Der Grund: 1. Die Politik oder das Verfassungsgericht kassiert die betreffende Umsetzung gleich ein. 2. Wenn Punkt Eins nicht zutrifft, tritt automatisch Art. 20 IV GG in Kraft - und sie werden sich wünschen, das wäre nicht der Fall.
Gruß, LX
1933 trat auch das in der weimarer Verfassung verankerte Wiederstandsrecht in Kraft, Wiederstand haben die Deutschen trotzdem keinen geleistet.
Die Mehrheit der Bild, Spiegels sonstwas leser würde ACTA sogar beführworten, da wird die Propaganda der Massenmedien schon für sorgen. Schließlich haben die großen Verlage selbst ein starkes Interesse daran das Urheberrecht massiv zu verschärfen, siehe Diskussion um das Leistungsschutzrecht. Die meisten Menschen hierzulande sind eben wie die Lemminge die dem Hinterherlaufen was in der Morgenzeitung steht.
Und die ganzen Art. 20 IV Opfer werden dann als Vogelfrei erklärt: Ein paar wenige Unbelehrbare Terrorbefürworter ohne Sinn und Verstand wird es heißen.
So wird es sein, und die anderen Bloggen dann irgendwo im Exil auf blogs die in der EU dann ohnehin gesperrt und gefiltert sind...
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