Durch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten (in den zwei Jahren Gewährleistung) wird es wenn es hart auf hart kommt natürlich schwer zu beweisen, dass "der Defekt" schon bei Verkauf bestand. Allerdings bürden die meisten Händler den Kunden diese Pflicht nicht auf sondern akzeptieren einfach, dass ein Gerät nicht innerhalb von 24 Monaten defekt gehen sollte. Ob es nun durch "überdurschnittliche Beanspruchung" oder "leicht unsachgemäße Benutzung" geschieht - sowas sollte beim Design einkalkuliert sein.
Nunja, die Firma Apple nutzt aber diese Gesetzeslage zu ihrem Vorteil und besteht auf einen entsprechenden Beweise. Dadurch lässt sich die Versicherungsleistung gut verkaufen.
Ich kenne eininge Leute, die Probleme hatten, ihr iPhone im Elektronikmarkt zu reklamieren (defekte Lautsprechertasten, klappern im Gehäuse). Hier wurde dann an den Applestore verwiesen und dort auf die abgelaufene Apple-Garantie. Gewährleistung spielt dann irgendwie keine Rolle mehr.
Andererseite kenne ich einige Fälle, wo ein Umtausch/Rückgabe eines Geräts (anderer Hersteller) bei dem Händler problemlos nach über 1,5 Jahren funktionierte.
Hier wurde nur geprüft, was der Hersteller dem Händler rückerstattet und das wurde an den Kunden weitergegeben. Das war in zwei Fällen sogar der volle Kaufpreis.
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Bernie78 schrieb:
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> Durch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten (in den zwei Jahren
> Gewährleistung) wird es wenn es hart auf hart kommt natürlich schwer zu
> beweisen, dass "der Defekt" schon bei Verkauf bestand. Allerdings bürden
> die meisten Händler den Kunden diese Pflicht nicht auf sondern akzeptieren
> einfach, dass ein Gerät nicht innerhalb von 24 Monaten defekt gehen
> sollte. Ob es nun durch "überdurschnittliche Beanspruchung" oder "leicht
> unsachgemäße Benutzung" geschieht - sowas sollte beim Design einkalkuliert
> sein.
>
Ich hatte bisher noch keine Probleme mit Kulanz bei Apple… auch nach abgelaufener Garantie nicht.
> Nunja, die Firma Apple nutzt aber diese Gesetzeslage zu ihrem Vorteil und
> besteht auf einen entsprechenden Beweise. Dadurch lässt sich die
> Versicherungsleistung gut verkaufen.
Man muss hier unterscheiden ob man von Apple als Verkäufer oder Apple als Hersteller spricht.
Den Gewährleistungsanspruch hat man gegen den Händler, Garantie ist der Hersteller zuständig.
> Ich kenne eininge Leute, die Probleme hatten, ihr iPhone im Elektronikmarkt
> zu reklamieren (defekte Lautsprechertasten, klappern im Gehäuse). Hier
> wurde dann an den Applestore verwiesen und dort auf die abgelaufene
> Apple-Garantie. Gewährleistung spielt dann irgendwie keine Rolle mehr.
Hier liegt das Problem. Apple hat mit der Gewährleistung nichts zu tun wenn das Gerät nicht bei Apple gekauft wurde… in dem Fall ist der Händler zuständig. Und wer sich da einfach abwimmeln lässt der sollte sich nicht über Apple aufregen sondern über den Elektionikmarkt.
> Andererseite kenne ich einige Fälle, wo ein Umtausch/Rückgabe eines Geräts
> (anderer Hersteller) bei dem Händler problemlos nach über 1,5 Jahren
> funktionierte.
> Hier wurde nur geprüft, was der Hersteller dem Händler rückerstattet und
> das wurde an den Kunden weitergegeben. Das war in zwei Fällen sogar der
> volle Kaufpreis.
Vielleicht auch einfach anderer Kunde der sich nicht einfach hat abspeisen lassen ?
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Bernie78 schrieb:
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> Ich kenne eininge Leute, die Probleme hatten, ihr iPhone im Elektronikmarkt
> zu reklamieren (defekte Lautsprechertasten, klappern im Gehäuse). Hier
> wurde dann an den Applestore verwiesen und dort auf die abgelaufene
> Apple-Garantie. Gewährleistung spielt dann irgendwie keine Rolle mehr.
Klingt auch nicht nach einem Fall für die Gewährleistung. Neben bei kommt es auch immer drauf an was der "König" Kunde denn sagt. Meist setzten Kunden die Gewährleistung mit der Garantie gleich und dadurch kommt es zu Missverständnissen.
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Was ich meine ist: dadurch, dass Apple selbst so verfährt, verfahren die anderen Händler auch so.
Schön, dass du Kulanz bei Apple erfahren hast. Andere offenbar nicht.
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