Es ist manchmal unglaublich, was man so an Gerichtsurteilen lesen muss. Hier in DEland hauptsaechlich vom Hamburger Landgericht .... (oder war es das OLG ...?)
Mein erster Gedanke war: Sollen sie doch einfach das Internet an der italienischen Grenze kappen, dann sind alle gluecklich -- die haben ihren Westentaschen-Dutsche und wir unsere Ruhe. Aber so einfach ist das wohl nicht. Leider gibt es immer noch zu viele weltfremde Richter in den Gerichten, die vom Internet nur vom Hoerensagen gehoert haben oder die sich "die gute alte Zeit" zurueckwuenschen, in welcher der Brieftraeger und die tropfnasse Zeitung der einzige Kommunikationskanal nach draussen waren ...
Gegen Pickelhauben-Mentalitaet ist leider auch in DEland schwer anzukommen -- man kann nur hoffen, dass es mit der Zeit besser wird.
2CentsOfWisdom.de
Ich finde das Urteil richtig.
Diese Mitarbeiter habe die Straftat begünstigt.
Wenn ich meinen Wagen an jemanden ohne Führerschein ausleihe werde ich dafür ebenfalls belangt.
Y schrieb:
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> Ich finde das Urteil richtig.
>
> Diese Mitarbeiter habe die Straftat begünstigt.
> Wenn ich meinen Wagen an jemanden ohne Führerschein ausleihe werde ich
> dafür ebenfalls belangt.
Genau so wie Mercedes für jede Tempoüberschreitung mit ihren Autos zur Verantwortung gezogen wird?
Y schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Ich finde das Urteil richtig.
>
> Diese Mitarbeiter habe die Straftat begünstigt.
> Wenn ich meinen Wagen an jemanden ohne Führerschein ausleihe werde ich
> dafür ebenfalls belangt.
Der Vergleich hinkt schon alleine deshalb, weil man keinen Führerschein braucht um Dienste im Internet zu benutzen.
Das Urteil ist falsch.
Blödsinn.
> Wenn ich meinen Wagen an jemanden ohne Führerschein ausleihe werde ich
> dafür ebenfalls belangt.
Stimmt ja. Sie hätten vorher den Internetführerschein testen sollen, bevor sie ihnen die Möglichkeit gaben Videos hochzuladen.
Dann wäre die Straftat zwar vermutlich genauso passiert aber ähm …
Heute ist nicht Trollfreigang, der ist erst am Freitag...
Das Video wurde nach wenigen Std gelöscht. was bei der Menge der Videos sehr sehr schnell ist...
Außerdem haben Sie den Behörden geholfen die waren Täter zu finden... und werden deshalb nun Verurteilt... ich checks nicht
@Y
Wenn jemand in deinem Vorgarten einen Behinderten quält, zeigst du dich auch selbst an, nehme ich an. Ansonsten kann man dieses Urteil nicht gut finden.
</ironie> und natürlich sollten wir noch die Post für jede Auslieferung von Briefbomben und Anthrax-Briefen verknacken</ironie>
Wenn der Google Street View Mitarbeiter, der meine Kinder die vielleicht nackt im Garten spielen, über dem Zaun hinweg fotografiert, werde ich ihn persönlich vor dem Gericht zur Verantwortung ziehen.
Y schrieb:
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> Ich finde das Urteil richtig.
>
> Diese Mitarbeiter habe die Straftat begünstigt.
> Wenn ich meinen Wagen an jemanden ohne Führerschein ausleihe werde ich
> dafür ebenfalls belangt.
Gut das solche Juristenlaien wie du nix zu sagen haben sonst hätten wir hier eine Rechtliche Willkür wie im dritten Reich!
Würde ich nach deinem maß messen dann müsste man den Kamerahersteller ebenfalls verurteilen da er auch die Tat begünstigt hat indem er die Kamera hergestellt hat. Man müsste auch den Hauseigentümer belangen da dieser zugelassen hat das die Schüler den Artisten ungestört gequält haben. usw. usw.
Das entbehrt jeglicher Rechtsstaatlichkeit jemanden wegen etwas zu verurteilen was er gar nicht begangen hat! Du kannst auch nicht einfach den Verkehrsbetrieben die Schuld an Straftaten geben die auf oder in dessen Grundstücken/Fahrzeugen begangen werden!
Boah Junge, kauf Dir ein paar Umlaute.
Dann sollte sich die Stadt selbst auch anklagen. Immerhin fand das Verbrechen auf einem öffentlichen Platz statt ;)
Nachvollziehbar und Dein gutes Recht!
Aber wenn Deine Kids nun unkenntlich gemacht wurden (wie es von Google praktiziert wird), wirds etwas schwierig vor Gericht.
Vielleicht solltest Du lieber dafür sorgen, dass Deine Kids zwei Jahre später nicht selbst zig Bilder von sich bei Facebook veröffentlichen!
Das Gute schrieb:
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> Y schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Ich finde das Urteil richtig.
> >
> > Diese Mitarbeiter habe die Straftat begünstigt.
> > Wenn ich meinen Wagen an jemanden ohne Führerschein ausleihe werde ich
> > dafür ebenfalls belangt.
>
> Gut das solche Juristenlaien wie du nix zu sagen haben sonst hätten wir
> hier eine Rechtliche Willkür wie im dritten Reich!
>
> Würde ich nach deinem maß messen dann müsste man den Kamerahersteller
> ebenfalls verurteilen da er auch die Tat begünstigt hat indem er die Kamera
> hergestellt hat. Man müsste auch den Hauseigentümer belangen da dieser
> zugelassen hat das die Schüler den Artisten ungestört gequält haben. usw.
> usw.
>
> Das entbehrt jeglicher Rechtsstaatlichkeit jemanden wegen etwas zu
> verurteilen was er gar nicht begangen hat! Du kannst auch nicht einfach den
> Verkehrsbetrieben die Schuld an Straftaten geben die auf oder in dessen
> Grundstücken/Fahrzeugen begangen werden!
Immer auf die armen Artisten!
ähh... Nein?! Wie kommst du denn auf so einen Schmarrn? Jeder darf ein Auto fahren, auch derjenige ohne Führerschein, warum solltest du ihm dann nicht das deinige leihen dürfen? OK, der Versicherungsschutz dürfte bei solchen Fahrten nicht mehr ziehen und diese Fahrten beschränken sich auf Privatgelände, was von der StVO ausgenommen ist, aber du kannst doch dafür nicht ohne Weiteres verantwortlich gemacht werden. Das mag anders aussehen, wenn er dir sagt, dass er damit auf öffentlichen Straßen fährt, oder es offensichtlich ist (z.B. Wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt) und selbst da bin ich mir nicht sicher.
Natürlich wird es irgendwann mal besser! Immerhin sterben alle Spinner irgendwann mal aus! ;)
OLG-HH schrieb:
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> Heute ist nicht Trollfreigang, der ist erst am Freitag...
>
> Das Video wurde nach wenigen Std gelöscht. was bei der Menge der Videos
> sehr sehr schnell ist...
>
> Außerdem haben Sie den Behörden geholfen die waren Täter zu finden... und
> werden deshalb nun Verurteilt... ich checks nicht
zu lesen bei golem:
Das Video war am 8. September 2006 in der Kategorie Spaßvideos auf Youtube hochgeladen worden und bis zum 7. November 2006 abrufbar.
da hilft es dann nicht dass man behauptet:
Die Verzögerung bei der Löschung des Videos sei nicht absichtlich entstanden, sondern die Folge von Kommunikationsproblemen: "Die erste Beschwerde ging an die falsche Adresse, so dass die für eine Löschung zuständigen Leute nichts von dem Problem wussten." Nachdem sie informiert worden waren, sei das Video binnen Stunden gelöscht worden.
also werden die für missmanagement bestraft!
und noch ne meinung schrieb:
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> Das Video war am 8. September 2006 in der Kategorie Spaßvideos auf Youtube
> hochgeladen worden und bis zum 7. November 2006 abrufbar.
Genau so ist es:
"Spaßvideos", d.h. das Video ist vermutlich ein Fake!
Und unschuldige Schüler wurden verurteilt.
> also werden die für missmanagement bestraft!
Genau! Missmanagement beim Beschwerdeführer.
Wer hat nochmal die Beschwerde eingereicht?
Moment moment mal.
Das ist italienisches Recht. Das können wir doof finden wie wir wollen aber wenn Italien meint das ist bei denen so dann können wir das kommentieren und doof finden, aber es geht uns auch nix weiter an.
Das gleiche mit China, was schon erbärmlich für Italien ist, dass man es in diesem Fall mit China auf eine Ebene stellen muss.
Die Folgen für Google sollten klar sein. Raus aus Italien und eine IP Sperre für Benutzer aus Italien. Sollen das die italienischen Bürger doch mit ihrer eigenen Regierung ausmachen. Wenn bei denen alles iwann mal im Lot ist kehrt Google zurück.
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