...nennt man Zensur (k.t.)
"versehentlich"...schon klar.
Auf das der GEMA-Server in Flammen aufgeht!
ah_dx schrieb:
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> "versehentlich"...schon klar.
>
> Auf das der GEMA-Server in Flammen aufgeht!
Und die Autos der GEMA Bosse gleich mit
Wo steht geschrieben, dass Youtube dein Recht auf freie Meinungsäußerung garantieren muss? Kann man sicher auch nirgendswoher ableiten, also ist es mitnichten Zensur.
Besorg dir einfach eine aktuelle Ausgabe des Grundgesetzes. Die GEMA muss nichts garantieren, das hat man schon lange Zeit vor der GEMA via Gesetz geregelt.
Guten Morgen!
Youtube hat Hausrecht, da ist das Grundgesetz mal sowas von Wurscht.
Chili schrieb:
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> Youtube hat Hausrecht, da ist das Grundgesetz mal sowas von Wurscht.
In welchem Märchenwelt lebst du? Hat Herr Unsinn dort auch Hausrecht?
Wenn die GEMA in eine Verbreitung von Inhalten, die sich nicht aufhalten darf, eingreift, dann ist das Zensur. Und zwar unabhängig davon, ob die Inhalte in Eigenarbeit ihres Urhebers verbreitet werden, oder ob dieser dabei eine weitere Partei hinzuzieht, die gewillt ist, ihm bei der Verbreitung zu helfen.
ah_dx schrieb:
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> Besorg dir einfach eine aktuelle Ausgabe des Grundgesetzes. Die GEMA muss
> nichts garantieren, das hat man schon lange Zeit vor der GEMA via Gesetz
> geregelt.
>
> Guten Morgen!
Niemand verpflichtet mich, dass ich Kommentare die mir nicht gefallen in meinem Blog nicht löschen darf und wenn ich das tue, dann hat das überhaupt nichts mit Zensur zu tun. Genauso wenig wie es Zensur ist, wenn ein Ladenbesitzer ein Plakat von seinem Schaufenster weg macht, wenn es ihm nicht passt.
Also wenn du wirklich denkst dass das Hausrecht von irgendjemandem oder irgendeiner Firma ÜBER dem Grundgesetz stehst dann solltest du mal ganz dringend dein Rechtsverständnis auf den neuesten Stand bringen, du hast da dann nämlich ein ganz gewaltig große Sache ziemlich missverstanden.
Absolut kein Recht steht über dem Grundgesetz!
Ergo gilt auf deinem Grundstück beispielsweise die Versammlungsfreiheit und jeder darf dort mit ein paar Gleichgesinnten vorbeischauen, zum Demonstrieren?
Herr Unsinn ist vorletztes Jahr weggezogen. Schade, er hatte oft Zeit, auf meinen Grünschnabelspecht aufzupassen. Nun habe ich doppelt Stress, denn ein Specht grüßt sich nicht alleine (entgegen landläufiger Meinung! Wer dies nicht glauben mag, studiere einmal die jüngsten Veröffentlichungen Professor Karlsteins).
Bitte nimm zur Kenntnis, dass die GEMA mitnichten über die Macht verfügt, Youtube-Videos zu entfernen. Sie kann dem Betreiber lediglich Mitteilungen senden, infolge derer die verantwortlichen Mitarbeiter von Youtube die Videos von ihrer Website entfernen. Es bedarf schon einiges an Fantasie, um hier seitens der GEMA – oder überhaupt – Zensur zu erkennen.
el3ktro schrieb:
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> Also wenn du wirklich denkst dass das Hausrecht von irgendjemandem oder
> irgendeiner Firma ÜBER dem Grundgesetz stehst dann solltest du mal ganz
> dringend dein Rechtsverständnis auf den neuesten Stand bringen, du hast da
> dann nämlich ein ganz gewaltig große Sache ziemlich missverstanden.
>
> Absolut kein Recht steht über dem Grundgesetz!
Angenommen ich bin Larry Page, dann bestimmt immer noch ICH was auf meiner Plattform verteilt wird und was nicht. Wäre ja zu schön, wenn Querulanten freie Bahn hätten. Mein Portal, meine Regeln. Wenn man nicht nach den Regeln spielt, wird man entfernt. Dein Grundrecht auf Meinungsfreiheit kannst du in der Toilette ausüben oder im Keller, jedenfalls nicht bei mir.
Landgericht Muenchen
Urteil v. 25.10.2006 - Az.: 30 O 11973/05 - Hausrecht bei Internet-Foren
Leitsatz:
1. Dem Betreiber eines Internet-Forums steht ein virtuelles Hausrecht zu, so dass er grundsätzlich bestimmen kann, welche Personen er zur Diskussion in seinem Forum zulässt und welche nicht.
http://goo.gl/KGZeR
Ich nehme zur Kenntnis, allerdings glaube ich nicht so ganz, dass ein Service (nennen wir das mal You-Käppchen) einfach so Inhalte löscht, wenn dieses an deren Verlinkung Geld verdient.
Allerdings glaube ich wenn ein böser Wolf (nennen wir ihn mal GEM-Wolf) seine Zähne fletscht, das U-Käppchen Angst bekommt und das macht, was der böse GEM-Wolf verlangt. Dabei ist es egal, ob der Wolf sich in seinem Wald heimisch fühlt. Das Waldgesetz gilt für alle.
Hast du die kleine Anekdote aus dem Märchenwelt nun besser verstanden? :-)
Doch der Wald darf kein rechtsfreier Raum sein! Und das gilt ebenso für Großmutters Hütte wie für das gut gepflegte Forststück, gleich dort an dem Bächlein. Man sollte Dings-Käppchen nicht einfach alles durchgehen lassen, nur weil es einen Korb mit Lebensmitteln bei sich trägt – das können weder Wolf noch Jäger wollen, auch wenn die beiden sonst im Streit liegen (bei dem, das ist bekannt, der Wolf den deutlich schwereren Stand hat)! Von Rumpelstilzchen mal ganz zu schweigen...
Ich hoffe, damit ist die Sache jetzt hinreichend klar dargelegt, mein lieber Märchenfreund.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.02.12 01:04 durch Chili.
> Angenommen ich bin Larry [...]
>
> Landgericht Muenchen
> Urteil v. 25.10.2006 - Az.: 30 O 11973/05 - Hausrecht bei Internet-Foren
> Leitsatz:
> 1. Dem Betreiber eines Internet-Forums steht ein virtuelles Hausrecht zu,
> so dass er grundsätzlich bestimmen kann, welche Personen [...]
Ich hoffe, du bist kein Anwalt, sonst wärst du jetzt arbeitslos. Das angesprochene Hausrecht greift hier nicht, da im Grundgesetz bereits die Meinungsfreiheit verankert ist. Das Grundgesetz steht noch immer über irgendwelchen, von Landgerichten erteilten Urteilen. Demnach kann das Hausrecht nicht einfach die Meinungsfreiheit aufheben. Das Zulassen und Nicht-Zulassen bestimmter Personen ist abhängig vom Verhalten und nicht von deren Meinung. Denn das wäre ZENSUR!
3 mal bearbeitet, zuletzt am 14.02.12 01:21 durch ah_dx.
moment mal,
hier gehts doch garnicht darum, das U-Käppchen...ähh, youtube den Film GELÖSCHT hat.
Nur das wäre dann zu vergleichen mit dem "virtuellen Hausrecht", in dem der Hausherr das sagen hat, wer rein darf, um seine/ihre Meinung zu äußern, und wer nicht.
Der Film wurde aber eben nicht gelöscht, sondern, wie in solchen GEMA-Fällen üblich, nur einer bestimmten Gruppe von Personen vorenthalten (nämlich den in Deutschland lebenden).
Alle anderen können die von youtube im Auftrag der GEMA gesperrten (!) Filme weiterhin betrachten und sich an deren Inhalten erfreuen.
Das wiederum ist und bleibt Zensur und sonst nix.
Ich habe echt überlegt, ob ich es hier breit ausführe. Aber das spar ich mir. Fakt ist als Privatperson und als Privatfirma darf ich mir eine eigen Meinung bilden und dazu gehört auch deine Meinung oder eine andere zu löschen oder zu sperren ist dann übergingst auch Meinungsfreiheit. Du hingegen kannst deine Meinung lt. Grundrecht vertreten und kundtun wie du willst aber du kannst mich nicht zwingen deine Meinung weiter zu verbreiten.
Ja. Aber wenn du von einer weiteren Partei dazu gezwungen wirst, diese Inhalte zu entfernen, handelt es sich um Zensur.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
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