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GG Artikel5 Absatz 1

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  1. GG Artikel5 Absatz 1

    Autor Loolig 10.07.09 - 12:02

    Grundgesetz:
    Artikel 5, Absatz 1:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  2. Re: GG Artikel5 Absatz 1

    Autor LaLeLu 10.07.09 - 12:05

    "...allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

    Sie lesen eben nicht richtig. Und verstehen ebenso wenig.

  3. Einigkeit und Recht und Freiheit..

    Autor loolig 10.07.09 - 12:07

    ..die Quellen sind doch allgemein zugänglich..erst durch Zensur werden sie es nicht mehr..

  4. Re: GG Artikel5 Absatz 1

    Autor incoherent 10.07.09 - 12:07

    Klären Sie uns doch bitte auf.

  5. Re: GG Artikel5 Absatz 1

    Autor Karramba 10.07.09 - 12:07

    Wenn Seiten gesperrt sind, sind die nicht mehr allgemein Zugänglich, also unterliegen sie nicht mehr den Art.5 GG ;)

  6. Re: GG Artikel5 Absatz 1

    Autor fredoomi 10.07.09 - 12:08

    LaLeLu schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > "...allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
    > unterrichten."
    >
    > Sie lesen eben nicht richtig. Und verstehen ebenso
    > wenig.


    Das Internet ist ohne zweifel im Moment eine frei zugängliche quelle,aber genau das will am gerade abschaffen.

    Aber dieses abschaffen verbietet das Grundgesetz.

  7. Re: GG Artikel5 Absatz 1

    Autor LaLeLu 10.07.09 - 12:08

    Gratulation: Sie können lesen und verstehen.

    Sie stellen somit eine Gefahr da!

    Bitte folgen Sie uns...

  8. GG Artikel5 Absatz 2 (nicht unterschlagen)

    Autor Ekelpack 10.07.09 - 12:10

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  9. Re: GG Artikel5 Absatz 2 (nicht unterschlagen)

    Autor LaLeLu 10.07.09 - 12:15

    Sie sind zu gefährlich und beschaffen sich Informationen aus Quellen, die eindeutig unter dem "Sicherheits und Zukunfstbestimmungs-Gesetz" der Regierung verboten sind.


    Bitte mitkommen

  10. Re: GG Artikel5 Absatz 1

    Autor Tingelchen 10.07.09 - 12:17

    Tja.. Bibelstunde halt.


    So interpretiert könnte man Mundpropaganda verbieten
    Zeitungen/Zeitschriften Zensieren/verbieten
    TV-Nachrichten/Sendungen zensieren/verbieten
    Telefon/Telekommunikation zensieren/verbieten


    Schwubst, weg ist die Demokratie... hallo China 2.0 ade Menschenrechte ;) *um mal in dem 2.0 Wahn zu bleiben*

  11. Re: GG Artikel5 Absatz 2 (nicht unterschlagen)

    Autor Ekelpack 10.07.09 - 12:25

    Zuviel Paranoia gespielt wie?

    "Troubleshooter! Dieses Wissen ist Ihnen auf legalem Wege nicht zugänglich und benötigt eine Ultra-Violet-Freigabe. Sie werden terminiert."

  12. Re: GG Artikel5 Absatz 2 (nicht unterschlagen)

    Autor Palim Palim 10.07.09 - 12:28

    Zum Glück gibt es die Regierung die meine Meinung bildet. So brauch ich nicht mehr selbst entscheiden, ob ich Dingen zustimme oder nicht.

    Danke lieber Staat, dass du so sehr auf mich aufpasst.

    In diesem Sinne...

  13. Eine Zensur findet nicht statt.

    Autor MArekP. 10.07.09 - 12:31

    ..das ist der wichtigste Satz..was sagst du denn dazu?

  14. Re: Eine Zensur findet nicht statt.

    Autor LaLeLu 10.07.09 - 12:34

    Der 2. Absatz ist relevant! Vor allem der letzte Satz in diesem Absatz.
    Wobei ich mich dann allerdings wundere, warum Ehrenmorde bestraft werden.......


    Artikel 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

  15. Re: Eine Zensur findet nicht statt.

    Autor Specky 10.07.09 - 12:40

    Absatz 3 ist nichtig, da Erfüllung nicht möglich!

    Deutschland hat KEINE Verfassung, wir haben nur das Grundgesetz das nur vorübergehende Gültigkeit hat. Eine Verfassung die durch Volksabstimmung(!) erforderlich ist wurde noch nicht geschaffen. (Siehe Quellen zur Entstehung der Bundesrepublik u.a. Alliiertenrecht etc.)

  16. Re: Eine Zensur findet nicht statt.

    Autor Tingelchen 10.07.09 - 12:43

    Abs 2 hebt Abs 1 nicht auf ;)



    Was heißt zudem bitte persönliche Ehre?
    Ich fühle mich in der Berichtserstattung von Fußball in meiner persönlichen ehre verletzt -> verbietet Fußball

    Ich sag ja... Bibelstunde

  17. Re: Eine Zensur findet nicht statt.

    Autor Loolig 10.07.09 - 12:56

    Wollte ich auch gerade schreiben. Ich verstehe bis heute nicht warum eine Ratifizierung nach der Wiedervereinigung nicht statt gefunden hat... hat man das "vergessen"?

    Ansonsten hebt Absatz 2 den Passus: "eine Zensur findet nicht statt" nicht auf. ...sonst hätte da stehen müssen "in der Regel findet eine ZEnsur nicht statt" ...

  18. Re: Eine Zensur findet nicht statt.

    Autor Moloko 10.07.09 - 13:00

    "Ansonsten hebt Absatz 2 den Passus: "eine Zensur findet nicht statt" nicht auf. ...sonst hätte da stehen müssen "in der Regel findet eine ZEnsur nicht statt"


    Das sehen die Gerichte wohl anders......

  19. Re: Eine Zensur findet nicht statt.

    Autor Jusitita 10.07.09 - 13:07

    Wenn man dich hier und jetzt übelst beleidigt, betrifft das deine persönliche Ehre.
    Dass die Berichtserstattung von Fußball deine Ehre verletzt, glaubt dir keiner, außer du kannst das entsprechende Gericht davon überzeugen.
    Viel Glück dabei!
    Ergo Abs.2 pwned Abs.1

  20. Re: Eine Zensur findet nicht statt.

    Autor Pandabar 10.07.09 - 13:08

    ich lese das so, dass es nicht zensiert, also unzugänglich gemacht werden darf, der urheber jedoch für seine äusserungen verantwortlich ist und dafür auch je nach fall von einem gericht belangt werden kann.

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