Die tun ja so, als ob Signaturen irgend so ein ueberfluessiges Teufelszeug waere. Vielleicht sollte man als Verbraucher auf die Signatur digitaler Rechnungen bestehen.
Weil Papier-Rechnungen auch ohne Unterschrift gültig sind. Warum soll man von einer elektronischen Rechnung mehr verlangen?
Du muss das Protokoll der Signatur-Überprüfung mit ausdrucken z.B. auf die Rückseite der Rechnung.
Die aktuelle Regelung ist das momentan die reine Schikane aber da hat bis heute keiner drüber nachgedacht und diesbezügliche Postings wurden immer ignoriert weil hier wohl fast ja keiner Rechnungen zahlt oder schreibt (die PHPFans hier sind also LohnSklaven oder kriegen SchwarzGeld bar und kennen keine UmsatzSteuerErklärung). Und das man Rechnungen per PDF/EMail schickt und keine hochnotpeinliche ZentralSignatur hat (die vom "Trust"Center erstellt wird, so das Schäuble immer eine Kopie hat, Den "Trust" bei StarGate Kommando SG1 kennen wir schon.) sollte nicht verhindert werden dürfen.
Mit einer Signatur kann jeder der Deine PIN kennt, RECHTSVERBINDLICHE MIT DER EIGENEN HAND UNTERSCHRIEBENE GLEICHGESTELLTE Dokumente unterzeichnen. Viel Spaß bis der BankenGerichtsHof ("PIN/TAN können nicht geklaut werden, weil die Banken uns das versichern und wir Banken immer mehr glauben als Oma Erna deren Konto bei der Sparkasse Berlin geplündert wurde und die den noch verschlossenen SignaturBrief vorlegen kann (ECHTER NICHT ERFUNDENER ÖR-TV-Bericht vor ein paar Jahren!!!)") oder VerfassungsGericht das einkassiert und quasi alle Opfer keine Entschädigung bekommen weil man in Vorleistung treten und hunderte AnwaltsEuros hätte latzen müssen. Viel Spaß, wenn Du in Urlaub fährst und drei Wochen später (EinspruchsFrist waren 2 Wochen) dein für 2 Jahre geleaster BMW vor der Türe steht. Unterschreben mit deiner SignaturKarte. Komm dann mal raus aus dem Vertrag.
weil eine elektronische Rechnung z.B. als PDF recht einfach und nicht nachvollziehbar zu manipulieren ist. Sei es von einem dritten der den Beleg beim Versand (der ja meister per E-Mail erolgt) ebfängt oder vom Empfänger der Rechnung selbst.
Genau. Das peilen hier Leute aber nicht, die keine Rechnungen schreiben, weil sie (Taschengeld oder SchwarzGeld) ihr Geld bar kriegen oder LohnSklaven sind.
Man muss beweisen können, das man die Vorsteuer abgedrückt hat. Dafür reicht z.B. die Lastschrift oder Überweisung. Ob der Empfänger wirklich 19% an den Staat abdrückt oder nur 7% und den Rest selbst behält, ist ja nicht mein Problem. Aber sowas peilen hier die wenigsten.
Das Gesetz+Verordnung/ZusatzInfoBriefe zur "gerecheteren Umsatzsteuer" oder wie es hiess, ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen und auch noch in die falsche Richtung.
Und wo ist das Problem ?
Wem willst Du mit der Rechnung was beweisen ?
Muss du garnicht. Du musst beweisen, das Du die Kohle gelatzt hast. Also z.B. Überweisung also KontoAuszug oder eine unterschriebene Quittung vorlegen (dafür kann man härtere Forderungen stellen) oder halt z.B. einen Aldi-Kassenbon.
Die Rechnung ist in diesem Prozess doch nur Augenwischerei und kein Beweis dafür, wirklich etwas gezahlt zu haben. Miet-nomaden, bestell-nomaden,... bezahlen ja auch keine Rechnungen.
Und die Signatur betrifft u.U. nur VorsteuerAbzugsfähigkeit weil das Gesetz nur UmsatzSteuer betrifft und sonst "glaubwürdig machen das man es bezahlt hat" gilt (FinanzGerichtsUrteile). Nicht die normale BetriebsAusgaben/Ausgaben-Abzugsfähigkeit.
bisher *alle* Rechnungen mit Signatur auf Gültigkeit überprüfen lassen? Der bisher von mir genutzte Service verweigerte bei manchen Rechnungen die Prüfung, obwohl sie zweifelsfrei korrekt sind.
Bei der ePoststelle (http://www.epoststelle.de)
Wenn die dort etwas nicht erkennen, dann den Admins einfach Bescheid sagen und es wird implementiert.
> Du musst beweisen, das Du die Kohle gelatzt hast.
Und wer haftet, wenn du auf ein Phishing-Konto überwiesen hast?
Simon1234 schrieb:
-------------------------------------------------------
> weil eine elektronische Rechnung z.B. als PDF
> recht einfach und nicht nachvollziehbar zu
> manipulieren ist. Sei es von einem dritten der den
> Beleg beim Versand (der ja meister per E-Mail
> erolgt) ebfängt oder vom Empfänger der Rechnung
> selbst.
Ich manipulier dir auch ruckzuck eine Rechnung auf Papier. Was ich als PDF manipulieren kann, kann ich auch auf Papier bringen und umgekehrt.
weil man z.B. als Firma die Vorsteuer ziehen möchte und es hierzu strenge Vorschriften gibt?
Dann kannst Du halt die Vorsteuer nicht abziehen weil ja keine Vorsteuer gelatzt wurde auf RussenPhishersKonto. Siehe auch mein Posting über VierAugenPrinzip der VorSteuer.
Aber den gesamten betrag (vielleicht) absetzen? Wie ist das denn mit diesen TelefonBuchRechnungen die Weihnachten immer versendet werden wo man in wenig genutzten Telefonbüchern eingetragen wird und über mehrere Jahre (Angebliche Verträge unter VollKaufLeuten per AGB im Kleingedruckten) hunderte/tausende Euros latzen soll.
Beispiel:
Externe 1,2 TeraByte-Platte für 100 Euro netto/19 Euro Usteuer macht zusammen 119 Euro im MediaMarkt/Saturn/Staples/Atelco/... .
200 Euro bekommen, 81 Euro Steuer zahlen, 119 Euro latzen Privatkauf.
200 Euro bekommen, 119 Euro als Ausgabe absetzen (z.B. WerbungsKosten bei Arbeitnehmern) und 81 Euro versteuern also 40 Steinbrück:41 Du hast Du 41 Euro in der Tasche die Du bei "Privakauf" nicht hättest.
200 Euro bekommen, 119 Euro latzen, 19 Euro als Vorsteuer "zurückbekommen", hast Du 81+19=100 Euro zu versteuern also 50 Steinbrück:50 Du. Du hast also im Gegensatz zu vorher 50 statt 41 Euro in der Tasche.
Die Spitzen/GrenzSteuersätze sind brutal mit 40-50% berechnet. In echt muss man genauer rechnen. Aber es macht klar, das 19% absetzen zu können, klaren Vorteil bringt auch wenn man die 19% dann normal versteuern muss. Aber besser 19 % zurückbekommen und davon die Hälfte als EinkommenSteuer abgeben als 19% ganz zu verlieren.
> ...
Darum geht es mir gar nicht.
Das Problem ist, dass die Rechnungen ohne Signatur viel leichter gefälscht werden können. Wenn du dann der Rechnung glaubst und überwiesen hast, ist das Geld weg.
Ok. Aber diese TelefonBuchRechnungen oder 39-Euro-Abos sind real existierende Firmen die sogar Anwälte benutzen ohne sich zu schämen. Die signieren ohne Skrupel ihre Rechnungen/Mahnungen.
Man sollte in einer SOHO-Umgebung/Familie schon wissen, wessen Rechnungen wer zu bezahlen hat. Früher per Papier und Stempel (EingangsStempel, Unterschrift des "GeldFreigebers"/AbteilungsLeiters/Verantwortlichen, Unterschrift/Datum/Bemerkung der überweisungsFee/Dame/BuchHalterin) heute elektronisch.
Bei einer GroßFirma sieht es anders aus. Daher gibt es z.B. die eigene und die fremde Transaktions/BestellungsNr usw. Lieferanten die einem die eigene (die des Besteller!, nicht die des OnlineShops, die geht zusätzlich) BestellNr nicht in die Rechnung/... schreiben, kriegen keine Aufträge weil die Firme nicht stundenlang nachforschen wird, wer bei Hans Wurst Würstchen bestellt hat. Aber auch die haben ständig das Problem zu hoher/falscher/... Papier/Elektronik-Rechnungen wenn man z.B. Ware zurückgehen lässt oder sonstwas. Rechnungs-Signatur ist da eher uninteressant.
Schönes Pamphlet darüber wie doof Signaturen sind - da frag ich mich eher wozu die denn signiert werden sollen.
Abgesehen davon: wo ist der Unterschied einer am Drucker ausgedruckten Rechnung die der Kunde ausgedruckt hat und einer am Lazerdrucker ausgedruckten Rechnung die der Rechnungssteller ausgedruckt hat?
Sind die Falznähte zum Eintüten in den Briefumschlag die Signatur?
Der Oberhammer ist aber: Es ist sogar vollkommen egal, ob man eine Rechnung erhalten hat oder nicht - die Fälligkeit bleibt.
Lasst Euch nicht verarschen!
In diesem Fall geb ich "der EU" mal recht ... wer ist das genau?
ME
Nach der Bundestagswahl müssen wieder eine Menge Politiker mit Pöstchen versorgt werden. Das ist nur Abzocke, wie mit der PC-Gebühr bei der GEZ oder der CMA-Zwangswerbung, die jetzt verboten wurde.
Zur Signatur:
Der Gag bei der Signatur ist ja, dass du mit der ausgedruckten Rechnung bei einer Betriebsprüfung nicht weiter kommst. Du musst die Original-PDF ebenfalls vorrätig halten. Wie soll sonst die Richtigkeit der Rechnung überprüft werden können? Den E-Mail-Verkehr musst man, wie auch Geschäftsbriefe, sowieso mehrere Jahre aufbewahren...
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 163 | letzter Beitrag 11:57 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Windows 8 kann auf entsprechender Hardware in weniger als 8 Sekunden booten. Dabei bleibt zu wenig Zeit, um den Bootvorgang zum Sprung ins Bios, ins UEFI-Menü oder in die Startauswahl von Windows zu unterbrechen.

Kim Schmitz will Zugriff auf seine 135 Computer und Festplatten, die die neuseeländischen Behörden im Januar 2012 beschlagnahmt haben. Das FBI halte das Material von der Justiz in Neuseeland zurück, um seine Verteidigung im Fall Megaupload zu erschweren, sagt er.

Laut Apple-Zulieferern wird das iPhone 5 mit einem neuartigen In-Cell-Touchscreen ausgerüstet. Als Hersteller soll Sony infrage kommen. Bislang hieß es, dass Apple Sharp und Toshiba bevorzugen würde.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.