Warum sollen die Unternehmen die Source Freigeben, wenn man die sowieso auf der Projektseite kriegt. Ich habe diesen Quatsch nie verstanden. Heisst das, wenn ich ein Embedded Gerät entwickelt, MUSS ich auf meiner Homepage die Sourcepakete jedes verwendeten programms zur verfügung stellen, obwohl man sie auch auf den Webseiten der Autoren kriegt? Oder muss ich mein Gesamtes Paket zur verfügung stellen? Muss ich jedes eigene Programm und jedes Skript und die Dokumentation die dazugehört und die ich selber ertsellt habe offen legen? Wenn ja lass ich das lieber sein, was ich grade vorhabe, ich hab keinen Bock zuerst was zu entwickeln, dann muss ich es Freigeben und dann hat mein Gerät kein alleinstellungsmerkmal mehr, weil es sich jeder nachbauen kann der die Sourcen holt. Das is doch Scheisse.
> Das is doch Scheisse.
Dann programmiers halt selbst!
Du musst alles im Sourcecode ausliefern (in einer der verlangten Formen) was unter der GPL steht. Wenn du GPL Code veränderst, dann auch diesen. Wenn du eigene Programme schreibst, die nicht unter der GPL stehen, musst du deren Quellcode natürlich nicht freigeben. Du musst aber die Regeln bei der Vermischung von GPL und nicht-GPL Anwendungen/Libs beachten.
Nein, es geht nicht darum das entsprechende Pakete nochmal angeboten werden, sondern das entsprechende Veränderungen im Code öffentlich gemacht werden. Wer Code verwendet lässt ihn in seltenen Fällen nicht unberührt.
bis dann.
"Nein, es geht nicht darum das entsprechende Pakete nochmal angeboten werden"
Normalerweise ist das durchaus Teil dessen was dort gefordert wird. So wie es die Lizenz auch verlangt. Wobei es mehr als einen Weg gibt dieser Forderung zu entsprechen.
Wenn die software 1:1 auf den geräten läuft, ist es recht uninteressant, aber selbst dann muß sich zumindestens ein Verweis auf die GPL finden und der Sourcode verfügbar gemacht werden. In den meisten Fällen wird die Software aber an die Geräte angepast worden sein, und damit verändert. Laut Lizenbedingungen der GPL müssen solche Ändernugen auch wieder unter der GPL veröffentlicht werden. Wem's nicht passt, der verwendet eben anders lizensierte Software.
Jedes skript oder jede firmware muß deswegen nicht freigegeben werden, sondern nur die, die auf der GPL Software aufbauen.
HierKönnteIhreWerbungNerven schrieb:
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> Warum sollen die Unternehmen die Source Freigeben, wenn man die sowieso auf
> der Projektseite kriegt. Ich habe diesen Quatsch nie verstanden. Heisst
> das, wenn ich ein Embedded Gerät entwickelt, MUSS ich auf meiner Homepage
> die Sourcepakete jedes verwendeten programms zur verfügung stellen, obwohl
> man sie auch auf den Webseiten der Autoren kriegt?
Wenn es sich um die GPLv2 handelt, muss der Quellcode beiliegend beim Kauf des Geraetes sein:
"3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it, under Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections 1 and 2 above provided that you also do one of the following:
a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or, ..."
-- http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html#SEC3
Bei der v3 darf/muss er auch (nur) per FTP, HTTP etc. verfuegbar gemacht werden.
> Oder muss ich mein
> Gesamtes Paket zur verfügung stellen?
Wenn es sich (bei der GPL) um ein Derivat handelt, also unmittelbar geaenderter und neu kompilierter Code oder auch Code, der zu einer GPL-Lib linkt, muessen alle Modifikationen ebenfalls verfuegbar gemacht werden.
Ausnahme bei Binaerverlinkungen: Die LGPL.
> Muss ich jedes eigene Programm und
> jedes Skript und die Dokumentation die dazugehört und die ich selber
> ertsellt habe offen legen?
Skripts (da diese autark laufen) und die Dokumentation nicht.
> Wenn ja lass ich das lieber sein, was ich grade
> vorhabe, ich hab keinen Bock zuerst was zu entwickeln, dann muss ich es
> Freigeben und dann hat mein Gerät kein alleinstellungsmerkmal mehr, weil es
> sich jeder nachbauen kann der die Sourcen holt. Das is doch Scheisse.
Genau darum geht es: Software sollte kein "Produkt" sein als rein-manifestiertes Gedankengut sondern lediglich eine Dienstleistung. Das Alleinstellungsmerkmal des Geraetes sollte die Qualitaet der Verarbeitung, Hardwarekomposition, Anpassung an die Software etc. sein, wofuer Kunden gerne Geld bezahlen. Bei der GPLv3 geht es noch einen Schritt weiter in Bezug auf Patente und Hardware, auf der die Software laufen darf.
Ferner treffen alle diese Punkte nur auf die GPL-Familie oder andere starke Copyleft-Lizenzen zu - bei Lizenzen im BSD-Stil (auch Freie Software) kann man mit der Software tun und lassen, was man will.
--
"Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit."
Windows 7, definition: 64 bit emulator for 32 bit extensions and a graphical shell for a 16 bit patch to an 8 bit operating system originally coded for a 4 bit microprocessor, written by a 2 bit company that can't stand 1 bit of competition.
HierKönnteIhreWerbungNerven schrieb:
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> Muss ich jedes eigene Programm und
> jedes Skript und die Dokumentation die dazugehört und die ich selber
> ertsellt habe offen legen? Wenn ja lass ich das lieber sein, was ich grade
> vorhabe, ich hab keinen Bock zuerst was zu entwickeln, dann muss ich es
> Freigeben und dann hat mein Gerät kein alleinstellungsmerkmal mehr, weil es
> sich jeder nachbauen kann der die Sourcen holt. Das is doch Scheisse.
Ich finde es - Pardon für die Wortwahl - rotzfrech, hier die Arbeit von einigen hundert Programmierern, die sowas in ihrer Freizeit entwickelt haben, einfach zu klauen um sich selbst Programmieraufwand zu sparen und damit Kohle einzustreichen - kurz, sich mit fremden Federn zu schmücken. Um genau diese Art der "Arbeitserleichterung" zu verhindern, wurde die GPL ins Leben gerufen. Auch einige Programmierer haben noch nicht den Unterschied "Frei wie Freiheit" und "Frei wie Freibier" verstanden...
Man will damit in erster Linie erreichen, dass nicht doch jemand Aenderungen/Verbesserungen am Code vornimmt und diese verschweigt. Ausserdem bietet man mit OpenSource eine Leistung, wofuer man auch eine Gegenleistung erwarten sollte: Man spart (teils massive) Entwicklungskosten, weil man fertigen Code verwenden darf - dann sollte man eben auch die Eigenentwicklungen der Community zufuehren. Wer das nicht kann, weil die Eigenentwicklungen z.B. viel zu komplex und geschaeftskritisch sind, der darf OpenSource auch nicht verwenden. Leider fuehren Optimierungen von Kosten und Gewinn bei Unternehmen immer wieder dazu, genau diesen Teil der Lizenz zu ignorieren, was natuerlich nicht in Ordnung ist.
Daneben muss man aber auch sagen, dass man letztlich teilweise den kostenpflichtigen Traffic auf den Projektseiten reduzieren kann. Dennoch: Soweit ich weiss, genuegt ein Link auf den entsprechenden Server des Projektes, um den Sourcecode zu veroeffentlichen.
Der Kommunist schrieb:
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> Dennoch: Soweit ich weiss, genuegt ein Link auf den entsprechenden Server des Projektes, um den Sourcecode zu veroeffentlichen.
Dieser Punkt der GPL ist leider (in meinen Augen) schwammig formuliert: Es muss "nur" sichergestellt werden, dass dein Produkt nicht verbreitet werden darf, ohne dass es für den Nutzer jederzeit möglich ist, den Quelltext der jeweiligen GPL-Software zu sehen (ob der Nutzer diese Möglichkeit überhaupt wahrnimmt, ist eine ganz andere Sache. Aber die Möglichkeit MUSS bestehen). Wenn die Homepage, dessen GPL-Software verwendet wurde, nichtmehr erreichbar ist, hat man ein Problem... Klar, bei z.B. den GNU-Tools kann man problemlos verlinken, die zig Mirrors werden wohl kaum alle aufeinmal dichtmachen ;) . Aber wenn irgendein Wald-und-Wiesen-Programmierer seine GPL-Software auf einer typischen funpic-Seite ablegt, sollte man evtl. den GPL-Code lieber auch gleich selbst hosten, bevor die funpic-Seite nichtmehr verfügbar ist und die Anwälte anklopfen... (Ich pers. liefere den Quellcode der GPL-Software gleich zwangsweise bei meinen Downloads mit, damit ist man, denke ich, ebenfalls auf der sicheren Seite...)
Auch auch nur beim Vertrieb und da nur auf Anfrage. Verbindlich ist der Hinweis.
Nutzt man veränderte GPL Lösungen intern muss man nichts veröffentlichen. Wenn man es vertreibt muss man auf die GPL hinweisen und muss auf Anfrage mit Deckung der Selbstkosten (DVD Rohling) die Quellen KUNDEN zur Verfügung stellen.
> Wenn es sich um die GPLv2 handelt, muss der Quellcode beiliegend beim Kauf
> des Geraetes sein:
Nein siehe unten
> "3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it, under
> Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections 1
> and 2 above provided that you also do one of the following:
>
> a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source
> code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above
> on a medium customarily used for software interchange; or, ..."
> -- www.gnu.org#SEC3
>
weiterlesen ;)
b) Accompany it with a written offer, valid for at least three years, to give any third party, for a charge no more than your cost of physically performing source distribution, a complete machine-readable copy of the corresponding source code, to be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,
es würde also auch ein hinweis auf eine adresse reichen bei der man dann den sourcecode anfordert und versandkosten bzw. rohlingkosten dürfen auch berechnet werden
robinx schrieb:
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> > Wenn es sich um die GPLv2 handelt, muss der Quellcode beiliegend beim
> Kauf
> > des Geraetes sein:
> Nein siehe unten
> > "3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it,
> under
> > Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections
> 1
> > and 2 above provided that you also do one of the following:
> >
> > a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable
> source
> > code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2
> above
> > on a medium customarily used for software interchange; or, ..."
> > -- www.gnu.org#SEC3
> >
> weiterlesen ;)
> b) Accompany it with a written offer, valid for at least three years, to
> give any third party, for a charge no more than your cost of physically
> performing source distribution, a complete machine-readable copy of the
> corresponding source code, to be distributed under the terms of Sections 1
> and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,
>
> es würde also auch ein hinweis auf eine adresse reichen bei der man dann
> den sourcecode anfordert und versandkosten bzw. rohlingkosten dürfen auch
> berechnet werden
Hmm hmm hmm. Bisher hatte ich den Passus (ueber die v3) so verstanden:
"More Ways for Developers to Provide Source
One of the fundamental requirements of the GPL is that when you distribute object code to users, you must also provide them with a way to get the source. GPLv2 gave you a few ways to do this, and GPLv3 keeps those intact with some clarification. It also offers you new ways to provide source when you convey object code over a network. For instance, when you host object code on a web or FTP server, you can simply provide instructions that tell visitors how to get the source from a third-party server"
Das klingt fuer mich implizit so, als waere aehnliches mit der v2 noch nicht moeglich gewesen, oder irre ich?
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"Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit."
Windows 7, definition: 64 bit emulator for 32 bit extensions and a graphical shell for a 16 bit patch to an 8 bit operating system originally coded for a 4 bit microprocessor, written by a 2 bit company that can't stand 1 bit of competition.
>Nutzt man veränderte GPL Lösungen intern muss man nichts >veröffentlichen.
Das steht wo in der GPL?
HierKönnteIhreWerbungNerven schrieb:
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> Oder muss ich mein
> Gesamtes Paket zur verfügung stellen? Muss ich jedes eigene Programm und
> jedes Skript und die Dokumentation die dazugehört und die ich selber
> ertsellt habe offen legen?
Im Prinzip ja. Wenn Du GPL-Code verwendest, dann musst Du Dein Produkt im Sourcecode offenlegen und ein Kunde kann die Software beliebig weiterverteilen auch kostenlos und mitsamt aller Sourcen.
Für die verklagten Firmen müsste das also eigentlich heißen, dass sie das gesamte Bios ihrer Systeme als Sourcecode offenlegen müssen und Kunden das frei weiterverwenden und weitergeben dürfen.
Dokumentation kannst Du aber als eigenes Produkt betrachten, also musst Du das nicht unbedingt offen legen - es sei denn auch hier wurde GPL-Dokumentation mitverwendet.
Als Softwareentwickler, der mit seinen Produkten Geld verdienen will, solltest Du bei der GPL sehr vorsichtig sein oder besser direkt auf Software mit z.B. BSD-Lizenz ausweichen, denn da hast Du das Problem nicht.
ab schrieb:
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> >Nutzt man veränderte GPL Lösungen intern muss man nichts
> >veröffentlichen.
> Das steht wo in der GPL?
Die Lizenz behandelt hier nur den Weitergabefall. Du musst nichts veröffentlichen, wenn du es nicht weitergibst. Da hat er recht. Du kannst aber niemanden daran hindern den Quellcode einfach zu kopieren und mitzunehmen. Das darfst du nicht unterbinden.
Allerdings ist sein Einwurf unpassend für das Thema, da es ja nur um ausgelieferte Geräte geht. Und nur darauf bezog sich mein Kommentar.
Entwickler seit ewig schrieb:
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> Für die verklagten Firmen müsste das also eigentlich heißen, dass sie das
> gesamte Bios ihrer Systeme als Sourcecode offenlegen müssen und Kunden das
> frei weiterverwenden und weitergeben dürfen.
Dafür würde ich doch gerne eine Begründung sehen. So infektiös ist die GPL eigentlich nicht.
das is ganz einfach: ich als lizenzgeber will es so und damit hast du das als lizenznehmer gefälligst so zu machen oder du kannst dir ein anderes produkt suchen. punkt-aus.
LH_ schrieb:
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> Du kannst aber niemanden daran hindern den Quellcode einfach zu kopieren und mitzunehmen. Das darfst du nicht unterbinden.
...es sei denn, du bist der "Erzeuger" (kA wie der rechtliche Begriff dazu heißt) des Quellcodes. Dann darfst du die Lizenz jederzeit wieder ändern (wenn mehrere Programmierer etwas beigesteuert haben, darf die Lizenz nur dann geändert werden, wenn auch alle Programmierer zustimmen). Hat zwar in diesem Fall nichts zu tun, aber der Vollständigkeit halber sollte man das schon erwähnen.
Dabei gilt aber auch: Bereits als GPL veröffentlichte Software darf nicht nachträglich in der Lizenz verändert werden. Nur neue Versionen darf man unter einer anderen Lizenz stellen (as say, wenn man "Erzeuger" des Quellcodes ist)...
> "More Ways for Developers to Provide Source
>
> One of the fundamental requirements of the GPL is that when you distribute
> object code to users, you must also provide them with a way to get the
> source. GPLv2 gave you a few ways to do this, and GPLv3 keeps those intact
> with some clarification. It also offers you new ways to provide source when
> you convey object code over a network. For instance, when you host object
> code on a web or FTP server, you can simply provide instructions that tell
> visitors how to get the source from a third-party server"
>
> Das klingt fuer mich implizit so, als waere aehnliches mit der v2 noch
> nicht moeglich gewesen, oder irre ich?
Naja möglich war halt unter der gpl v2 das man den sourcecode halt beilegt (§3a) oder halt das man das schriftliche angebot macht (steht gerne mal irgendwo in der anleitung ;) dass man den source code 3 jahre lang jedem der nachfragt zur verfügung stellt (3b), dabei ist zu beachten dass kosten entstehen können, die aber nicht höher sein dürfen wie die tatsächlichen (rohling + luftpolster umschlag + porto). Auf §3c muß man wohl nicht eingehen da die nur für nichtkomerzielle nutzung gilt
die gpl v3 ändert da halt ein paar dinge
Nach wievor möglich beilegen (§6a). Auf einem server zur verfügung stellen oder gegen gegen tatsächliche kosten physikalisch schicken (§6b). Naja dann gibt es halt noch explizit p2p möglichkeit (§6e). Bei §6d bin ich mir nicht sicher aber ich glaube damit ist gemeint man kann den source code auch auf anderen servern zur verfügung stellen, man muß aber erklären wie man an den sourcecode kommt.
Klar vorher war es problematisch wenn man die kompilierte fassung auf einem server hatte und dann nur in einem text file schreibt die source code kann von server xy geladen werden. jetzt geht es. Bei der formulierung "written offer" bin ich mir nicht sicher wie es bei textdateien aussieht aber gedruckt in einer anleitung ist sicherlich kein problem.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
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