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Zum kotzen, gestohlene Mobiltelefone wären findbar, wird aber nicht vorgeschrieben!

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  1. Zum kotzen, gestohlene Mobiltelefone wären findbar, wird aber nicht vorgeschrieben!

    Autor Tobias Claren 01.11.09 - 02:02

    In England macht es jeder Provider.
    Ein gestohlenes Mobiltelefon ist über die IMEI nicht nur für die Netze zu sperren, sondern es wäre auch möglich zu orten. Oder in Verbindung mit der eingelegten SIM den Täter/Besitzer festzustellen (was angesichts der ungenauen Ortung am einfachsten wäre).

    Das wären ähnliche Kosten in Deutschland (nur Vodafone hat es schon, weil UK-Unternehmen), aber ohne Zwang machen es die Netzbetreiber nicht.
    Eigentlich unterstützen sie damit Hehlerei.

    Falls dieses System diese Möglichkeit mitbringt begrüße ich es.
    Aber nur, wenn diese Maschinerie auch eingesetzt wird, wenn ich ein Mobiltelefon als gestohlen melde!
    Dann darf ich unabhängig davon wie lange es her ist, hoffen es zurück zu bekommen.
    Es wäre bestimmt in Benutzung. Egal ob es der eigentliche Dieb bzw. Fundunterschlager hat, ich bekäme es wieder.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 01.11.09 02:03 durch Tobias Claren.

  2. Re: Zum kotzen, gestohlene Mobiltelefone wären findbar, wird aber nicht vorgeschrieben!

    Autor Gollummm 01.11.09 - 04:25

    Tobias Claren schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > In England macht es jeder Provider.
    > Ein gestohlenes Mobiltelefon ist über die IMEI nicht nur für die Netze zu
    > sperren, sondern es wäre auch möglich zu orten. Oder in Verbindung mit der
    > eingelegten SIM den Täter/Besitzer festzustellen (was angesichts der
    > ungenauen Ortung am einfachsten wäre).
    >
    > Das wären ähnliche Kosten in Deutschland (nur Vodafone hat es schon, weil
    > UK-Unternehmen), aber ohne Zwang machen es die Netzbetreiber nicht.
    > Eigentlich unterstützen sie damit Hehlerei.
    >
    > Falls dieses System diese Möglichkeit mitbringt begrüße ich es.
    > Aber nur, wenn diese Maschinerie auch eingesetzt wird, wenn ich ein
    > Mobiltelefon als gestohlen melde!

    Pass auf Deine Sachen besser auf! - oder gehst Du noch zur Schule? Diese Möglichkeit weckt hauptsächlich Begehrlichkeiten bei bestimmten Behörden und Unternehmen -(vorallem, wenn man sie zwingt!). Die Möglichkeit des "Diebstahlschutzes" ist hierbei das Geringste. Orten lassen, kann man das Handy immer(sofern Dein Provider dies unterstützt), dazu muss man nicht denn gesammten Datenverkehr aufzeichen und 6 Monate speichern. Was hat das mit "Diebstahlschutz" zu tun?

  3. Re: Zum kotzen, gestohlene Mobiltelefone wären findbar, wird aber nicht vorgeschrieben!

    Autor Müsliman 01.11.09 - 10:40

    Tobias Claren schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > In England macht es jeder Provider.
    > Ein gestohlenes Mobiltelefon ist über die IMEI nicht nur für die Netze zu
    > sperren, sondern es wäre auch möglich zu orten. Oder in Verbindung mit der
    > eingelegten SIM den Täter/Besitzer festzustellen (was angesichts der
    > ungenauen Ortung am einfachsten wäre).
    >
    > Das wären ähnliche Kosten in Deutschland (nur Vodafone hat es schon, weil
    > UK-Unternehmen), aber ohne Zwang machen es die Netzbetreiber nicht.
    > Eigentlich unterstützen sie damit Hehlerei.
    >
    > Falls dieses System diese Möglichkeit mitbringt begrüße ich es.
    > Aber nur, wenn diese Maschinerie auch eingesetzt wird, wenn ich ein
    > Mobiltelefon als gestohlen melde!
    > Dann darf ich unabhängig davon wie lange es her ist, hoffen es zurück zu
    > bekommen.
    > Es wäre bestimmt in Benutzung. Egal ob es der eigentliche Dieb bzw.
    > Fundunterschlager hat, ich bekäme es wieder.


    Bei Fischen läßt sich ein Hang zum Konjunktivismus nicht leugnen. Daher der Ausdruck "Blindfisch".

  4. Das ist seit Mitte der 1990er so.

    Autor fuckthepolice 01.11.09 - 16:36

    Wobei es für die betreiber allein schon deshalb einfach ein sollte ein Mobiltelefon zu finden, da man sich die IMEI-Nummer nicht einmal merken muss. Es würde einfach genügen anzugeben, dass zuletzt mit jener SIM-Karte (Rufnummer) telefoniert wurde. Der Provider sollte dann fähig sein aus den vergangenen Verbindungsdaten herauszufinden in Verbindung mit welchem Endgrät (IMEI) die SIM-Karte (Angabe der Telefonnummer sollte reichen) zuletzt vor dem Diebstahl eingebucht war. Alles andere deutet auf eine unfähige Kripo hin. Aber auf eine unfähige Kripo deutet auch hin, wenn mehrfach innerhalb Monatsfrist am identischen Ort eingebrochen wird.

    PS: Der One-Time-Nickname wurde nach einem Grafitti gewählt, was ich passenderweise mal irgendwo gelesen habe.

  5. Re: Zum kotzen, gestohlene Mobiltelefone wären findbar, wird aber nicht vorgeschrieben!

    Autor Tobias Claren 01.11.09 - 18:52

    Falscher Beitrag?

  6. Re: Das ist seit Mitte der 1990er so.

    Autor Tobias Claren 01.11.09 - 18:54

    Auch das habe ich schon mal irgendwo angemerkt.
    Ob man die selbst angibt (OVP aufheben ist ein Beleg) oder der Provider noch kennt ist ja egal.

  7. Re: Zum kotzen, gestohlene Mobiltelefone wären findbar, wird aber nicht vorgeschrieben!

    Autor Tobias Claren 01.11.09 - 19:07

    Nein, keine Schule.
    Was hat das damit zu tun?

    Da will man ja fast ein Mobiltelefon verlieren dass man zuvor "präpariert" hat...
    Die "Fernzündung" müsste unabhängig von der SIM erfolgen.
    Also müsste das Gerät alle Internetdaten kennen und je nach SIM einstellen (bei WM je nach ROM möglich).
    Aktiviert wird die Überraschung dann per Internet.


    Auch nicht schlecht wäre ein gemeinnütziger Verein dessen Zweck es ist präparierte Mobiltelefone "zu verlieren". "Honeypot e.V." ;D .
    So präpariert dass sie auf jeden Fall wiedergefunden werden können.
    Also auch über die Internetverbindung. Z.B. über ein einprogrammiertes "nach Hause telefonieren" dass nicht als Software zu sehen ist und regelmäßig oder auf Anfrage (dazu müsste die SW ihre IP einem Server mitteilen) die GPS-Position und möglichst Daten die die eingelegte SIM hergibt (Kontakte...).
    Es wäre evtl. auch möglich über die eingelegte SIM ein kurzes Telefonat abzusetzen dass nur dazu dient die Nummer zu übertragen. Auch das abhören wäre ja möglich.
    So ließe sich recht einfach der Finder identifizieren.

    Wenn so etwas häufig vorkommt und die Strafanzeigen bekannt gemacht werden, könnte man bei Findern eine "Präventivangst" schüren.

    Aber ich "lese" jetzt schon die Spinner die den Datenfreiheitsgedanken pervertieren und sogar diesen Unterschlagern die Anonymität zugestehen.
    Wenn das so ist, dann aber auch wenn deren Kind entführt wird!

  8. Re: Das ist seit Mitte der 1990er so.

    Autor fuckthepolice 01.11.09 - 19:56

    Nun, ich denke wenn man bei T-Mobile einen Vertrag hatte und die Rechnungen vorweisen kann sollte das genügen.

  9. Re: Zum kotzen, gestohlene Mobiltelefone wären findbar, wird aber nicht vorgeschrieben!

    Autor Tobias Claren 26.11.09 - 20:10

    Schule??? Mit 30 wäre das nur freiwillig.
    Nein, ohne ein System dass wohl einmalig 200.000 Euro kostet "kann" kein Provider das offiziell.
    Dieses System hat in England einen Namen. Inkl. Datenbank mit weißer (OK), Grauer (beobachten) und schwarzer Liste (gesperrt, was dann bedeutet dass es in Länder verkauft wird die das System nicht nutzen). Schon seit Jahren, und die Engländer sind froh darüber.

    Das was ich mir wünsche ist für Behörden nur zur Verfolgung von Dieben interessant.

    ______________________________________________________
    Gesperrte Threads fortsetzen und Einträge Kommentieren?
    Lösung: Fytch (com) oder das "SideWIKI-Bookmarklet" (bitte googlen)

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