1. Foren
  2. » Kommentare
  3. » Politik/Recht
  4. » Alle Kommentare zum Artikel
  5. » Gericht bremst Abmahnindustrie

Leider....

Anzeige
  1. Thema

Neues Thema Ansicht wechseln


  1. Leider....

    Autor Autor0815-4711 06.02.10 - 11:33

    Leider hat der Autor des Artikels wohl den Sachverhalt nicht verstanden. Die voll am Thema vorbei gehauene, reisserische Überschrift passt doch überhaupt nicht zum Artikel darunter, sondern verdreht den Sachverhalt vollständig, von der seltsam einseitigen "Berichterstattung" einmal abgesehen... (Erinnert mich stark an die Blöd-Zeitung).

    Die Bezeichnung "Abmahnindustrie" finde ich aber sehr treffend, weil in dem konkreten Fall wohl klar ist, dass das im Artikel genannte Unternehmen und die beauftragte Kanzlei sich einen Vermögensvorteil erschleichen wollten, da mehr Kosten angegeben wurden, als tatsächlich entstanden sind.

    Ich bin nur Laie, aber wäre das nicht § 263 StGB (Betrug)?

  2. Re: Leider....

    Autor Golemizer 07.02.10 - 14:48

    Autor0815-4711 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Leider hat der Autor des Artikels wohl den Sachverhalt nicht verstanden.
    > Die voll am Thema vorbei gehauene, reisserische Überschrift passt doch
    > überhaupt nicht zum Artikel darunter, sondern verdreht den Sachverhalt
    > vollständig, von der seltsam einseitigen "Berichterstattung" einmal
    > abgesehen... (Erinnert mich stark an die Blöd-Zeitung).

    Das nervt mich bei Golem auch schon lange. Vielleicht sollten sie mal andere Artikelautoren nehmen. Nichts gegen Robert A. Gehring, aber von ihm habe ich schon einige Artikel gelesen, die äh "seltsam" waren.

    Außerdem ist die Titelunterschrift "Fiktive Anwaltsgebühren sind nicht einklagbar" schlicht falsch.

    > Die Bezeichnung "Abmahnindustrie" finde ich aber sehr treffend, weil in dem
    > konkreten Fall wohl klar ist, dass das im Artikel genannte Unternehmen und
    > die beauftragte Kanzlei sich einen Vermögensvorteil erschleichen wollten,
    > da mehr Kosten angegeben wurden, als tatsächlich entstanden sind.
    >
    > Ich bin nur Laie, aber wäre das nicht § 263 StGB (Betrug)?

    Nein, es wäre Massenmord.

  3. Re: Leider....

    Autor LX 07.02.10 - 18:23

    Nein, das ist Gebührenüberhebung nach § 352 StGB, der Betrug nach § 263 StGB ist nur Auffangtatbestand.

    Abgesehen davon: in dem Urteil wurde nicht einmal angeprüft, ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich festgestellt, dass die geforderte Summe nicht korrekt war.

    Gruß, LX

Neues Thema Ansicht wechseln


Entschuldigung, nur registrierte Benutzer dürfen in diesem Forum schreiben. Klicken Sie hier um sich einzuloggen


Meistgelesen
  1. Libreoffice

    "Wir wollen Nutzer in die ODF-Welt ziehen"

  2. Browser

    Kauft Facebook Opera?

  3. Datenschutz

    Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft

  4. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  5. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51

  2. Kommentare: 165 | letzter Beitrag 13:58 Uhr

  3. Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45

  4. Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr

  5. Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51

Mehr



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Soziale Pornos: Facebook verliert Klage gegen Faceporn
Soziale Pornos
Facebook verliert Klage gegen Faceporn

Ein soziales Netzwerk für Pornografie muss seine Marke nicht an Facebook übergeben. Faceporn, ein norwegisches Unternehmen, freut sich über den Sieg vor einem kalifornischen Gericht.

  1. iOS Facebook bringt eigene Kamera-App auf den Markt
  2. Redesign Facebook bastelt an einer veränderten Chronik
  3. Umsatzwarnung Facebook offenbar selbst an schwachem Börsenstart schuld

IMHO: Warum ich nicht Diablo 3 spiele
IMHO
Warum ich nicht Diablo 3 spiele

Diablo 3 ist toll, sagen viele Spieler - Diablo 3 ist eine Stimulus-Response-Maschine, sagt Rainer Sigl. Der Blogger und leidenschaftliche Gamer erklärt, warum er sich Blizzards jüngstem Werk verweigert.

  1. IMHO Bitte aufwachen, Hollywood!
  2. IMHO Die Cebit verpufft in der Wolke

Lockheed Martin: US-Soldaten in Afghanistan bekommen Exoskelett
Lockheed Martin
US-Soldaten in Afghanistan bekommen Exoskelett

Lockheed Martin hat eine neue Version des Exoskeletts Hulc vorgestellt, das es einem Menschen ermöglicht, schwere Lasten zu heben und zu tragen. Der Hersteller will das System im Spätsommer testen und, wenn alles gutgeht, danach an US-Soldaten in Afghanistan ausliefern.

  1. Rüstung Ramsch-Technik aus China in US-Waffensystemen

  1. Blackberry: RIM plant Massenentlassungen
    Blackberry
    RIM plant Massenentlassungen

    RIM soll in den kommenden Tagen erneut einen massiven Stellenabbau ankündigen. "Ich habe herausgefunden, welche Teile ich in meinem Puzzle nicht mehr benötige", sagte Firmenchef Thorsten Heins.

  2. Browser: Kauft Facebook Opera?
    Browser
    Kauft Facebook Opera?

    Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

  3. Datenschutz: Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft
    Datenschutz
    Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft

    Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.


  1. 13:23

  2. 14:48

  3. 14:29

  4. 14:24

  5. 12:30

  6. 12:23

  7. 18:49

  8. 18:33