Sind diese Abmahngebühren noch aktuell?
Ich meine, für Privatleute wurden sie gerade auf 100 Euro gedeckelt, oder?
Das habe ich auch im Kopf. Zumindest beim ersten Vergehen.
§ 97a UrhG
Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich *in einfach gelagerten Fällen* mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
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Es darf diskutiert werden was ein "einfach gelagerter Fall" ist.
Fast 25% der Bundestagsabegordneten sind übrigens Juristen.
Manchmal glaube ich, dass die absichtlich so einen Mist mit Gummiparagraphen verabschieden, nur damit ihresgleichen sich immer die Taschen vollmachen kann, egal wie.
Grüsst Euch,
ich habe gerade 1.000,00 Euro an den RA.Rasch gezahlt.Die Rechnung war 5.400,00 Euro bezw.1.200,00 Euro im Vergleich.Die Vergleichssumme wurde nach Telef.Rücksprache auf 1.000,00 Euro abgesenkt.Das ganze war für ein Musikalbum.EIN Album!Also nix mit Deckelung von 100,00 Euro.Ich bin ein Verbrcher.
Ein einzelner Titel könnte als 100,00 Euro Fall durchgehen aber alles andere sind Verbrechen am Künstler dem ich seinen Geistigeneigentum gestohlen habe.Ich schäme mich so!
Da würde das vermutlich sofort eingestellt. Der Staat hat wichtigeres zu tun, als sich um minderwertigkeitskomplexgeschädigte Rechtsanwälte (sprich: Denunzianten) zu kümmern, die mit ihren Miniverfahren die Justiz belästigen wollen.
Zumindest strafrechtlich. Zivilrechtlich weiß ich jetzt nicht, aber wenn ich Richter wäre, würde da zu einer Zahlung vom Albenpreis (20 Euro?) verurteilt, mit entsprechender Kostenaufteilung (sprich: Kläger trägt wegen zu 98 Prozent abgewiesener Forderung 98 Prozent der Verfahrenskosten, was deutlich mehr als die erhaltenen 20 Euro sein werden).
So stellt man es sich jedenfalls als Laie vor.
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