar keine persönlichen Daten auf einem Notebook beim Flug drauflassen. Ich würde das Ding wenn überhaupt im Koffer lassen.
In den USA und UK haben sie z.B. schon Reisende rausgezogen, gecheckt und dann Theater gemacht, weil da persönliche Familienfotos mit deren KINDERN dabei waren (Verdacht auf KiPo) bzw. verschlüsselte Partitionen (Verdacht auf Schmuggel, Spionage, Terror usw.). Bei uns läuft das dann nicht viel anders.
Und mp3s in die Liste aufnehmen, ist da kein grosser Sprung mehr.
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