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Wo bleibt Art. 5 GG?

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  1. Wo bleibt Art. 5 GG?

    Autor esr 04.01.10 - 18:22

    kT

  2. Re: Wo bleibt Art. 5 GG?

    Autor Schlaumeier 04.01.10 - 18:28

    Ihr imemr mit Eurem lächerlichen Artikel 5.

    Was glaubt Ihr eigentlich?

    Das ist doch alles nur FASSADE, denn es gibt noch Artikel 5.2.

    Artikel 5.1 ist nur für die oberflächlichen Schreihälse!

    Für die Profis gibt es Artikel 5.2, den ich hier mal zitiere:


    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.



    Zum Mitschreiben: Diese Rechte (also jene acho so GG-ABGESICHERTEN RECHTE der FREIEN MEINUNGÄUSSERUNG) finden GANZ BANAL IHRE SCHRANKEN in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, d.h. nichts weiter als dass jedes Billig-08/15 Gesetz den Artikel 5.1 schlagen kann, schließlich findet er seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.

    Soviel zur Wasserdichtigkeit unseres Grundgesetzes!!!

    Herzlichen Glückwunsch nochmal!

  3. Das ist nur ein Golem-Artikel fürs Forum

    Autor Forenteilnehmer 04.01.10 - 20:08

    Schlaumeier schrieb:

    > Für die Profis gibt es Artikel 5.2, den ich hier mal zitiere:
    >
    > (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
    > Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
    > Recht der persönlichen Ehre.

    Ja. Und? Daran gibt es rein gar nichts auszusetzen, denn der Meinungsfreiheit Schranken (in Form von Gesetzen zur Beleidigung, Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, übler Nachrede usw.) zu setzen, ist sinnvoll, auch wenn Du es im Moment vielleicht nicht nachvollziehen kannst.

    Außerdem habt Ihr die Sache eh nicht verstanden: Es geht hier nicht grundsätzlich um die Meinungsfreiheit des Betreibers. Bitte dazu den letzten Absatz des Golem-Artikels noch mal lesen. Hätte er den Schriftverkehr geschwärzt veröffentlicht (es gibt nämlich keinen Grund, persönliche Daten auf diese Weise zu veröffentlichen), wäre ihm *gar nichts* passiert.

    Insofern ist es eigentlich lächerlich und unnötig, dass Golem über solche Kinkerlitzchen überhaupt berichtet.

    Das ist ein Artikel fürs Forum, mehr nicht. Daran können sich die Forenuser, die keine Ahnung von Recht, aber einen Hass auf die GEZ haben, so richtig aufgeilen.

    > Soviel zur Wasserdichtigkeit unseres Grundgesetzes!!!

    Bitte besser informieren.

  4. Re: Wo bleibt Art. 5 GG?

    Autor Wikifan 04.01.10 - 20:18

    Wurde von Zensursula abgeschafft.

  5. Re: Wo bleibt Art. 5 GG?

    Autor wow-zahler 04.01.10 - 22:42

    Schlaumeier schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ihr imemr mit Eurem lächerlichen Artikel 5.
    >
    > Was glaubt Ihr eigentlich?
    >
    > Das ist doch alles nur FASSADE, denn es gibt noch Artikel 5.2.
    >
    > Artikel 5.1 ist nur für die oberflächlichen Schreihälse!
    >
    > Für die Profis gibt es Artikel 5.2, den ich hier mal zitiere:
    >
    > (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
    > Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
    > Recht der persönlichen Ehre.
    >
    > Zum Mitschreiben: Diese Rechte (also jene acho so GG-ABGESICHERTEN RECHTE
    > der FREIEN MEINUNGÄUSSERUNG) finden GANZ BANAL IHRE SCHRANKEN in den
    > Vorschriften der allgemeinen Gesetze, d.h. nichts weiter als dass jedes
    > Billig-08/15 Gesetz den Artikel 5.1 schlagen kann, schließlich findet er
    > seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
    >
    > Soviel zur Wasserdichtigkeit unseres Grundgesetzes!!!
    >
    > Herzlichen Glückwunsch nochmal!


    omfg, wtf - art. 5.2 is imba und overpowered. need PATCH !!!

  6. Re: Wo bleibt Art. 5 GG?

    Autor wow-zahler 04.01.10 - 22:43

    nerf 5.2 !!

  7. Re: Das ist nur ein Golem-Artikel fürs Forum

    Autor Wenigkeit 04.01.10 - 22:58

    Forenteilnehmer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Daran können sich die Forenuser, die keine Ahnung von Recht, aber einen Hass auf die GEZ haben, so richtig aufgeilen.

    Ach so? Man kann niemanden zwingen einen Vertrag einzuhalten, an den man sich eigentlich nicht halten will. Auch kommt ein Vertrag, daß weiß jeder, der der halbwegs bei Sinnen ist, sogar Juristen, durch beiderseitiges Einvernehmen zustande. Das gilt also sowohl für die GEZ, als auch den Abmahner. Ein aufgezwungener Vertrag erfüllt, wie es der Unterlassungserklärung vorausgehende anwaltliche Schriftverkehr des Gegners meist fälschlich suggieriert, diesen Anspruch nicht. Schon eher könnte man dem Gegner versuchten oder ggf. vollendeten Betrug vorwerfen. Merke: Aus Widerspruch folgt Beliebiges (oder in lat.: ex contradictione sequitur quodlibet). Das gilt im Hier und Jetzt und in alle Ewigkeit!

  8. Erst denken...

    Autor Lars154 04.01.10 - 23:00

    Die Rechte im Grundgesetz werden durch das Bundesverfassungsgesetz geschützt. Schränkt ein Gesetz das Grundrecht unverhältnissmäßig ein wird es aufgehoben. So ist es bereits unzählige Male in der Vergangenheit passiert.

    Natürlich muss es diese Klauseln geben um eben solche Sachen wie Volksverhetzung nicht durch die Meinungsfreiheit zu schützen. Doch da hört es dann schon auf.


    Der Punkt ist eher, dass man den Willen und das Geld haben muss sich bei solchen Fällen zu wehren.

  9. Re: Das ist nur ein Golem-Artikel fürs Forum

    Autor GodsBoss 04.01.10 - 23:42

    > Ja. Und? Daran gibt es rein gar nichts auszusetzen, denn der
    > Meinungsfreiheit Schranken (in Form von Gesetzen zur Beleidigung, Eingriff
    > in das Persönlichkeitsrecht, übler Nachrede usw.) zu setzen, ist sinnvoll,
    > auch wenn Du es im Moment vielleicht nicht nachvollziehen kannst.

    Wenn Meinungsfreiheit Schranken hat, ist sie keine. Denn die Schranken sind beliebig und die Begründungen zahlreich – Zensur findet schließlich immer „zum Schutze der Gesellschaft“ statt, ob hier oder anderswo.

    > Außerdem habt Ihr die Sache eh nicht verstanden: Es geht hier nicht
    > grundsätzlich um die Meinungsfreiheit des Betreibers. Bitte dazu den
    > letzten Absatz des Golem-Artikels noch mal lesen. Hätte er den
    > Schriftverkehr geschwärzt veröffentlicht (es gibt nämlich keinen Grund,
    > persönliche Daten auf diese Weise zu veröffentlichen), wäre ihm *gar
    > nichts* passiert.
    >
    > Insofern ist es eigentlich lächerlich und unnötig, dass Golem über solche
    > Kinkerlitzchen überhaupt berichtet.
    >
    > Das ist ein Artikel fürs Forum, mehr nicht. Daran können sich die
    > Forenuser, die keine Ahnung von Recht, aber einen Hass auf die GEZ haben,
    > so richtig aufgeilen.

    Vielleicht solltest du auch mal die Erklärung des Blog-Betreibers lesen – ein einziges vergessenes Schwärzen kann nämlich Tausende kosten. Wenn er von vornherein alles gefiltert hätte, würde es nur auf das zweite Schwärzen verlagert, was aber automatisch bedeuten würde, dass er nach dem ersten Fehler alles aufgeben müsste, um einen Zweiten sicher zu verhindern.
    Ergo haben wir in Deutschland eine geisteskranke Gesetzgebung (wer Nicht-Rundfunkgeräte als Rundfunkgeräte bezeichnet, kann nur geisteskrank sein), die von denkunfähigen Untertanen mittels Schikane und einer gewaltigen Macht, die durch die von den Bürgern abgepressten Unrechtsabgaben finanziert wird, durchgesetzt wird, und wenn jemand das anprangern will, wird er juristisch plattgewalzt. Dass es hier auch noch um „Persönlichkeitsrechte“ geht, ist blanker Hohn.

    > > Soviel zur Wasserdichtigkeit unseres Grundgesetzes!!!
    >
    > Bitte besser informieren.

    Stimmt, dann wüsste er, dass das Grundgesetz bei weitem nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Sonst würde es die aktuelle Situation gar nicht zulassen.

    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.

  10. Re: Das ist nur ein Golem-Artikel fürs Forum

    Autor Korrekturleser 04.01.10 - 23:57

    GodsBoss schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Stimmt, dann wüsste er, dass das Grundgesetz bei weitem nicht der Weisheit
    > letzter Schluss ist. Sonst würde es die aktuelle Situation gar nicht
    > zulassen.

    Ok das war mal kein Platin wie sonst ;)

    Das Grundgesetz gibt nur die allgemeine Gesetzesgrundlage und die Intention des Rechtsstaates wieder. Als es verfasst wurde wußte keiner was ein Blog oder gar das Internet ist. Insofern konnte diese Situation nicht berücksichtigt werden.
    Man könnte jetzt sagen dass es in jedem dieser nicht definierten Fälle erweitert werden müsste, aber dann würden wir in Gesetzen ertrinken. Die EU versucht diesen Weg bereits, ich denke da an die Gestzesvorgaben bzgl. Tschechischen Gulasch und Mecklenburgs Skilifte.
    Stattdessen sollten die Richter sich in Fällen die nicht klar definiert sind fragen, was trifft die Intention unseres Rechtsstaates im aktuellen Streitfall am ehesten und danach urteilen.
    Das Abmahn(un)wesen würde sich dann auch erübrigen.

  11. Re: Das ist nur ein Golem-Artikel fürs Forum

    Autor OldFart 05.01.10 - 00:02

    GodsBoss schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > Ja. Und? Daran gibt es rein gar nichts auszusetzen, denn der
    > > Meinungsfreiheit Schranken (in Form von Gesetzen zur Beleidigung,
    > Eingriff
    > > in das Persönlichkeitsrecht, übler Nachrede usw.) zu setzen, ist
    > sinnvoll,
    > > auch wenn Du es im Moment vielleicht nicht nachvollziehen kannst.
    >
    > Wenn Meinungsfreiheit Schranken hat, ist sie keine. Denn die Schranken sind
    > beliebig und die Begründungen zahlreich – Zensur findet schließlich immer
    > „zum Schutze der Gesellschaft“ statt, ob hier oder anderswo.

    Meinungsfreiheit hat erstmal keine Schranken, denn Du darfst jeder Meinung habe die Dir beliebt.

    Es gibt allerdings Schranken wenn es um das öffentliche Äussern dieser Meinung geht und das ist auch gut so, denn die Alternative wäre "Das Individuum hat gegenüber anderen keinerlei Rechte". Das hat mit Freiheit dann allerdings nichts mehr zu tun.

    > > Außerdem habt Ihr die Sache eh nicht verstanden: Es geht hier nicht
    > > grundsätzlich um die Meinungsfreiheit des Betreibers. Bitte dazu den
    > > letzten Absatz des Golem-Artikels noch mal lesen. Hätte er den
    > > Schriftverkehr geschwärzt veröffentlicht (es gibt nämlich keinen Grund,
    > > persönliche Daten auf diese Weise zu veröffentlichen), wäre ihm *gar
    > > nichts* passiert.
    > >
    > > Insofern ist es eigentlich lächerlich und unnötig, dass Golem über
    > solche
    > > Kinkerlitzchen überhaupt berichtet.
    > >
    > > Das ist ein Artikel fürs Forum, mehr nicht. Daran können sich die
    > > Forenuser, die keine Ahnung von Recht, aber einen Hass auf die GEZ
    > haben,
    > > so richtig aufgeilen.
    >
    > Vielleicht solltest du auch mal die Erklärung des Blog-Betreibers lesen –
    > ein einziges vergessenes Schwärzen kann nämlich Tausende kosten.

    Und? Wer nicht in der Lage ist etwas korrekt zu tun sollte es sein lassen. Unfähigkeit als Rechtfertigung ist ja wohl ein Witz.

    (...)

    > Ergo haben wir in Deutschland eine geisteskranke Gesetzgebung (wer
    > Nicht-Rundfunkgeräte als Rundfunkgeräte bezeichnet, kann nur geisteskrank
    > sein), die von denkunfähigen Untertanen mittels Schikane und einer
    > gewaltigen Macht, die durch die von den Bürgern abgepressten
    > Unrechtsabgaben finanziert wird, durchgesetzt wird, und wenn jemand das
    > anprangern will, wird er juristisch plattgewalzt. Dass es hier auch noch um
    > „Persönlichkeitsrechte“ geht, ist blanker Hohn.

    Gerechtfertigte Kritik sieht anders aus. Deine (meiner freien Meinung nach) vollkommen dämlichen Auslassungen führen bestenfalls dazu das Du in Zukunft einfach ignoriert wirst. Gratulation also, denn Du hast Dich eben selbst aus dem Kreise derer gekickt die man ernst zu nehmen gewillt sein könnte. S.a. "kontraproduktiv".

    > > > Soviel zur Wasserdichtigkeit unseres Grundgesetzes!!!
    > >
    > > Bitte besser informieren.
    >
    > Stimmt, dann wüsste er, dass das Grundgesetz bei weitem nicht der Weisheit
    > letzter Schluss ist. Sonst würde es die aktuelle Situation gar nicht
    > zulassen.

    Das ist Dein Standpunkt aber keine fundierte und logisch begründbare Aussage. Mein Standpunkt sieht anders aus und entweder bist Du der Weisheit letzter Schluss oder Du erkennst das Problem das es keinen der Weisheit letzten Schluss gibt.

  12. Re: Das ist nur ein Golem-Artikel fürs Forum

    Autor GodsBoss 05.01.10 - 00:20

    > Meinungsfreiheit hat erstmal keine Schranken, denn Du darfst jeder Meinung
    > habe die Dir beliebt.

    Ist dann aber wohl ziemlich nutzlos, denn es gibt derzeit so gut wie keine Möglichkeit, die tatsächlichen Meinungen von Menschen herauszufinden (wahrscheinlich wird das mit fortschreitenden Erkenntnissen in der Neurologie bald möglich, dann kommen sicher auch die Gesinnungsstraftaten).

    > Es gibt allerdings Schranken wenn es um das öffentliche Äussern dieser
    > Meinung geht und das ist auch gut so, denn die Alternative wäre "Das
    > Individuum hat gegenüber anderen keinerlei Rechte". Das hat mit Freiheit
    > dann allerdings nichts mehr zu tun.

    Inwiefern würde mir denn eine völlig schrankenlose Meinungsfreiheit denn z.B. mein Recht auf körperliche Unversehrtheit (denn du schriebst ja „keinerlei Rechte“) verletzen?

    > > Vielleicht solltest du auch mal die Erklärung des Blog-Betreibers lesen
    > > ein einziges vergessenes Schwärzen kann nämlich Tausende kosten.
    >
    > Und? Wer nicht in der Lage ist etwas korrekt zu tun sollte es sein lassen.
    > Unfähigkeit als Rechtfertigung ist ja wohl ein Witz.

    Und wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit? Wer vorsätzlich im Supermarkt klaut, kann mit einer Strafe von 100 Euro rechnen – wer zweimal Schwärzen auf einer Webseite vergisst, darf etliche zig Tausend Euro löhnen? Das ist genau einer der Gründe, warum schrankenlose Aussagefreiheit dringend nötig ist.

    > > Ergo haben wir in Deutschland eine geisteskranke Gesetzgebung (wer
    > > Nicht-Rundfunkgeräte als Rundfunkgeräte bezeichnet, kann nur
    > geisteskrank
    > > sein), die von denkunfähigen Untertanen mittels Schikane und einer
    > > gewaltigen Macht, die durch die von den Bürgern abgepressten
    > > Unrechtsabgaben finanziert wird, durchgesetzt wird, und wenn jemand das
    > > anprangern will, wird er juristisch plattgewalzt. Dass es hier auch noch
    > um
    > > „Persönlichkeitsrechte“ geht, ist blanker Hohn.
    >
    > Gerechtfertigte Kritik sieht anders aus. Deine (meiner freien Meinung nach)
    > vollkommen dämlichen Auslassungen führen bestenfalls dazu das Du in Zukunft
    > einfach ignoriert wirst. Gratulation also, denn Du hast Dich eben selbst
    > aus dem Kreise derer gekickt die man ernst zu nehmen gewillt sein könnte.
    > S.a. "kontraproduktiv".

    So ist das also? Wie würdest du denn die gesetzlich festgelegte Bezeichnung von Nicht-Rundfunkgeräten als Rundfunkgeräte nennen? Wird als Nächstes Kfz-Steuer auf „neuartige Kraftfahrzeuge“ wie Fahrräder und Schuhe fällig? Oder Weinsteuer auf „neuartige Weine“ wie Traubensaft?
    Nein, ich nenne es nur deswegen geisteskrank, weil es geisteskrank ist. Und wer blind diesen geisteskranken Regeln und Gesetzen folgt, hat sein Denken offensichtlich abgeschaltet. Die Schikane und die Arroganz der Macht konnte man übrigens auf genau dem Blog nachlesen, welches nun weg ist.

    > > > > Soviel zur Wasserdichtigkeit unseres Grundgesetzes!!!
    > > >
    > > > Bitte besser informieren.
    > >
    > > Stimmt, dann wüsste er, dass das Grundgesetz bei weitem nicht der
    > Weisheit
    > > letzter Schluss ist. Sonst würde es die aktuelle Situation gar nicht
    > > zulassen.
    >
    > Das ist Dein Standpunkt aber keine fundierte und logisch begründbare
    > Aussage. Mein Standpunkt sieht anders aus und entweder bist Du der Weisheit
    > letzter Schluss oder Du erkennst das Problem das es keinen der Weisheit
    > letzten Schluss gibt.

    Das Grundgesetzt ist die Basis der Organisation dieses Staates. Dieser Staat lässt Repression zu, lässt sie indirekt ausüben und übt sie bisweilen auch direkt aus.
    Wenn es der Weisheit letzter Schluss nicht gibt, herrscht übrigens Beliebigkeit, aber vermutlich muss ich dir das auch noch erklären.

    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.

  13. Re: Das ist nur ein Golem-Artikel fürs Forum

    Autor OldFart 05.01.10 - 00:37

    GodsBoss schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > Meinungsfreiheit hat erstmal keine Schranken, denn Du darfst jeder
    > Meinung
    > > habe die Dir beliebt.
    >
    > Ist dann aber wohl ziemlich nutzlos, denn es gibt derzeit so gut wie keine
    > Möglichkeit, die tatsächlichen Meinungen von Menschen herauszufinden
    > (wahrscheinlich wird das mit fortschreitenden Erkenntnissen in der
    > Neurologie bald möglich, dann kommen sicher auch die
    > Gesinnungsstraftaten).

    Und? Deine Freiheit eine Meinung zu haben ist unabhängig davon ob diese auch eine praktischen Nutzen hat. Das ist bestenfalls Dein persönlicher Wunsch, aber was interessieren andere Deine persönlichen Wünsche?

    > > Es gibt allerdings Schranken wenn es um das öffentliche Äussern dieser
    > > Meinung geht und das ist auch gut so, denn die Alternative wäre "Das
    > > Individuum hat gegenüber anderen keinerlei Rechte". Das hat mit Freiheit
    > > dann allerdings nichts mehr zu tun.
    >
    > Inwiefern würde mir denn eine völlig schrankenlose Meinungsfreiheit denn
    > z.B. mein Recht auf körperliche Unversehrtheit (denn du schriebst ja
    > „keinerlei Rechte“) verletzen?

    Mobbing kann Leute in den Selbstmord treiben und wenn wenn ich die passende "Meinung" verbreite kann ich auch dafür sorgen das Du innerhalb 24h gelyncht wirst.

    Wenn Du das toll findest, prima! Ich allerdings nicht und Du und Deine Meinung sind *nicht* mehr wert als Ich und meine Meinung.

    > > > Vielleicht solltest du auch mal die Erklärung des Blog-Betreibers
    > lesen
    > > > ein einziges vergessenes Schwärzen kann nämlich Tausende kosten.
    > >
    > > Und? Wer nicht in der Lage ist etwas korrekt zu tun sollte es sein
    > lassen.
    > > Unfähigkeit als Rechtfertigung ist ja wohl ein Witz.
    >
    > Und wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit? Wer vorsätzlich im Supermarkt
    > klaut, kann mit einer Strafe von 100 Euro rechnen – wer zweimal Schwärzen
    > auf einer Webseite vergisst, darf etliche zig Tausend Euro löhnen? Das ist
    > genau einer der Gründe, warum schrankenlose Aussagefreiheit dringend nötig
    > ist.

    Schon wieder nur ein persönlicher Standpunkt und keine logisch begründbare Aussage. Wertlos also.

    > > > Ergo haben wir in Deutschland eine geisteskranke Gesetzgebung (wer
    > > > Nicht-Rundfunkgeräte als Rundfunkgeräte bezeichnet, kann nur
    > > geisteskrank
    > > > sein), die von denkunfähigen Untertanen mittels Schikane und einer
    > > > gewaltigen Macht, die durch die von den Bürgern abgepressten
    > > > Unrechtsabgaben finanziert wird, durchgesetzt wird, und wenn jemand
    > das
    > > > anprangern will, wird er juristisch plattgewalzt. Dass es hier auch
    > noch
    > > um
    > > > „Persönlichkeitsrechte“ geht, ist blanker Hohn.
    > >
    > > Gerechtfertigte Kritik sieht anders aus. Deine (meiner freien Meinung
    > nach)
    > > vollkommen dämlichen Auslassungen führen bestenfalls dazu das Du in
    > Zukunft
    > > einfach ignoriert wirst. Gratulation also, denn Du hast Dich eben selbst
    > > aus dem Kreise derer gekickt die man ernst zu nehmen gewillt sein
    > könnte.
    > > S.a. "kontraproduktiv".
    >
    > So ist das also? Wie würdest du denn die gesetzlich festgelegte Bezeichnung
    > von Nicht-Rundfunkgeräten als Rundfunkgeräte nennen? Wird als Nächstes
    > Kfz-Steuer auf „neuartige Kraftfahrzeuge“ wie Fahrräder und Schuhe fällig?
    > Oder Weinsteuer auf „neuartige Weine“ wie Traubensaft?
    > Nein, ich nenne es nur deswegen geisteskrank, weil es geisteskrank ist. Und
    > wer blind diesen geisteskranken Regeln und Gesetzen folgt, hat sein Denken
    > offensichtlich abgeschaltet. Die Schikane und die Arroganz der Macht konnte
    > man übrigens auf genau dem Blog nachlesen, welches nun weg ist.

    Du kannst es nennen wie Du willst, allerdings musst Du Dir darüber im klaren sein das Die evtl. keine Sau zuhört die auch nur einen Hauch von Einfluss hätte.

    Wenn Du gerne mit Dir selbst redest allerdings ...

    > > > > > Soviel zur Wasserdichtigkeit unseres Grundgesetzes!!!
    > > > >
    > > > > Bitte besser informieren.
    > > >
    > > > Stimmt, dann wüsste er, dass das Grundgesetz bei weitem nicht der
    > > Weisheit
    > > > letzter Schluss ist. Sonst würde es die aktuelle Situation gar nicht
    > > > zulassen.
    > >
    > > Das ist Dein Standpunkt aber keine fundierte und logisch begründbare
    > > Aussage. Mein Standpunkt sieht anders aus und entweder bist Du der
    > Weisheit
    > > letzter Schluss oder Du erkennst das Problem das es keinen der Weisheit
    > > letzten Schluss gibt.
    >
    > Das Grundgesetzt ist die Basis der Organisation dieses Staates. Dieser
    > Staat lässt Repression zu, lässt sie indirekt ausüben und übt sie bisweilen
    > auch direkt aus.
    > Wenn es der Weisheit letzter Schluss nicht gibt, herrscht übrigens
    > Beliebigkeit, aber vermutlich muss ich dir das auch noch erklären.

    Ja, dass musst Du allerdings erklären, denn Beliebigkeit kann ich nirgendwo erkennen.

  14. Re: Das ist nur ein Golem-Artikel fürs Forum

    Autor H8 FTW 05.01.10 - 02:02

    OldFart schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > GodsBoss schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > > Meinungsfreiheit hat erstmal keine Schranken, denn Du darfst jeder
    > > Meinung
    > > > habe die Dir beliebt.
    > >
    > > Ist dann aber wohl ziemlich nutzlos, denn es gibt derzeit so gut wie
    > keine
    > > Möglichkeit, die tatsächlichen Meinungen von Menschen herauszufinden
    > > (wahrscheinlich wird das mit fortschreitenden Erkenntnissen in der
    > > Neurologie bald möglich, dann kommen sicher auch die
    > > Gesinnungsstraftaten).
    >
    > Und? Deine Freiheit eine Meinung zu haben ist unabhängig davon ob diese
    > auch eine praktischen Nutzen hat.

    Und welchen praktischen Nutzen hat denn das Gesetz, wenn es mir was erlaubt, was weder überprüfbar noch praktische Auswirkungen hat?
    Müßte man es dann nich eher als Recht auf Gedankenfreiheit statt Meinungsfreiheit beschreiben?

    > und wenn wenn ich die passende
    > "Meinung" verbreite kann ich auch dafür sorgen das Du innerhalb 24h
    > gelyncht wirst.

    Ich glaube, genau da liegt auch der Hund begraben, aber anders als Du denkst. Es gibt offensichtlich Leute in diesem Land, die die freie Meinungsäußerung fürchten.

  15. Re: Erst denken...

    Autor H8 FTW 05.01.10 - 02:25

    Lars154 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die Rechte im Grundgesetz werden durch das Bundesverfassungsgesetz
    > geschützt.

    Finde ich 'ne gute Sache. Man gibt mir erstmal großzügige Rechte, um sie dann im nächsten Abschnitt mit nur einem Satz wieder komplett in Frage zu stellen.
    Über meine real existierende Freiheit entscheidet dann ein kleines Häuflein nicht demokratisch legetimierter Juristen im Hinterzimmerchen.
    Leuchtet sofort ein, meine Freiheit ist gesichert!

  16. Re: Erst denken...

    Autor Wikifan 05.01.10 - 09:28

    Immerhin kippt das Bundesverfassungsgericht regelmäßig Gesetze, die deutlich rechtsfeindlich sind, wie das Flugsicherheitsgesetz, das den Staat eben legitimieren sollte, Unschuldige zu ermorden, wenn sie das Pech haben, in einem entführtes Flugzeug zu sitzen. Da haben dann auch viele den Rücktritt von Schäuble gefordert, aber das konnte leider das BVerfG nicht erzwingen.

  17. Re: Erst denken...

    Autor hhhhhh 05.01.10 - 10:24

    Die ganze Sache ist mMn eine Werbeaktion für einen Blog, den zuvor nur Eingeweihte kannten.

  18. Verantwortung

    Autor Piratenpartei-Nichtwähler 05.01.10 - 11:08

    GodsBoss schrieb:

    > ein einziges vergessenes Schwärzen kann nämlich Tausende kosten.

    Ein Schuß in die falsche Richtung kann noch teurer sein.

    Wo ist das Problem?

    Du kannst nicht einfach die Verantwortung abschaffen.

  19. Re: Das ist nur ein Golem-Artikel fürs Forum

    Autor Forenleser 05.01.10 - 11:15

    H8 FTW schrieb:

    > Es gibt offensichtlich Leute in diesem Land, die die freie
    > Meinungsäußerung fürchten.

    Darum geht es nicht. Jeder kann hier alles äußern, was und so oft er mag. Er muss sich nur darüber im Klaren sein, dass nicht alles ohne Konsequenzen bleibt. Und das ist nicht schlecht, sondern gut.

  20. Welche Verantwortung?

    Autor Verantwortlicher 05.01.10 - 11:20

    Weder Manager müssen für milliardenschwere Fehlentscheidungen die Verantwortung tragen, noch müssen das Politiker, die dürfen sogar öffentlich lügen, ohne jemals zur Verantwortung gezogen zu werden.

    Verantwortung muss nur der kleine Mann tragen, und zwar die komplette: der kleine Mann muss für die Milliardenfehler der Manager und die Lügen der Politiker gerade stehen.

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Samsung XE300
Google Chromebox versehentlich ausgeliefert

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

  1. Googles Aura Chromium OS mit klassischem Desktop

IMHO: Gema und Youtube - der Kampf ums Urheberrecht
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Gema und Youtube - der Kampf ums Urheberrecht

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

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