Ich dachte, das wäre inzwischen geklärt, daß wenn schon gegen die Uploader vorgegangen werden muß.
offenichtlich leider nicht. es haelt sich hartnaeckig die maer (zumindest in politiker- und wirtschaftskreisen), dass durch die nutzer erst ein markt erzeugt wuerde, den mann nur trockenlegen koenne, wenn man die nutzer bestrafe und damit den anreiz fuer die anbieter naehme. die illegalen contentanbieter zu verfolgen wuerde naemlich arbeit bedeuten. desweiteren versucht der staat/die wirtschaft natuerlich macht zu vermittlen, in dem es dem user auf die finger klopft, auch wenn es der falsche ansprechpartner ist. ist aber gut fuer die schere im kopf.
Provider mit Servern sind nunmal sehr attackierbar und der Staat versucht in erster hinsicht immer Schaden vom Bürger/Bürger~recht abzuwenden.
Oder nicht?! :D
d3wd
jtsn schrieb:
> Ich dachte, das wäre inzwischen geklärt, daß wenn schon gegen
> die Uploader vorgegangen werden muß.
Ich weiß ja nicht, was Du unter "klären" verstehst, aber soweit es die Rechtslage betrifft, wurde mittels der UrhG-Novelle von März 2003 "geklärt", dass neben den Hehlern auch die Stehler drankommen.
Youssarian schrieb:
> Ich weiß ja nicht, was Du unter "klären" verstehst, aber soweit es die
> Rechtslage betrifft, wurde mittels der UrhG-Novelle von März 2003
> "geklärt", dass neben den Hehlern auch die Stehler drankommen.
Nur das es fast ausgeschlossen ist bei den einschlägigen Usenet Providern oder auch Rapidshare und Co. eine Urheberrechtsverletzung eines "Stehlers" nachzuweisen und zudem auch die "Klageseite" wenig zu holen hat und von daher auch allgemein kaum Interesse besteht hier gegen Leute vorzugehen... erst recht, wenn es noch Leute gibt die auch "hehlen".
analüscht schrieb:
>> Ich weiß ja nicht, was Du unter "klären" verstehst, aber soweit es die
>> Rechtslage betrifft, wurde mittels der UrhG-Novelle von März 2003
>> "geklärt", dass neben den Hehlern auch die Stehler drankommen.
> Nur das es fast ausgeschlossen ist bei den einschlägigen Usenet Providern
> oder auch Rapidshare und Co. eine Urheberrechtsverletzung eines "Stehlers"
> nachzuweisen und zudem auch die "Klageseite" wenig zu holen hat und von
> daher auch allgemein kaum Interesse besteht hier gegen Leute vorzugehen...
> erst recht, wenn es noch Leute gibt die auch "hehlen".
Grundsätzlich hast Du Recht, dass das alleinige "Konsumieren" mit einem sehr niedrigen Risiko behaftet ist. Das gilt aber nicht, wenn ...
- ein Anbieter samt Kundendatenbank Hops genommen wird (Beispiel: "FTP Welt")
- die rachsüchtige Ex Dich verpfeift
- die Filesharing-Software Dich automatisch zum Uploader macht
- eine Hausdurchsuchung aus welchen Gründen auch immer stattfindet
Der Fall eines Familienvaters, gegen den der Richter das Verfahren wegen 80 "Silberlingen" mitleidsvoll gegen die Zahlung einer Geldbuße einstellte, weil auf den Angeklagten noch einige Schadensersatzforderungen zukämen, ist doch fast schon legendär und zeigt auch deutlich, wo das eigentlich Risiko liegt.
News funktioniert exakt so wie Mail:
Irgendwer schickt etwas ab, die Provider leiten es weiter und speichern es bis zum Abruf durch die Empfänger temporär zwischen (Store & Forward).
Nur kam die GEMA bislang noch nicht auf die Idee, ein Provider müßte Mails mit MP3-Attachments filtern. Da steht das Fernmeldegeheimnis dagegen.
jtsn schrieb:
> News funktioniert exakt so wie Mail:
<achduscheiße>
> Irgendwer schickt etwas ab, die Provider leiten es weiter und speichern es
> bis zum Abruf durch die Empfänger temporär zwischen (Store & Forward).
Bei Mails bestimmt der Sender den Empfängerkreis. Mails stellen eine Form der Individualkommunikation dar.
Bei News kann sich der Sender die Empfänger nicht aussuchen. News ist keine Individualkommunikation.
> Nur kam die GEMA bislang noch nicht auf die Idee, ein Provider müßte Mails
> mit MP3-Attachments filtern. Da steht das Fernmeldegeheimnis dagegen.
Eben. Und warum gilt selbiges nicht für News? Weil's dasselbe ist, was?
Youssarian schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> jtsn schrieb:
>
> > News funktioniert exakt so wie Mail:
>
> > Irgendwer schickt etwas ab, die Provider leiten es weiter und speichern
> es
> > bis zum Abruf durch die Empfänger temporär zwischen (Store & Forward).
>
> Bei Mails bestimmt der Sender den Empfängerkreis. Mails stellen eine Form
> der Individualkommunikation dar.
Schon mal von Mailinglisten gehört?
> Bei News kann sich der Sender die Empfänger nicht aussuchen.
Unsinn.
> > Nur kam die GEMA bislang noch nicht auf die Idee, ein Provider müßte
> Mails
> > mit MP3-Attachments filtern. Da steht das Fernmeldegeheimnis dagegen.
>
> Eben. Und warum gilt selbiges nicht für News?
Wer sagt denn sowas?
Ich weiß ja nicht, was du für Urheberrechtsgesetze kennst, aber in Deutschland beschäftigen die sich weder mit Hehlerei noch Diebstahl.
Vielleicht solltest du dich erstmal ausgiebig mit dem Thema beschäftigen, davor aber am Besten überhaupt mal, bevor du wieder völlig unpassende Begriffe in die Diskussion wirfst und damit zeigst, wie inhaltlich wertlos deine Beiträge sind.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
jtsn schrieb:
>> Bei Mails bestimmt der Sender den Empfängerkreis. Mails
>> stellen eine Form der Individualkommunikation dar.
> Schon mal von Mailinglisten gehört?
Natürlich.
>> Bei News kann sich der Sender die Empfänger nicht aussuchen.
> Unsinn.
Nun, dann belege bitte anhand eines Beispiels, wie der Sender eines Usenet-Postings festlegen kann, wer seine Nachricht erhält und wer nicht.
GodsBoss schrieb:
> Ich weiß ja nicht, was du für Urheberrechtsgesetze kennst, aber in
> Deutschland beschäftigen die sich weder mit Hehlerei noch Diebstahl.
Richtig. Die entsprechenden Straftaten werden im UrhG anders genannt. Das stört mich allerdings nicht, wenn ich Analogien betrachte.
Youssarian schrieb:
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> jtsn schrieb:
>
> > Ich dachte, das wäre inzwischen geklärt, daß wenn schon gegen
> > die Uploader vorgegangen werden muß.
>
> Ich weiß ja nicht, was Du unter "klären" verstehst, aber soweit es die
> Rechtslage betrifft, wurde mittels der UrhG-Novelle von März 2003
> "geklärt", dass neben den Hehlern auch die Stehler drankommen.
Es war geplant, seitens der Lobby. ist aber nicht durchgekommen. Trotzdem gab es Fälle wo einige Abzocker davon gebraucht gemacht hatten oder die Lobby die Leute damit einzuschüchtern versuchte.
Nehmen wir mal die allseits beliebte Site "kino.to".
Das betrachten, welches dank DivX auch gleichzeitig zum DL führt, der dortigen Inhalte ist nicht strafbar.
Wahrscheinlich aber auch nur weil sämtliche Behörden damit vollends überfordert wären und anschließend ein paar Millionen Menschen auf der Straße Amok laufen und denen den Kopf abreißen täten ;)
Irgendwo im Netz gibt es auch einen eindeutigen fachlichen Text dazu.
Viele Foren, eher weniger fachliche Schreiberlinge, sagen allerdings etwas anderes aus. Eben wahrscheinlich weil es Menschen gibt denen solche Foren ausreichen.
firehorse schrieb:
>> Ich weiß ja nicht, was Du unter "klären" verstehst, aber soweit es die
>> Rechtslage betrifft, wurde mittels der UrhG-Novelle von März 2003
>> "geklärt", dass neben den Hehlern auch die Stehler drankommen.
> Es war geplant, seitens der Lobby. ist aber nicht durchgekommen.
Du hast aber schon gelesen, dass ich behaupte, dass es seit März 2003 Gesetz ist, ja? Bei der letzten Novelle des UrhG wurden diese Klauseln sogar noch einmal präzisiert.
> Nehmen wir mal die allseits beliebte Site "kino.to".
Streiche "allseits", ich kenne diese Site nicht einmal, kann sie also auch nicht lieben.
> Das betrachten, welches dank DivX auch gleichzeitig zum DL führt, der
> dortigen Inhalte ist nicht strafbar.
Für die Strafbarkeit ist Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit Voraussetzung. Demzufolge macht man sich dann strafbar, wenn man "hätte wissen können und müssen", dass es sich um ein illegales Angebot handelt.
Youssarian schrieb:
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> firehorse schrieb:
> >> Ich weiß ja nicht, was Du unter "klären" verstehst, aber soweit es die
> >> Rechtslage betrifft, wurde mittels der UrhG-Novelle von März 2003
> >> "geklärt", dass neben den Hehlern auch die Stehler drankommen.
>
> > Es war geplant, seitens der Lobby. ist aber nicht durchgekommen.
>
> Du hast aber schon gelesen, dass ich behaupte, dass es seit März 2003
> Gesetz ist, ja? Bei der letzten Novelle des UrhG wurden diese Klauseln
> sogar noch einmal präzisiert.
>
> > Nehmen wir mal die allseits beliebte Site "kino.to".
>
> Streiche "allseits", ich kenne diese Site nicht einmal, kann sie also auch
> nicht lieben.
>
> > Das betrachten, welches dank DivX auch gleichzeitig zum DL führt, der
> > dortigen Inhalte ist nicht strafbar.
>
> Für die Strafbarkeit ist Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit
> Voraussetzung. Demzufolge macht man sich dann strafbar, wenn man "hätte
> wissen können und müssen", dass es sich um ein illegales Angebot handelt.
>
Es gibt bereits mehrere Urteile, trotz der Klausel, und - da bin ich mir jetzt nicht mehr zu 1000% sicher - einen gesetzlichen Beschluss dazu.
Irgendwann hatte ich dies, eben wegen der obenbenannten Seite, auch mal als Thematik und etwas dazu gelesen/recherchiert. Ich weiss nur dass dieses auch zählt.
Wahrscheinlich weil eine Vorsetzlichkeit oder Fahrlässigkeit sich nur schwer oder überhaupt nicht nachweisen lässt und wenn bestenfalls auf Indizien aufbaut/beruht, welche wiederum ein eindeutiges Urteil verhindern. Irgendwas war da, habe aber keinen Bock deshalb jetzt eine Recherche zu veranstalten ;)
Hinzukommt, wenn Du noch nicht einmal solche "allseits bei den Kindern beliebte" Inhalte kennst und demnach auch nichts über eine "Fahrlässigkeit" aussagen kannst.
Wo willst Du so etwas wie eine "Fahrlässigkeit" dingfest machen?
Welchen IQ willste dafür als Standard setzen/nehmen?
Beispiel: Telefonabschlüsse mit Kindern oder älteren Menschen. Fährlässig, also doch zahlen????
Das widersprich jeglicher menschlicher Logik :d
Was letztlich bleibt ist das Angebot selbst.
Dieses ist greifbar. Auch bezüglich einer Vorsetztlichkeit, die sich bezüglich des ausgestellten Angebotes ja von selbst ergibt.
Ich stelle es mir nicht einfach vor hier ein Urteil zusprechen, wenn ich Richter wäre. Zumal die Partei solcher Organisationen auch sämtliche Register ziehen und denen es nicht um die persönlichen Fährkeiten/Veranlagung der Angeklagten geht. Schönes Beispiel dazu war wie eine Mutter trotzdem zu einem gewissen Teil sich einem Urteil nicht entziehen konnte, als ihre Kinder im Netz mist gebaut hatten. Aber selbst hier war von einer Fahrlässigkeit nicht die Rede im Urteil. Nur von unsachgemäßen Umgang seitens des Nutzers war die Rede.
Ich weiss nicht ob mein Urteil so ausgefallen wäre und ich die Frau nicht vollends entlastet hätte. Ich denke schon, da ich im Beruf selbst Leute mit Titel (Prof.Dr.) erlebe, die sich ziemlich Dumm - für meine Verhältnissse - im Umgang mit dem Netz anstellen.
Ich halte es also auch eher für richtig allein gegen diese Betreiber vorzugehen. Alles andere wäre weder bezahlbar - Verwaltung kostet Geld - noch realisch genug, da dieses auch abhängig vom vorliegenden Bildungstand und dem beruflichen Umfeld sind. Bei Netzwerkspezialisten könnte man demzufolge von Vorsetzlichkeit sprechen, bei Screendesignern könnte man von grober Fährlässigkeit ausgehen. Aber beim Schreiner oder einem Friseur wird es schon wieder problemisch, da fachlich Kenntnisse nicht einfach vorausgesetzt werden können.
Ansonsten könnte man dann auch telefonische Geschäftsabschlüsse mit Rentnern anerkennen und deren Kindern dann Fahrlässigkeit unterstellen. ;)
> > Ich weiß ja nicht, was du für Urheberrechtsgesetze kennst, aber in
> > Deutschland beschäftigen die sich weder mit Hehlerei noch Diebstahl.
>
> Richtig. Die entsprechenden Straftaten werden im UrhG anders genannt. Das
> stört mich allerdings nicht, wenn ich Analogien betrachte.
Was für Analogien? Die typische Rechtsverletzung, also das widerrechtliche Veröffentlichen, ist wohl kaum mit einem Diebstahl zu vergleichen – bei Letzterem wird dem Einen etwas von einem Anderen entwendet, bei der Urheberrechtsverletzung ist der Rechte-Inhaber jedoch nicht direkt involviert, auch wird niemandem etwas weggenommen, sondern jemand erhält nur etwas.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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