Wir kriegen hier immer mehr sinnlose Gesetze rein bei denen der Justizapparat und die Exektive überhaupt nicht mehr in der Lage sind zu reagieren weil das Personal fehlt.
Das Problem der Nachweisbarkeit (ein Ausruck mit einer IP drauf ist kein Beweis) kommt ja nur noch dazu. Wenn ein Rechteinhaber so eine Anschlusssperrung durchsetzen will kann er sich auf ziemlichen Aufwand einstellen.
Da sind Abmahnungen doch am Ende lukrativer?
Vorallem wie sieht es in WGS aus, sprich sie müssen einem nachweisen welcher der mitbewohner es war, dann strafrechtlich ist der Halter des Vetrages nicht gleich dem Nutzer, sieht blitzer beim autofahren...
Aber wieso denn das? Wenn ich ein offenes W-Lan laufen lasse und sich dort jemand Torrents zieht, trage ich doch auch Mitschuld. Bei einer WGS wirds dann wohl der Hauptmieter bzw. Anschlussinhaber sein.
In D ist egal, wer es war. Nur dass EINER zahlt, das ist wichtig.
Wenn mir der Anschluss für zum Beispiel 2 Monate gesperrt wird, muss ich dann den anschluss in dieser Zeit zahlen?
PS: Wird vermutlich in einer neuen AGB reinkommen oder so
Sehr geehrter Herr Müller,
gestern waren Sie um 18:45 für 1sek auf der Internetseite torrendingsz.de.
Aus diesem Grund sperren wir ihren Anschluß für 6 Monate.
In der Zeit der Sperrung müssen wir ihnen leider ein erhöhtes Endgeld von 78,99 in Rechnung stellen.
mfg
"Endgeld" ... das passt in dem Fall. YMMD
so oder so schrieb:
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> Wenn mir der Anschluss für zum Beispiel 2 Monate gesperrt wird, muss ich
> dann den anschluss in dieser Zeit zahlen?
>
> PS: Wird vermutlich in einer neuen AGB reinkommen oder so
in frankreich ist es so vorgesehen, ja. ob und in wie weit dass in D. durchsetzungsfähig ist, bleibt ersteinmal abzuwarten. ich denke aber, dass dies auch hier der fall sein wird. die größten gegner dieser "aussperrung" vom netz waren ja die provider, da diese ihre "felle haben wegschwimmen sehen". um ihnen diese ausfallgefahr zu kompensieren, hat man sich in F. schon mal für die verpflichtung des weiteren zahlens der internetanbindung entschieden.
Oha schrieb:
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> Aber wieso denn das? Wenn ich ein offenes W-Lan laufen lasse und sich dort
> jemand Torrents zieht, trage ich doch auch Mitschuld. Bei einer WGS wirds
> dann wohl der Hauptmieter bzw. Anschlussinhaber sein.
Wie sieht es denn z.B.: mit einem schawachgeschützem Wlan aus? weil z.B.: ein alter nintendo DS kein WPA sondern nur WEP beherscht? Bei einem alten auto (ohne wegfahrsperre) bin ich doch auch nicht schuld wenn es jemand klaut und dann einen unfall baut, oder?
robinx schrieb:
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> Oha schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > Aber wieso denn das? Wenn ich ein offenes W-Lan laufen lasse und sich
> dort
> > jemand Torrents zieht, trage ich doch auch Mitschuld. Bei einer WGS
> wirds
> > dann wohl der Hauptmieter bzw. Anschlussinhaber sein.
> Wie sieht es denn z.B.: mit einem schawachgeschützem Wlan aus? weil z.B.:
> ein alter nintendo DS kein WPA sondern nur WEP beherscht? Bei einem alten
> auto (ohne wegfahrsperre) bin ich doch auch nicht schuld wenn es jemand
> klaut und dann einen unfall baut, oder?
das ist die sog. störerhaftung.
ich meine es wäre das LG münchen gewesen, welches ein älteres ehepaar zur störerhaftung verurteilte, weil sie ihren w-lan AP auf werkseinstellung beließen und nicht fachkundig geischert hatten. sie waren nachweislich während der über deren w-lan begangene urheberrechtsverletzung im ausland.
hierzu gibt es allerdings von anderen LGs auch andere urteile (zB frankfurt ist da eher verbraucherfreundlicher. münchen, köln und hamburg eher unterhaltungsindustriefreundlicher). damit das rechtlich mal endgültig entschieden wird, muss der BGH ne grundsatrzentscheidung erlassen.
> das ist die sog. störerhaftung.
> ich meine es wäre das LG münchen gewesen, welches ein älteres ehepaar zur
> störerhaftung verurteilte, weil sie ihren w-lan AP auf werkseinstellung
> beließen und nicht fachkundig geischert hatten. sie waren nachweislich
> während der über deren w-lan begangene urheberrechtsverletzung im ausland.
Wie sichert man denn ein Wlan fachkundig wenn es eine hardware komponente gibt (wie z.B.: ein älterer Nintendo DS / ein neuer wlan chip dessen erste treiberversion für linux noch kein WPA kann). Bleibt nur Wep und evtl. ein Mac-adressen filter beides nicht 100%ig sicher. Oder man tauscht hardware aus. Und der austausch von hardware wird z.B.: bei autos auch nicht erwartet, wenn der wagen keine wegfahrsperre hatte muß da keine nachträglich eingebaut werden.
Oder kann man da vieleicht sogar noch Nintendo als Mitstörer betrachten, da die ja letztendlich schuld daran sind dass ein Wlan nur mit Wep läuft
Es ist egal welche Verschlüsselung, solang eine besteht und sei es WEP bist du nicht zu belangen. Technisch total dämlich aber rechtlich einwandfrei.
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