Nach solch einem Urteil würde ja auch OSM dem Wettbewerb schaden. Und das würde das Aus für OSM in Frankreich bedeuten. Ja nicht nur das, es würde dem kompletten OpenSource Bereich schaden.
Würde ich gar nicht unbedingt sagen. Golem hat mal wieder eine knackige Überschrift gezimmert, in der AFP-Meldung liest sich der Sachverhalt bereits anders.
Das Problem ist offenbar weniger, dass Google die Karten kostenlos anbietet (und z. B. nur mit Werbung finanziert), sondern viel mehr, dass Google Maps nicht kostendeckend ist und durch Google querfinanziert wird. Das bemängelten die Richter anscheinend, denn dort nutzt Google seine Marktmacht gegen Mitbewerber aus.
Das ist auch in Deutschland nicht unproblematisch, auch hier verbietet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in § 20 Abs. 4 Nr. 2 Waren oder gewerbliche Leistungen unter Einstandspreis zu verkaufen - außer für gelegentliche Ausnahmen.
OSM hat dagegen keinen Einstandspreis, weil sie z. B. das Kartenmaterial nicht kaufen müssen, auch die Server nur gespendet sind - damit sieht die Sache dort völlig anders aus.
Die haben kein Geld - Google schon...
Danke für die Info. Das hört sich schon viel Begründeter an, als das was Golem hier an Infos nennt.
Mingfu schrieb:
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> Das Problem ist offenbar weniger, dass Google die Karten kostenlos anbietet
> (und z. B. nur mit Werbung finanziert), sondern viel mehr, dass Google Maps
> nicht kostendeckend ist und durch Google querfinanziert wird. Das
> bemängelten die Richter anscheinend, denn dort nutzt Google seine
> Marktmacht gegen Mitbewerber aus.
Ok, man könnte also auf gut deutsch sagen, das französische Gericht wertet den Kartendienst von Google als Dunpingangebot, weil sie es unter den Eigenkosten anbieten.
So ergibt das schon ein wenig mehr Sinn.
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
Tantalus schrieb:
>
> Ok, man könnte also auf gut deutsch sagen, das französische Gericht wertet
> den Kartendienst von Google als Dunpingangebot, weil sie es unter den
> Eigenkosten anbieten.
> So ergibt das schon ein wenig mehr Sinn.
Richtig, denn das führt zur Marktverzerrung.
Mingfu schrieb:
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> Das Problem ist offenbar weniger, dass Google die Karten kostenlos anbietet
> (und z. B. nur mit Werbung finanziert), sondern viel mehr, dass Google Maps
> nicht kostendeckend ist und durch Google querfinanziert wird. Das
> bemängelten die Richter anscheinend, denn dort nutzt Google seine
> Marktmacht gegen Mitbewerber aus.
Dasselbe ließe sich auch bspw. über Ovi Maps und Bing Maps sagen.
Völlig unnötiger Rechtsstreit, meiner Meinung nach. Wer mit immateriellen Gütern Geld verdienen will, muss sich eben damit abfinden, dass es kostenlose Alternativen gibt - und sein Geschäftsmodell entsprechend anpassen. Im Sinne des Gemeinwohls ist dieses Urteil jedenfalls nicht.
k.w.t.
Google verdient mit Maps aber kein Geld, sondern muss diese Quersubventionieren. Das kann unter umständen aber nicht jedes Unternehmen, damit verzerrt es den Markt.
Und DAS ist im Endeffekt nicht gut für uns.
Google Maps ist nicht die beste Geschichte der Welt, es verhindert aber durch die Kostenfreiheit, dass andere Unternehmen evtl. etwas besseres entwickeln.
Es gibt halt immer mehrere Perspektiven.
wie ist das aber nun, wenn google beweisen kann, daß google maps nur ein teil des gesamtpakets von zb google+ ist, dann fiele doch das argument der quersubventionierung vollkommen weg...außerdem ist es nicht die schuld von google, wenn die angebliche konkurrenz nicht genügend werbekunden findet um ihre angebote kostengünstig anbieten zu können...interressant dürfte auch noch die tatsache sein, daß google mit seinem netzangebot viel eher auf dem markt war, und so ja keine konkurrenz verdrängen konnte...google hat diesen markt quasi erst geschaffen von dem sich die anderen nun einen teil abzweigen wollen...niemand hindert diesen kartendienst doch daran weiterhin seine papierkarten zu verkaufen...ich glaube, daß die google anwälte in der berufung auch noch viel bessere argumente bringen werden...ich halte das urteil dieses franz. gerichts insgesamt für mehr als fraglich...
dabbes schrieb:
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> Google verdient mit Maps aber kein Geld, sondern muss diese
> Quersubventionieren. Das kann unter umständen aber nicht jedes Unternehmen,
> damit verzerrt es den Markt.
> Und DAS ist im Endeffekt nicht gut für uns.
Es hat sich aber gezeigt, dass solche Kartendienste hohe Investitionen brauchen, weil sie sonst den Kunden kaum dienen können. Also war die natürliche Entwicklung des letzten Jahrzehnts die, dass nur noch mächtige Firmen diesen Service leisten können, dafür aber umso kundenfreundlicher. Jetzt besteht der Markt aus drei oder vier finanzstarken Wettbewerbern, die kostenlose Dienste anbieten, von Monopol kann ja keine Rede sein.
Es hat den Markt geändert, keine Frage, kleine Anbieter müssen sich spezialisieren, ändern oder gehen unter. Aber hat es ihn gleichzeitig verzerrt? Die Big Player - Microsoft, Nokia, Google - dominieren ihn, aber bekriegen sich, und die Kunden haben den Vorteil...
Mingfu schrieb:
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> Würde ich gar nicht unbedingt sagen. Golem hat mal wieder eine knackige
> Überschrift gezimmert, in der AFP-Meldung liest sich der Sachverhalt
> bereits anders.
>
> Das Problem ist offenbar weniger, dass Google die Karten kostenlos anbietet
> (und z. B. nur mit Werbung finanziert), sondern viel mehr, dass Google Maps
> nicht kostendeckend ist und durch Google querfinanziert wird. Das
> bemängelten die Richter anscheinend, denn dort nutzt Google seine
> Marktmacht gegen Mitbewerber aus.
>
> Das ist auch in Deutschland nicht unproblematisch, auch hier verbietet das
> Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in § 20 Abs. 4 Nr. 2 Waren oder
> gewerbliche Leistungen unter Einstandspreis zu verkaufen - außer für
> gelegentliche Ausnahmen.
>
> OSM hat dagegen keinen Einstandspreis, weil sie z. B. das Kartenmaterial
> nicht kaufen müssen, auch die Server nur gespendet sind - damit sieht die
> Sache dort völlig anders aus.
Problem nur ist das GoogleMaps keine eigene Firma oder Subunternehmen ist sondern ein Dienst den Google anbietet. Dienste müssen nicht Kosten deckend sein! Googlemail ist das ja auch nicht!
Der Argumentation kann ich nicht folgen.
Damit erledigt sich jedes Geschäftsmodell für Drucker, Handys, Spielkonsolen, die werden auch alle querfinanziert.
Davon abgesehen ist Google Maps ja gar nicht gratis, es ist nur ab einer bestimmten Größenordnung von Aufrufen kostenpflichtig.
Damit erledigt sich auch jede Crippleware, Express- und Light-Editions.
Gleich mal Microsoft klagen, mal sehen, was die sagen.
Diese Ausdifferenzierung halte ich auch für schwierig. Google Maps ist ja z.B. auch ein wichtiger Teil der Suche etc.. Es greift ja alles ineinander und bietet somit einen Mehrwert, der auch die Werbeeinnahmen sprudeln lässt. Da geht es ja nicht in allererster Linie darum alle Kartenanbieter vom Markt zu kicken, um dann mit horrenden Gebühren für Maps einen Reibach zu machen. Für solche Fälle sind solche Gesetze ja geschaffen worden.
es würde ja auch niemand auf die idee kommen, einzelteile aus nem auto zu ersetzen, nur weil der hersteller diese aufgrund seiner größe besonders günstig bekommen und somit auch anbieten kann...das ist zwar ein autovergleich, hier geht's aber nicht vorrangig um computer, sondern um wettbewerbsrecht...
Tja und bei den ganzen Konsolen, die sehr teuer quersubventioniert wurden sagt keiner was?
Es verhindert, dass andere was besseres entwickeln?
Wenn ich an die Zeiten vor Google Maps denke, schaudert mich.
Erst dannach ist doch wirklich gutes Entstanden.
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