Es gibt kein Recht auf freie Meinungsäußerung! Wer behauptet denn so einen Scheiß???
Es gibt sehr viele Gründe, warum eine Meinungsäußerung auch in einem Rechtsstaat eingeschränkt wird.
- Man darf z.B. nicht beleidigen
- Nicht zu einer Straftat aufrufen
- keine Straftat planen
- etc. pp
Was dabei als beleidigend und als Straftat gilt, wird durch den einzelnen souveränen Staat festgelegt.
GENAU SO siehts aus!!! FACK!!!!
Der Vorteil der eingeschränkten Meinungsfreiheit ist, dass man sich nicht von jedem Depp sein Gelaber anhören müsste. Leider müsste ich mich da dazuzählen.
OMG, wieder ein "Hochgebildeter"
Es ist verboten
- keine Straftat planen
Nuja, dann musst Du jeden Krimiautor verhaften lassen !
Beleidigung ist eine Staftat.
Wenn ich aber sage:
Ich glaube Du bist doof, dann ist es eine MEINUNGSÄUSSERUNG und keine Beleidigung.
Wenn ich sage: Du bist doof - dann könnte es eine Beleidigung sein, in manchen Fällen ist es eine Feststellung - bei dem Eröffnungthread überlege ich noch ob es eine Feststellung ist
Zu einer Straftat aufrufen:
Wenn ich sage: Meiner Meinung nach müsste man den oder den aus der Welt schaffen ist es eine Meinung.
Wenn ich sage: Bring den oder den um ist es ein Aufruf !
Achali schrieb:
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> Was dabei als beleidigend und als Straftat gilt,
> wird durch den einzelnen souveränen Staat
> festgelegt.
Falsch, das wird vom Gesetzgeber festgelegt, also von Politikern, also von Lobbyisten, also von der Wirtschaft... ähm... Jedenfalls nicht vom Staat!
___________
"Aufgrund der globalen Klimaerwärmung sowie der gegenwärtigen Finanzkrise wird das Licht am Ende des Tunnels nun abgeschaltet!"
- Autor unbekannt -
Das ist auch richtig so. Was mir nicht gefaellt, ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
heikom36 schrieb:
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> Beleidigung ist eine Staftat.
> Wenn ich aber sage:
>
> Ich glaube Du bist doof, dann ist es eine
> MEINUNGSÄUSSERUNG und keine Beleidigung.
> Wenn ich sage: Du bist doof - dann könnte es eine
> Beleidigung sein, in manchen Fällen ist es eine
> Feststellung - bei dem Eröffnungthread überlege
> ich noch ob es eine Feststellung ist
>
Das ist so leider nicht richtig.
"Enthält die Äußerung einen ehrkränkenden Inhalt, sodass ein Konflikt zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht besteht, muss eine Abwägung unter Berücksichtigung der Schwere der Beeinträchtigung vorgenommen werden, die jedem der beiden Rechtsgüter droht. [Anm: Meinungsfreiheit als solche existiert über Art. 5 GG]
Die Ehrenrührigkeit einer Äußerung muss eindeutig feststehen. Das ist dann nicht der Fall, wenn ein aus dem Gesamtzusammenhang herausgenommenes Wort isoliert betrachtet wird, und es je nach dem Kontext verschiedene Bedeutungsvarianten desselben Wortes geben kann."
BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05
Übersetzt heißt das: Wenn sich Dein Vorsatz auf die Ehrverletzung einer Person richtet, koomt es auf den Kontext und nicht auf einzelne Formulierungen an.
Soll "Ich glaube Du bist doof." ehrverletzend wirken (Vorsatz), dann ist es strafbar.
Beweisbarkeit steht übrigens auf einem ganz anderen Blatt. Im Zweifel subsumiert der Richter und urteilt einfach anhand von Annahmen bzgl. des Vorsatzes.
Eine politische Meinung die vom Mainstream abweicht wird auch heute schon in der BRD nicht toleriert.
Vielleicht kommt man nicht gleich in einen Kerker, aber die gesellschaftliche Isolation wird von unseren Meinungsdikatoren garantiert.
Von daher kann auch in diesem Land keine Rede von Meinungsfreiheit sein.
Es ist für den kleinen 08/15 Bürger vielleicht hier noch am eträglichsten, sobald man im Rampenlicht steht gibt es für die eigene Meinung aber sehr viel freiere Staaten als den unseren.
OK, dass ist ein verständliches Argument.
Ist die Äußerung aber mit der Absicht das sie Ehrenverletzend sein soll, dann würde ich aber schon nicht mehr davon ausgehen das man seine eigene Meinung verbreitet sondern eine andere Absicht bezwecken möchte und dies hat ja nichts mehr mit freier Meinungsäußerungen zu tun.
Was mich gerade beschäftigt ist:
(AN ERSTER STELLE, NICHT DAS ICH FALSCH VERSTANDEN WERDE: ICH BIN KEIN RECHTER!!!!)
Bekanntermaßen ist eine Straftat bei uns den Holocaust zu leugnen.
Das er stattgefunden hat weiss ich auch.
Aber wie würde es gehandhabt werden wenn einer sagt: "Meiner MEINUNG nach hat es während der NS-Zeit keinen Holocaust gegeben!"
Ist dies dann ein Fall für den Richter oder ist dies ganz klar eine freie Meinungsäußerung?
Gute Frage
heikom36 schrieb:
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>
> Bekanntermaßen ist eine Straftat bei uns den Holocaust zu leugnen.
> Das er stattgefunden hat weiss ich auch.
> Aber wie würde es gehandhabt werden wenn einer sagt: "Meiner MEINUNG nach
> hat es während der NS-Zeit keinen Holocaust gegeben!"
>
> Ist dies dann ein Fall für den Richter oder ist dies ganz klar eine freie
> Meinungsäußerung?
>
>
Du kannst es auch etwas modifizieren und sagen, es wurden Juden, Roma, Sinti, Homosexuelle, Systemkritiker und geistig Behinderte umgebracht. Von den Juden stammten die meisten nicht aus Deutschland. Zusammen sind an die 6 Millionen Menschen getötet worden.
Was wird jetzt passieren?
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