Leider hat der Autor des Artikels wohl den Sachverhalt nicht verstanden. Die voll am Thema vorbei gehauene, reisserische Überschrift passt doch überhaupt nicht zum Artikel darunter, sondern verdreht den Sachverhalt vollständig, von der seltsam einseitigen "Berichterstattung" einmal abgesehen... (Erinnert mich stark an die Blöd-Zeitung).
Die Bezeichnung "Abmahnindustrie" finde ich aber sehr treffend, weil in dem konkreten Fall wohl klar ist, dass das im Artikel genannte Unternehmen und die beauftragte Kanzlei sich einen Vermögensvorteil erschleichen wollten, da mehr Kosten angegeben wurden, als tatsächlich entstanden sind.
Ich bin nur Laie, aber wäre das nicht § 263 StGB (Betrug)?
Autor0815-4711 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Leider hat der Autor des Artikels wohl den Sachverhalt nicht verstanden.
> Die voll am Thema vorbei gehauene, reisserische Überschrift passt doch
> überhaupt nicht zum Artikel darunter, sondern verdreht den Sachverhalt
> vollständig, von der seltsam einseitigen "Berichterstattung" einmal
> abgesehen... (Erinnert mich stark an die Blöd-Zeitung).
Das nervt mich bei Golem auch schon lange. Vielleicht sollten sie mal andere Artikelautoren nehmen. Nichts gegen Robert A. Gehring, aber von ihm habe ich schon einige Artikel gelesen, die äh "seltsam" waren.
Außerdem ist die Titelunterschrift "Fiktive Anwaltsgebühren sind nicht einklagbar" schlicht falsch.
> Die Bezeichnung "Abmahnindustrie" finde ich aber sehr treffend, weil in dem
> konkreten Fall wohl klar ist, dass das im Artikel genannte Unternehmen und
> die beauftragte Kanzlei sich einen Vermögensvorteil erschleichen wollten,
> da mehr Kosten angegeben wurden, als tatsächlich entstanden sind.
>
> Ich bin nur Laie, aber wäre das nicht § 263 StGB (Betrug)?
Nein, es wäre Massenmord.
Nein, das ist Gebührenüberhebung nach § 352 StGB, der Betrug nach § 263 StGB ist nur Auffangtatbestand.
Abgesehen davon: in dem Urteil wurde nicht einmal angeprüft, ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich festgestellt, dass die geforderte Summe nicht korrekt war.
Gruß, LX
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 165 | letzter Beitrag 13:58 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Ein soziales Netzwerk für Pornografie muss seine Marke nicht an Facebook übergeben. Faceporn, ein norwegisches Unternehmen, freut sich über den Sieg vor einem kalifornischen Gericht.

Diablo 3 ist toll, sagen viele Spieler - Diablo 3 ist eine Stimulus-Response-Maschine, sagt Rainer Sigl. Der Blogger und leidenschaftliche Gamer erklärt, warum er sich Blizzards jüngstem Werk verweigert.

Lockheed Martin hat eine neue Version des Exoskeletts Hulc vorgestellt, das es einem Menschen ermöglicht, schwere Lasten zu heben und zu tragen. Der Hersteller will das System im Spätsommer testen und, wenn alles gutgeht, danach an US-Soldaten in Afghanistan ausliefern.

RIM soll in den kommenden Tagen erneut einen massiven Stellenabbau ankündigen. "Ich habe herausgefunden, welche Teile ich in meinem Puzzle nicht mehr benötige", sagte Firmenchef Thorsten Heins.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.