Was für ein Blödsinn ist denn das? Rechnungen fallen ins Privatrecht, sprich BGB. Sofern kein persönlicher Schaden größer als 100€ entstanden ist lehnt es jedes Gericht ab sich mit so einem Bagatellschaden zu befassen. Das ist ja gerade die Lücke, die ausgenutzt wird.
Was anderes wäre es, wenn die Betreiber solcher Rufnummern über Betrug oder ähnliche Dinge aus dem StGB belangt werden. Dann kümmert sich eventuell ein Staatsanwalt drum. Aber da bekommt trotzdem keine Privatperson ihr Geld wieder.
kirsche40 schrieb:
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> Was für ein Blödsinn ist denn das? Rechnungen fallen ins Privatrecht,
> sprich BGB. Sofern kein persönlicher Schaden größer als 100€ entstanden ist
> lehnt es jedes Gericht ab sich mit so einem Bagatellschaden zu befassen.
> Das ist ja gerade die Lücke, die ausgenutzt wird.
>
> Was anderes wäre es, wenn die Betreiber solcher Rufnummern über Betrug oder
> ähnliche Dinge aus dem StGB belangt werden. Dann kümmert sich eventuell ein
> Staatsanwalt drum. Aber da bekommt trotzdem keine Privatperson ihr Geld
> wieder.
Was für ein unqualifizierter Käse! Das angerufene Gericht muss sich mit der Sache beschäftigen. Im Zivilprozessrecht kann ein Gericht gar nicht von sich aus einstellen, solange der Kläger das Verfahren aktiv betreibt.
Man setzt eher darauf, dass der einzelne Verbraucher den Aufwand für zweistellige Beträge scheut.
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