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Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

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  1. Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor SpatzInderHand 29.12.09 - 14:43

    1.Also wenn die hierdurch gesperrten Personen keinen neuen Internetanschluss mehr bekommen, hiermit sind sowohl die Anbieter des Breitbandsignals (z.B. Telekom) als auch die Verkäufer des Breitbandabos (z.B. 1&1), dann entgeht den Internetprovidern/Telekommunikationsfirmen doch ein Haufen Geld oder?

    Andere Möglichkeiten, online zu kommen, müßten ebenfalls gesperrt werden, d.h. z.B. keine UMTS Abos, keine Handyverträge mehr, denn auch hierüber lassen sich illegale Downloads mittlerweile komfortabel tätigen. Weiterhin darf man sich auch nicht mehr an beliebigen Hotspots (Fonspots z.B.) mehr anmelden dürfen, also ein echter Offline-Arrest.

    2.Ich stelle mal folgendes Beispiel in den Raum (glücklicherweise fiktiv)
    Ich bin arbeitslos, gelangweilt, lade non-stop Musik, Filme und Spiele aus dem Netz, um die Zeit totzuschlagen, macht nicht viel Spaß, aber besser als nur auf Rückmeldungen von Bewerbungen zu warten.
    Ich werde also gesperrt und verliere den komfortablen INet Zugang daheim. Tja mit Onlinebewerbungen ist es dann Essig, denn sowohl das Suchen von offenen Stellen als auch die Bewerbung sowie die Kommunikation wird hierdurch drastisch behindert.

    Ist es wirklich im Sinne des Staats?
    Reales Beispiel (jetzt wirklich ich):
    Ich arbeite viel, habe ausreichend Geld, um mir alle CD's und DVD's zu kaufen, die ich möchte, habe aber dafür nie Zeit dazu und kaufe nur gelegentlich von unbekannteren Musikern ein paar Stücke. Also komme ich gar nicht groß dazu, illegal runterzuladen noch zu konsumieren. Es trifft also doch nur die Schüler und die Arbeitslosen (grob gesehen).

    Ein Arbeitsloser wird natürlich nicht nach dem INET Verbot beginnen, für 1000€ im Monat Tonträger und Filme zu kaufen, dass wird er nur tun, wenn er genügend Geld zur Verfügung hat.

    3. Alleine die IP Adresse zu nutzen, führt wieder zu den üblichen Problemen: War es wirklich der Anschlussinhaber oder einer aus dessen Kreis oder ein Hacker oder oder?

    4. Wir haben als Kids die Atari und Amiga Spiele auf dem Schulhof getauscht und da mittlerweile jeder einen Laptop hat, wird das Offline-Kopieren das erschwerte Online-Kopieren eben auffangen.

    5.Wird deine Ware nachgefragt und der Preis ist verhältnismäßig, findest du immer Käufer.

  2. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor spindoctor 30.12.09 - 03:30

    SpatzInderHand schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > 5.Wird deine Ware nachgefragt und der Preis ist verhältnismäßig, findest du
    > immer Käufer.

    Word. Aber einige konnten und können ihren Hals ja nicht voll genug bekommen und haben sich mehr als einmal mit der Schrotflinte ins eigene Knie geschossen. Jetzt muss es halt die Regierung richten, initiiert durch massive Lobbyarbeit. Erschreckend ist, dass das funktioniert.

    Entzug des Internetzugangs, in einer Welt, wo alles immer weiter vernetzt wird. Brave new world...

  3. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor Hotohori 30.12.09 - 06:07

    Schon ziemlich hirnrissig, zumal dadurch Leute dann auch ihren Job verlieren könnten, wenn sie beruflich auf das Internet daheim angewiesen sind.

    Der Musik- und Filmindustrie kann es ja egal sein, die haben genug Grund zum freuen. Amüsant ist aber mal wieder der Irrglaube, dass die Leute dann plötzlich kaufen anstatt runter zu laden. Ich frag mich wie lange dieser Irrglaube noch am Leben bleibt.

  4. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor SpatzInderHand 30.12.09 - 09:49

    Und wer bezahlt diesen Leuten dann den Lebensunterhalt? Wir...

    Das Ganze erinnert an somalische Rechtspraktiken, einem Dieb den Arm abzuhacken (wegen des Diebstahls eines Liters Milch bsplw.), damit er nicht mehr klauen kann. Dort kümmert man sich dann aber auch nicht hinterher um den arbeitsunfähigen Invaliden.

    Ich würde diese Internetsperre als Rechtsmittel gegen kriminelle Hacker vorbehalten. Die können zwar auch noch über fremde WLANs online gehen, aber es ist nicht mehr so gemütlich wie bei Mutti im Keller ;-)

  5. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor zur arbeit geher 30.12.09 - 10:25

    SpatzInderHand schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Ich bin arbeitslos, gelangweilt, lade non-stop Musik, Filme und Spiele aus
    > dem Netz, um die Zeit totzuschlagen, macht nicht viel Spaß, aber besser als
    > nur auf Rückmeldungen von Bewerbungen zu warten.
    > Ich werde also gesperrt und verliere den komfortablen INet Zugang daheim.
    > Tja mit Onlinebewerbungen ist es dann Essig, denn sowohl das Suchen von
    > offenen Stellen als auch die Bewerbung sowie die Kommunikation wird
    > hierdurch drastisch behindert.

    da das Arbeitsamt mittlerweile auch die möglichkeit bietet online nach offenen stellen zu suchen is das ein schwächelndes argument.

    Gruß
    der zur arbeit geht

    ---
    Arbeiten um zu leben oder Leben um zu arbeiten?!

  6. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor SpatzInderHand 30.12.09 - 10:45

    Es gibt auch Bibliotheken und andere Möglichkeiten, kostenlos online zu gehen aber das Arbeitsamt ist kein Internetcafé und bietet dementsprechend auch nicht je nach Größe des Bezirks genügend Rechner an.

    Ich hatte ja in den vorigen Beiträgen bereits erwähnt, dass man niemand komplett aussperren kann, aber es wird unkomfortabel und der Mensch ist nunmal ein Faultier.

    Ich war nach absolvierten Informatikstudium Ende 2003 auch erstmal für ein halbes Jahr auf Jobsuche und ich hab mich täglich bei bis zu 15 Firmen online beworben.

    Um meine Bewerbungen wirklich individuell und ordentlich zu gestalten, habe ich viel mit meinem Grafikprogrammen gearbeitet, Logos,Bilder und Information der jeweiligen Firma dazu gesucht und miteinbezogen. D.h. das Suchen der Anzeigen dauerte 10 Minuten, aber das Ausarbeiten der Bewerbung locker ein bis zwei Stunden und dabei benötigte ich immer wieder neue Informationen und Grafiken.

    Also hat man bei einer Internetsperre die Wahl:

    Entweder man macht eine 08/15 Bewerbung, welche ich selbst mittlerweile bei Bewerbungen für meinen Bereich praktisch ignoriere und man rennt mehrmals täglich zum Jobcenter um mögliche Emailantworten der Firmen rechtzeitig zu erhalten

    oder man sitzt von Jobcenter-Öffnung bis Jobcenter-Schließung mit seinem eigenen Laptop (sofern man einen hat) am öffentlichen Internetrechner und bastelt non-stop seine Bewerbung.

    Ich will ja nicht meckern, aber nur die ganz Harten werden sowas über Wochen und Monate durchhalten, der Rest freut sich über Harz4 und der Teletext auf dem nicht abbezahlten Super-Flat-HDReady-LCD-TV ist ja fast genauso gut wie online zu sein ;-)

  7. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor Trockenobst 30.12.09 - 16:20

    SpatzInderHand

    > Also hat man bei einer Internetsperre die Wahl:

    Man hat vorher schon die Wahl. Wenn ich an der Spielepyramide
    oder bei Ebay schaue, krieg ich für 10€ Spiele, da sitze
    ich 1000 Stunden. Als "Arbeitsloser" hat man dann auch
    richtig die Zeit tief einzusteigen ,)

    Es gibt 1000ende von Flashgames die sind gut, richtig gut.
    Da kann man das ganze Leben draufbuchen. Es gibt 100te von
    freigegebenen legale Abandonware-Games.

    Es gibt 100000000 Internetradios, die genau das Spielen
    was gerade in der Top 100 rumfleucht. Es gibt Youtube.

    Auch als H4ler gibt es 1€ 24h-DVD Anbieter. Meine Bücherei
    hier (ok, Großstadt) hat ca. 3000 Filmeklassiker for Free
    (aber eben nur 1 Woche lang ausleihbar).

    Mein DVB-T Stick-EPG (Das habe ich gerade mal reingeschoben
    das Ding) zeigt mir etwa 30 Filme pro Tag die über das
    FreeTV reinkommen. Das Ding kann auch aufnehmen.

    Man könnte sich auch fragen, warum man die Zeit nicht
    nutzt sich fortzubilden. Im Job findet man doch nie
    die Zeit Fachbücher zu lesen. Jetzt habe ich gerade Urlaub
    und presse mir ein Jahr Fachzeitschriften intravenös.
    Was habe ich alles (zum Glück) verpasst! :-x

    Man sollte sich einfach im klaren sein, dass das sogg.
    "Internet-Life" eine selbstdefinierte, selbstentschiedene
    Lebensweise ist. Man muss nicht den ganzen Tag auf Torrent
    Seiten reload klicken.

    Ich kenne genug Studenten, die haben noch vor der großen
    Bologna-Verschulung ihre Jahre abgehangen und außer Netz-Zeug
    und Kiffen nichts auf die Reihe gebracht.

    Kaum haben sie einen Job, kaum haben sie ein Leben außerhalb
    der virtuellen Welt, werden DVDs nur noch geliehen, PC
    Games kaum noch gekauft und nur mit der neuen Freundin auf der
    PS3 gezockt.

    Es scheint also noch einen anderen Weg zu geben als
    "Zwangsläufig" in eine Internet-Sperre reinzulaufen.

    Hier wird ja fast so getan, als wären Millionen gar nicht mehr
    in der Lage das abzuwenden. Sicherlich gibt es da viele
    Süchtlinge, aber das ist doch nicht schlecht wenn ein paar
    Millionen aus der Matrix erwachen, oder? ;-)

    Trockenobst

  8. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor mazz 30.12.09 - 16:26

    Auch umziehen wäre eine Möglichkeit, in manchen Häusern finden sich bei uns 6+ ungeschützte Wlans.

    Schäbiges kleines Zimmer ohne eigenes Bad und Küche für max. H4 Geld mit vielen ungeschützten Wlans zu vermieten Tel.: xxxx-xxxxx ;)

  9. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor Wikifan 30.12.09 - 17:12

    Trockenobst schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es gibt 100te von
    > freigegebenen legale Abandonware-Games.
    Ähm, Abandonware ist nicht wirklich legal.

  10. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor Trockenobst 30.12.09 - 18:56

    Wikifan schrieb:
    ----------
    > Ähm, Abandonware ist nicht wirklich legal.

    Stimmt, die Abandonware die legalisiert wurde (ich sprach
    nur von der legalen!) ist dann meist "Freeware".

    http://www.revolution.co.uk/_display.php?id=16

    Oder eben nachbauten, die sind dann ggf. auch OSS:
    http://sourceforge.net/projects/mmario/

    Wobei die Legalität von Abandonware ein komplexes
    rechtliches Thema ist. Z.B. ist es so, dass in einigen
    Ländern zwar das Copyright beim Entwickler bleibt, aber
    wenn die Firma pleite und der Entwickler familienlos
    verstorben (wie bei einigen Spielen aus den späten 90er
    ist das leider wirklich so) faktisch gesehen der Staat
    das Copyright übernimmt.


    Trockenobst

  11. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor Wikifan 31.12.09 - 00:48

    In Deutschland nennt sich das meines Wissens "verwaistes Werk", wofür dann nochmal Sonderregelungen gelten.

  12. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor SpatzInderHand 31.12.09 - 14:57

    Ihr kommt langsam vom Thema ab :)

  13. Re: Geschäftsschädigung für Internetprovider / Internetzugang = Grundrecht?

    Autor asd 03.01.10 - 19:09

    SpatzInderHand schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > 5.Wird deine Ware nachgefragt und der Preis ist verhältnismäßig, findest du
    > immer Käufer.

    Es gibt die Käufer, die es so oder so legal erwerben. Es gibt die Anti-Käufer, die es selbst nicht für 10 Cent kaufen solange man es kostenlos bekommen kann. Und dann gibt es aber noch die Schicht dazwischen, die halblegalen, die "Wackelkandidaten", die es sich kaufen würden dann aber doch einfach herunterladen. Wird schon nichts passieren, das eine mal. Um diese Schicht geht es hier, nicht um die Dauerarbeitslosen ohne Kaufpotenzial.

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