...dass es überhaupt nicht erlaubt ist, ein privates WLAN (ob offen oder nicht spielt keine Rolle) in die "Öffentlichkeit" senden zu lassen.
Das heißt im Klartext:
WENN sich in diesem Fall irgendjemand strafbar gemacht haben könnte, dann höchstens der Eigentümer des WLANs.
esr schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> ...dass es überhaupt nicht erlaubt ist, ein privates WLAN (ob offen oder
> nicht spielt keine Rolle) in die "Öffentlichkeit" senden zu lassen.
Und wie, wenn Sie mir die bescheidene Frage erlauben, stellen Sie sicher, dass Ihr (meinentwegen auch "privates") WLAN exakt an der Grundstücksgrenze aufhört zu senden?
Arti
Arti schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> esr schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > ...dass es überhaupt nicht erlaubt ist, ein privates WLAN (ob offen oder
> > nicht spielt keine Rolle) in die "Öffentlichkeit" senden zu lassen.
>
> Und wie, wenn Sie mir die bescheidene Frage erlauben, stellen Sie sicher,
> dass Ihr (meinentwegen auch "privates") WLAN exakt an der Grundstücksgrenze
> aufhört zu senden?
Indem ich es durch CAT6-Ethernetkabel ersetze. ;-)
BTW: Hier geht es ja ums Recht und nicht darum, WIE etwas, und das heißt insbesondere WIE AUF SINNVOLLE ART UND WEISE etwas bewerkstelligt werden kann.
Auch wenn es zwischen dem System der Technologie und dem System des Rechts gewisse strukturelle Kopplungen gibt, so heißt dies NOCH lange nicht, dass beide Systeme miteinander verträglich (kompatibel) sind.
Und insbesondere lehrt die Erfahrung, dass beide Systeme immer mehr auseinanderdriften.
Es ist ja kein Wunder, da beide Systeme von UNTERSCHIEDLICHEN Interessensvertretern konstruiert werden.
Quatsch. Mit der Homologierung des Gerätes ist sichergestellt, dass ein Gerät soweit sendet, wie es senden darf.
Der Aether ist übrigens nicht dem Hausrecht unterstellt, sondern wird durch das Fernmeldeamt überwacht. Das gilt auch für die Erlaubnis solcher Anlagen.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 163 | letzter Beitrag 11:57 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Ein soziales Netzwerk für Pornografie muss seine Marke nicht an Facebook übergeben. Faceporn, ein norwegisches Unternehmen, freut sich über den Sieg vor einem kalifornischen Gericht.

Diablo 3 ist toll, sagen viele Spieler - Diablo 3 ist eine Stimulus-Response-Maschine, sagt Rainer Sigl. Der Blogger und leidenschaftliche Gamer erklärt, warum er sich Blizzards jüngstem Werk verweigert.

Lockheed Martin hat eine neue Version des Exoskeletts Hulc vorgestellt, das es einem Menschen ermöglicht, schwere Lasten zu heben und zu tragen. Der Hersteller will das System im Spätsommer testen und, wenn alles gutgeht, danach an US-Soldaten in Afghanistan ausliefern.

RIM soll in den kommenden Tagen erneut einen massiven Stellenabbau ankündigen. "Ich habe herausgefunden, welche Teile ich in meinem Puzzle nicht mehr benötige", sagte Firmenchef Thorsten Heins.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.