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Urheberrecht vs Treu und Glauben

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  1. Urheberrecht vs Treu und Glauben

    Autor StarFire 27.07.09 - 15:18

    Hallo,

    Ich bin ja kein Jurist, aber wenn ich ein Buch in gutem Treu und Glauben kaufe, dann ist es rechtlich doch nicht möglich, mir nachträglich die Daten wieder zu löschen?

    Wie sieht das rechtlich in DE und CH und dann auch in den USA aus?

    Gruss SF

  2. Re: Urheberrecht vs Treu und Glauben

    Autor Open Source forever! 27.07.09 - 15:23

    StarFire schrieb:

    > Ich bin ja kein Jurist, aber wenn ich ein Buch in
    > gutem Treu und Glauben kaufe, dann ist es
    > rechtlich doch nicht möglich, mir nachträglich die
    > Daten wieder zu löschen?

    Möglich ist alles. Rechtens ist es nicht immer. In diesem Fall wohl kaum. Deshalb hast Du auch einen Anspruch gegenüber Amazon, wenn Dir sowas passiert. Aus diesem Grund werden die das in Zukunft auch vermeiden.

  3. diebesgut..

    Autor sparvar. 27.07.09 - 15:53

    ...darf auch nicht behalten werden - siehe hehlerware

  4. Das Recht sagt aber was anderes ...

    Autor DJ B. 27.07.09 - 15:57

    Wenn ich mir von meinem Chef einen Wagen leihe und den, ohne Erlaubnis, verkaufe, dann darf mein Chef sich den Wagen nicht wieder einfach zurückholen und dem Käufer das Geld geben. Denn der Käufer hat es nach bestem Wissen und Gewissen gekauft (es herrscht die Unschuldsvermutung). Das heisst allerdings nicht, dass der Chef mich nicht in Regress nehmen kann. Ihr Zeuge ...

    mfg DJ B.

  5. Re: Das Recht sagt aber was anderes ...

    Autor sparvar. 27.07.09 - 16:44

    stimmt, da hast du recht.
    der chef nicht - jedoch die polizei.
    und es bleibt fraglich, ob der käufer sein geld wiederbekommt, da auch bei unwissendheit bei hehlerware kein anspruch besteht.(meines erachtens)

    aber du hast recht, die löschtaste hätte vom gericht getätigt werden müssen! und nicht von einem zwischenhändler.

  6. Re: Das Recht sagt aber was anderes ...

    Autor nenene ne 27.07.09 - 16:57

    In deutschland ist es tatsächlich so das wenn man geklaute ware kauft die beschlagnahmt wird.. und das man sein Geld wiederbekommt ist fraglich... das kann man beim Verkäufer versuchen und hoffen das da noch was zu holen ist.

  7. Re: Das Recht sagt aber was anderes ...

    Autor No Name! 27.07.09 - 17:02

    Nun, im aktuellen Fall ist Amazon der Verkäufer, oder nicht?
    Ich denke, da wird was zu holen sein. Und wenn nicht, dann kommt spätestens in 5 Sekunden wieder eine Überweisung eines anderen Kunden rein ;)

  8. Re: Das Recht sagt aber was anderes ...

    Autor hb 27.07.09 - 17:17

    DJ B. schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Wenn ich mir von meinem Chef einen Wagen leihe und
    > den, ohne Erlaubnis, verkaufe, dann darf mein Chef
    > sich den Wagen nicht wieder einfach zurückholen
    > und dem Käufer das Geld geben.

    Nein, die Polizei kann das Auto beschlagnahmen, und der Eigentümer bekommt es zurück, ohne dem Käufer Geld zu geben. An Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben .. der Käufer ist also erstmal der Dumme, egal, ob er im guten Glauben gehandelt hat oder nicht.

    Er kann allerdings versuchen, von dir das Geld zurückzubekommen. Aber wenn da nichts zu holen ist, bleibt er der Dumme.

    > Denn der Käufer hat
    > es nach bestem Wissen und Gewissen gekauft (es
    > herrscht die Unschuldsvermutung).

    Die Unschuldsvermutung hat hiermit garnichts zu tun. Das ist ein Begriff aus dem Strafrecht, nicht aus dem Zivilrecht. Äpfel vs Birnen.

  9. Re: Urheberrecht vs Treu und Glauben

    Autor Hoba 28.07.09 - 09:09

    Nun, die Frage ist, käuft man das Buch tatsächlich oder lizenziert man nur die Nutzung? Denn so wie sich das für mich momentan anhört, erhält man nur eine Nutzungslizenz.

    Muss aber zugeben, bin einfach zu faul die AGBs zu lesen. Solange da überhaupt DRM drauf ist, werde ich keinen eBook-Reader kaufen. Ich habe mich auch geweigert Musik mit DRM zu kaufen.

  10. Re: Das Recht sagt aber was anderes ...

    Autor .02 Cents 28.07.09 - 13:20

    No Name! schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Nun, im aktuellen Fall ist Amazon der Verkäufer,
    > oder nicht?

    Nein - steht im Artikel. Das lief lediglich über die Amazon Plattform. Amazon ist da lediglich Makler.

    > Ich denke, da wird was zu holen sein.

    Die haben den 'Verkauf' (im Sinne von Nutzugsrechten) komplett rück abgewickelt. Nach deutschem Recht kaum eine Basis etwas anzuefchten ...


  11. Re: Urheberrecht vs Treu und Glauben

    Autor .02 Cents 28.07.09 - 13:25


    > Nun, die Frage ist, käuft man das Buch tatsächlich
    > oder lizenziert man nur die Nutzung? Denn so wie
    > sich das für mich momentan anhört, erhält man nur
    > eine Nutzungslizenz.

    Richtig

    > Muss aber zugeben, bin einfach zu faul die AGBs zu
    > lesen.

    Die AGBs sehen laut anderem Artikel kein Löschrecht vor. Der 'Verkauf' wurde aber von Amazon komplett rück-abgewickelt, das heisst Geld wurde vollumfänglich erstattet. Damit wäre nach Deutschem Recht kaum was zu holen. In den USA ist vieleicht über Emotional Distress und in dem Zusammenhang Punitive Damages etwas zu holen ... kann ich aber nicht wircklih beurteilen, da mein US-Jurastudium eher kurz ausfiel ;)

  12. Re: Das Recht sagt aber was anderes ...

    Autor .02 Cents 28.07.09 - 13:31

    DJ B. schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Wenn ich mir von meinem Chef einen Wagen leihe

    Nein - Unsinn. Gerade beim PKW Verkauf ist niemals die Übergabe von Schlüssel und Fahrzeug für einen Verkauf ausreichend. Nur so als Anmerkung: Bei einem Auto-Finanzierzungskredit behält die Bank auch nicht den Wagen + Schlüssel ...

    Wenn du legal an die Papiere kommst, und berechtigt bist im Namen deines Chefs / Firma entsprechende Geschäfte nach aussen zu tätigen, dann ist das vielleicht kein Diebstahl mehr, sondern eine Veruntreuung. Ich bin mir nicht sicher, wie dann die rechtliche Situation des Käufers ist.

    Die von dir geschilderte Situation ist so aber ziemlich sicher ein Diebstahl, und das müsste sogar dem Käufer klar sein, das das so ist. Da ist nichts mit Treu und Glauben etc ...

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