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Gema-Mitgliedschaft

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  1. Gema-Mitgliedschaft

    Autor beadmaze 13.02.12 - 22:50

    OMFG!

    selber schuld, wer die knebelverträge der GEMA _nicht_ liest.

    Youtube hat keineswegs das Video irrtümlich gesperrt, wenn Bruno Kramm tatsächlich Mitglied der GEMA ist.
    denn: die GEMA vertritt laut beitrittsvertrag ALLE verwertungsrechte des künstlers.
    und ALLE heißt hier wirklich alle.

    entschuldigung, aber wie beknackt sind eigentlich herr kramm und der autor des artikels?
    und wie beknackt ist youtube, das video wieder frei zu schalten, bzw. (wg fehlenden "rechtsabkommens" mit der GEMA) nicht komplett und allumfassend zu sperren?

    nochmal: herr kramm ist offensichtlich (noch) mitglied der GEMA, ja?
    dann kann er, auch wenn er noch heute austritt innerhalb der nächsten 4 jahre (!!!) seine musik nicht unter einer creative commons lizenz veröffentlichen.

    pattköpfe, alle.

  2. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor kmork 13.02.12 - 23:04

    beadmaze schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > dann kann er, auch wenn er noch heute austritt innerhalb der nächsten 4
    > jahre (!!!) seine musik nicht unter einer creative commons lizenz
    > veröffentlichen.

    Quelle? Nur aus Interesse

  3. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor nie (Golem.de) 13.02.12 - 23:29

    Die Frage ist: Warum wurde genau dieses Video gesperrt, und nicht die von Kramm Wochen vorher gepostete Version? Oder die von Anonymous?

    Schönen Gruß vom "beknackten" Autor ;)

    Nico Ernst
    Redaktion Golem.de

  4. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor beadmaze 14.02.12 - 00:58

    entschuldigen Sie das "beknackt", herr ernst, aber die frage ist in wirklichkeit: warum sperrt youtube nicht ALLE versionen des videos (auch damals schon) wenn herr kramm mitglied der GEMA ist?

    @kmork bitte schauen sie selbst in den knebelveträgen der GEMA nach (und finden heraus, dass künstler nach dem abgeschlossenenen "wahrnehmungsvertrag" auch 4 jahre nach ihrem austritt der GEMA ihre rechte abtreten). quelle: gema.de

    p.s.: vor einiger zeit waren die wahrnehmungsverträge der GEMA noch öffentlich einsehbar via pdf-link, sie sind es heute nicht mehr.
    wer arges dabei denkt...

  5. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor StefanGrossmann 14.02.12 - 06:27

    Sie meinen damit ein Künstler darf 4 Jahre nachdem der Vertrag ausgelaufen ist nichts eigenes produzieren obwohl es seine einzige Einnahmequelle ist?
    Wird denn weiter Geld von der GEMA dafür ausgeschüttet?
    Ist das mit dem Grundrecht auf persönliche Entfaltung überhaupt in Einklang zu bringen?
    Hier gilt eher der Wunsch des Autors dieses Werk der Allgemeinheit über CC zur Verfügung zu stellen.

  6. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor Franky1306 14.02.12 - 07:35

    Das ist nicht so einfach, da sich die GEMA ein Exclusiv Recht einräumt und auch wahrnimmt. Ein einstellen über der Creative Commons Lizenz ist dabei nicht wirklich relevant, da der Künstler seine Verwertungsrecht abgetreten hat. Damit ist die GEMA tatsächlich in der Lage als Vertreter des Künstlers aufzutreten und die Forderungen durch zu setzen, egal ob der Künstler das möchte oder nicht.

    Rechtlich gesehen ist das sogar völlig Legitim und Rechtens. Wer seine Verwertungsrechte abtritt, kann nicht eigene Rechtesverwertung betreiben oder die Rechte an den Produkten (geistig oder materiell) zurückfordern, ohne eine Ausnahme schriftlich mit dem aktuellen Verwerter abzuschließen.

  7. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor nicoledos 14.02.12 - 09:38

    gab es u.a. bei golem schon den einige artikel dazu

    http://www.golem.de/news/vgs-versus-cc-lizenzen-doppelt-ueberkreuz-die-gema-und-creative-commons-1201-89453.html

  8. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor Endwickler 14.02.12 - 09:41

    Ja, die Gema ist da ziemlich lustig:
    "Das führt dazu, dass ein Urheber, wenn er bei öffentlichen Aufführungen selbst als Veranstalter auftritt, auch für seine eigenen Kompositionen oder Texte GEMA-Lizenzgebühren bezahlen muss."

    Quelle: https://www.gema.de/de/musikurheber/10-fragen-10-antworten.html
    Frage 8.

  9. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor nicoledos 14.02.12 - 09:43

    es gibt auch Künstler, die werkeln unter mehreren Künstlernamen um ungünstige "Knebelverträge" zu umgehen und mit einer anderen "Plattenfirma" flexibler zu sein. Möglich, dass man so auch einerseits unter GEMA und gleichzeitig ohne die aktiv sein könnte.

  10. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor nie (Golem.de) 14.02.12 - 10:20

    Danke für die Entschuldigung. Zur Sache: Es ist ja überhaupt nicht belegt, dass die Gema selbst das Video gesperrt hat. Youtube hat das zumindest uns gegenüber auch gar nicht behauptet. Aber eben auch nicht beantwortet, warum der Gema-Vermerk an Stelle des Videos stand.

    Nico Ernst
    Redaktion Golem.de

  11. Re: Gema-Mitgliedschaft

    Autor rolf_kah 14.02.12 - 10:30

    Franky1306 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > da sich die GEMA ein Exclusiv Recht einräumt

    Dieses Recht räumt sich nicht die GEMA ein, sondern bekommt es von den Künstlern übertragen.
    Und viele/die meisten(?) Künstlern fahren seit zig Jahren sehr gerne und sehr gut damit.

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