Grundgesetz:
Artikel 5, Absatz 1:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
"...allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."
Sie lesen eben nicht richtig. Und verstehen ebenso wenig.
..die Quellen sind doch allgemein zugänglich..erst durch Zensur werden sie es nicht mehr..
Klären Sie uns doch bitte auf.
Wenn Seiten gesperrt sind, sind die nicht mehr allgemein Zugänglich, also unterliegen sie nicht mehr den Art.5 GG ;)
LaLeLu schrieb:
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> "...allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
> unterrichten."
>
> Sie lesen eben nicht richtig. Und verstehen ebenso
> wenig.
Das Internet ist ohne zweifel im Moment eine frei zugängliche quelle,aber genau das will am gerade abschaffen.
Aber dieses abschaffen verbietet das Grundgesetz.
Gratulation: Sie können lesen und verstehen.
Sie stellen somit eine Gefahr da!
Bitte folgen Sie uns...
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Sie sind zu gefährlich und beschaffen sich Informationen aus Quellen, die eindeutig unter dem "Sicherheits und Zukunfstbestimmungs-Gesetz" der Regierung verboten sind.
Bitte mitkommen
Tja.. Bibelstunde halt.
So interpretiert könnte man Mundpropaganda verbieten
Zeitungen/Zeitschriften Zensieren/verbieten
TV-Nachrichten/Sendungen zensieren/verbieten
Telefon/Telekommunikation zensieren/verbieten
Schwubst, weg ist die Demokratie... hallo China 2.0 ade Menschenrechte ;) *um mal in dem 2.0 Wahn zu bleiben*
Zuviel Paranoia gespielt wie?
"Troubleshooter! Dieses Wissen ist Ihnen auf legalem Wege nicht zugänglich und benötigt eine Ultra-Violet-Freigabe. Sie werden terminiert."
Zum Glück gibt es die Regierung die meine Meinung bildet. So brauch ich nicht mehr selbst entscheiden, ob ich Dingen zustimme oder nicht.
Danke lieber Staat, dass du so sehr auf mich aufpasst.
In diesem Sinne...
..das ist der wichtigste Satz..was sagst du denn dazu?
Der 2. Absatz ist relevant! Vor allem der letzte Satz in diesem Absatz.
Wobei ich mich dann allerdings wundere, warum Ehrenmorde bestraft werden.......
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Absatz 3 ist nichtig, da Erfüllung nicht möglich!
Deutschland hat KEINE Verfassung, wir haben nur das Grundgesetz das nur vorübergehende Gültigkeit hat. Eine Verfassung die durch Volksabstimmung(!) erforderlich ist wurde noch nicht geschaffen. (Siehe Quellen zur Entstehung der Bundesrepublik u.a. Alliiertenrecht etc.)
Abs 2 hebt Abs 1 nicht auf ;)
Was heißt zudem bitte persönliche Ehre?
Ich fühle mich in der Berichtserstattung von Fußball in meiner persönlichen ehre verletzt -> verbietet Fußball
Ich sag ja... Bibelstunde
Wollte ich auch gerade schreiben. Ich verstehe bis heute nicht warum eine Ratifizierung nach der Wiedervereinigung nicht statt gefunden hat... hat man das "vergessen"?
Ansonsten hebt Absatz 2 den Passus: "eine Zensur findet nicht statt" nicht auf. ...sonst hätte da stehen müssen "in der Regel findet eine ZEnsur nicht statt" ...
"Ansonsten hebt Absatz 2 den Passus: "eine Zensur findet nicht statt" nicht auf. ...sonst hätte da stehen müssen "in der Regel findet eine ZEnsur nicht statt"
Das sehen die Gerichte wohl anders......
Wenn man dich hier und jetzt übelst beleidigt, betrifft das deine persönliche Ehre.
Dass die Berichtserstattung von Fußball deine Ehre verletzt, glaubt dir keiner, außer du kannst das entsprechende Gericht davon überzeugen.
Viel Glück dabei!
Ergo Abs.2 pwned Abs.1
ich lese das so, dass es nicht zensiert, also unzugänglich gemacht werden darf, der urheber jedoch für seine äusserungen verantwortlich ist und dafür auch je nach fall von einem gericht belangt werden kann.
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