Verurteilt weil "mit ohne Daten".
Wegen der nicht vorhandenen Daten.
Echt Irre!
Hat der Richter die falschem Pillen eingeworfen?
DocPille schrieb:
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> Verurteilt weil "mit ohne Daten".
> Wegen der nicht vorhandenen Daten.
Falsch. Lies die Urteilsbegründung: Verurteilt wird wegen (nachgewiesener) Mißachtung des Gerichts und aufgrund gefundener Daten. Es ließen sich ausreichend Daten wiederherstellen, um eine Urheberrechtsverletzung nachzuweisen und die Logs der MI zu bestätigen, einzig der genaue Umfang der Tauschaktivitäten konnte nicht mehr festgestellt werden.
Und du glaubst den schrott den der "Computerexperte" festgestellt haben will (und worauf sich das Urteil begründet)?
Wenn ich genug Geld bekomme, stelle ich auch alles mögliche Fest.....
Der juristische Keks schrieb:
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> DocPille schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Verurteilt weil "mit ohne Daten".
> Wegen
> der nicht vorhandenen Daten.
>
> Falsch. Lies die Urteilsbegründung: Verurteilt
> wird wegen (nachgewiesener) Mißachtung des
> Gerichts und aufgrund gefundener Daten. Es ließen
> sich ausreichend Daten wiederherstellen, um eine
> Urheberrechtsverletzung nachzuweisen und die Logs
> der MI zu bestätigen, einzig der genaue Umfang der
> Tauschaktivitäten konnte nicht mehr festgestellt
> werden.
ShadowXX schrieb:
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> Und du glaubst den schrott den der
> "Computerexperte" festgestellt haben will (und
> worauf sich das Urteil begründet)?
>
> Wenn ich genug Geld bekomme, stelle ich auch alles
> mögliche Fest.....
Also ich hab nen Filmdownloadtrojaner auf meinem Rechner, den ich einfach nicht entfernen kann.....ich bin Unschuldig ^^
ShadowXX schrieb:
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> Und du glaubst den schrott den der "Computerexperte" festgestellt haben
> will (und worauf sich das Urteil begründet)?
Ja. Es gab im übrigen ZWEI Computerexperten - einer wurde vom Kläger, einer vom Beklagten beauftragt. Beide kamen zu den gleichen Ergebnissen.
> Wenn ich genug Geld bekomme, stelle ich auch alles mögliche fest...
Da dein Prüfer ebenfalls Geld bekommt (und zwar von der Gegenseite), stellt der dann aber alle möglichen Fehler in deinem Bericht fest. Damit wäre dein Nebenverdienst als Sachverständiger Geschichte.
.. gibts 3 mögliche Personen, die die Dateien gelöscht haben könnten. Also verurteile einfach einen davon, egal ob er es war oder nicht.
Klasse Rechtsauffassung!!
im übrigem schrieb:
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> .. gibts 3 mögliche Personen, die die Dateien
> gelöscht haben könnten. Also verurteile einfach
> einen davon, egal ob er es war oder nicht.
> Klasse Rechtsauffassung!!
>
(Achtung Ironie:-) Das ist eben Amerika! Und nicht Deutschland! ;-)
Aber im Ernst, gibt es nicht auch hier zahlreiche Urteile, die ein Amerikaner nicht nachvollziehen könnte, ja nicht einmal wir können vielfach den Sinn der Urteile unserer eigenen Gerichtsbarkeit erkennen?
Manchmal liegt das übrigens daran, dass die Darstellung in den Medien wg. Platzmangel oder schlicht wg. Unverständnis oder Unvermögen des Schreibenden falsch oder verzerrt ist.
im übrigem schrieb:
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> .. gibts 3 mögliche Personen, die die Dateien gelöscht haben könnten.
> Also verurteile einfach einen davon, egal ob er es war oder nicht.
Laut Urteilsbegründung wussten die Kinder nichts von der ganzen Sache. Abgesehen davon haften Eltern im Schadensersatzfall für ihre Kinder, es ist also egal wer von den dreien es gelöscht hat. (Ist ja kein Strafprozess)
Ist es nicht eher so, dass Eltenr haften wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Wenn die Mutter also ab und zu geschaut hat, dass die Kinder nix böses am PC veranstalten hätte sie diese nicht verletzt und würde somit auch nicht haften.
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