entscheidet das Gericht nicht nur darüber. ob das Abkommen mit dem Recht vereinbar ist sondern auch ob es richtig und gut ist..
Eine rechtliche Bewertung ist eine Sache (und in meinen Augen die zweitrangige), eine moralische Bewertung eine ganz Andere..
dazu ist es gar nicht zuständig. ich hoffe aber mal, dass die von der eu-kommission nachher nicht sagen "seht ihr, ist rechtlich alles wasserdicht" obwohl das abkommen der größte mist ist.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 22.02.12 15:10 durch blubberlutsch.
blubberlutsch schrieb:
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> dazu ist es gar nicht zuständig.
Das ist mir auch klar.. man wird aber doch noch hoffen dürfen, einmal mit Herz und Verstand regiert zu werden..
Tachim schrieb:
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> blubberlutsch schrieb:
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> -----
> > dazu ist es gar nicht zuständig.
>
> Das ist mir auch klar.. man wird aber doch noch hoffen dürfen, einmal mit
> Herz und Verstand regiert zu werden..
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Tachim schrieb:
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> blubberlutsch schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > dazu ist es gar nicht zuständig.
>
> Das ist mir auch klar.. man wird aber doch noch hoffen dürfen, einmal mit
> Herz und Verstand regiert zu werden..
da geb ich dir recht, aber vom gericht will ich nun auch wieder nicht regiert werden ;)
Recht kann man schaffen wie man will, weswegen man auf dieser Ebene der Gesetzesschaffung eigentlich drauf scheißen kann, was gerade Recht und was nicht rechtens ist. Sobald das Gericht etwas findet, das nicht mit aktuellem Recht vereinbar ist, setzen sich die Acta-Befürworter der Legislative hin und passen die Gesetze, mit denen Acta kollidiert, entsprechend an. Eine moralische Bewertung muss her und nicht ein Durchquetschen durch gegebenes und total veraltetes Recht.
> Man wird aber doch noch hoffen dürfen,
> einmal mit Herz und Verstand regiert zu werden.
Sprach der Sklave zu seinem Herren.
___
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