... es ist nur eine einstweilige Anordnung!
Die Regelung ist also nur bis zum Hauptsacheverfahren gültig und bedeutet noch keine Vorwegnahme der Entscheidung. Damit soll nur verhindert werden, dass eine Entscheidung vor ihrer endgültigen Rechtskraft vollstreckt wird und dadurch möglicherweise rechtswidrige Zustände entstehen.
Die Anforderungen an eine einstweilige Anordnung sind übrigens relativ gering, eben weil diese Regelung nur vorläufig ist.
Also, zurücklehnen und locker durch die Hose atmen. Es ist nichts schlimmes passiert.
versteh ich nicht, wenn sie doch genau das Stückchen festplatte mitverkaufen müssten sie doch von rechtswegen absolut keine Hindernisse mehr haben, oder aber man müsste ganze Gesetzesketten ändern.
also einfach 3,3 milli meter Festplatte mit beilegen zum Software erwerb aus dem originalpc und gut ist.
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