Apple hat als Beweis für die Ähnlichkeit der Tablets ein Bild vom GalaxyTab vorgelegt bei dem das Seitenverhältnis falsch dargestellt (verzerrt) wurde, um es dem iPad ähnlicher aussehen zu lassen:
http://www.android-hilfe.de/news-ankuendigungen/135024-skandal-apple-duerfte-vor-gericht-der-causa-samsung-betrogen-haben.html
Ach du heiliger... Keks ^^
Der Fall stinkt ja zum Himmel. Da sieht man welche Methoden Apple anwendet um die Konkurrenz auszuschalten, richtig dreckig! Ich will es gar nicht wissen was auf Apple zukommt. Apple wird immer hässlicher :(
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Was hat FreeBSD mit einem massiven Sonnensturm gemeinsam?
Das Aus für Hacker !
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"angeblich" schreibt doch nicht jeden shit den ihr lest auf euren jügern-seiten
Ich würde es Appel durchaus zutrauen.
noch ist es nicht bewiesen! Sollte es sich jedoch vor Gericht als wahr herausstellen, wäre das schon harter Tobak! Das grenzt ja fast schon an Irreführung der Justiz.
Da sieht man mal wieder, wie zuverlässig die Quelle "Internet" ist. Und dass Tech-Blogger mittlerweile mit den gleichen Methoden arbeiten wie die Bild-Zeitung. Wer den (übrigens 44 seitigen) Antrag auf Einstweilige Verfügung gelesen hat, kann über so eine reißerisch verfälschte Behauptung zur offensichtlichen Page-Hit Generierung nur traurig den Kopf schütteln. Da wird in keiner Zeile der Eindruck erweckt, das iPad2 habe ein ähnliches Seitenverhältnis wie das Galaxy Tab. Diese eine Abbildung sollte nur verdeutlichen, wie sehr sich das Design unabhängig vom Formfaktoe 4:3 vs 16:10 ähnelt.
Es wimmelt in dem Antrag nur so von unbearbeiteten Fotos, die eindeutig den 16:10 Formfaktor des Galaxys zeigen. Die genauen Maße der beiden Geräte werden im Text der Schrift korrekt wiedergegeben. Zudem liegen dem Antrag zwei Geräte aus dem "Straßenverkauf" bei - frag mich, wie man unter den Umnständen auch nur auf die Idee der versuchten Täuschung kommen kann...
es ist ein bild von dutzenden, geraete liegen dem gericht vor, und das seitenverhaeltnis wird in keinster weise in der forderung formuliert ... da gibts nichts zu beweisen :)
er hat nur nix zu tun
Das ist falsch. Die Geräte lagen mitnichten dem Gericht vor.
Davon ab war es eine Eilverfügung, da wird sich nicht großartig mit den Geräten beschäftigt, da wird die eingereichte Klageschrift durchgegangen und das wars.
MabuseXX schrieb:
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> Das ist falsch. Die Geräte lagen mitnichten dem Gericht vor.
richtig ...
deshalb steht im antrag:
"Augenscheinnahme des Galaxy Tab 10.1 mit schwarzerRückseite (wie in Antrag I.1 wiedergegeben), erworbenaußerhalb vonEuropa, vorgelegt als
AnlageASt 28
"
"Augenscheinnahme des Galaxy Tab 10.1 mit weißerRückseite (wie in Antrag I.2 wiedergegeben), erworbenaußerhalb vonEuropa, vorgelegt als
AnlageASt 29"
weil sie dem richter NICHT vorlagen :)
du wirst hoffentlich von niemandem bezahlt ...
(als antwort auf deinen anderen unsinnigen post ...)
> Davon ab war es eine Eilverfügung, da wird sich nicht großartig mit den
> Geräten beschäftigt, da wird die eingereichte Klageschrift durchgegangen
> und das wars.
richtig ... muss er auch nicht ... weil er nicht entscheiden kann ob das geschmacksmuster gueltigkeit besitzt oder nicht ... dies wird im verfahren erst festgestellt!
EINER der beiden rechte muss nun aber gesichert werden ...
man hat sich fuer apples entschieden! was gibts jetzt zu meckern?
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