...dass es überhaupt nicht erlaubt ist, ein privates WLAN (ob offen oder nicht spielt keine Rolle) in die "Öffentlichkeit" senden zu lassen.
Das heißt im Klartext:
WENN sich in diesem Fall irgendjemand strafbar gemacht haben könnte, dann höchstens der Eigentümer des WLANs.
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esr schrieb:
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> ...dass es überhaupt nicht erlaubt ist, ein privates WLAN (ob offen oder
> nicht spielt keine Rolle) in die "Öffentlichkeit" senden zu lassen.
Und wie, wenn Sie mir die bescheidene Frage erlauben, stellen Sie sicher, dass Ihr (meinentwegen auch "privates") WLAN exakt an der Grundstücksgrenze aufhört zu senden?
Arti
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Arti schrieb:
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> esr schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > ...dass es überhaupt nicht erlaubt ist, ein privates WLAN (ob offen oder
> > nicht spielt keine Rolle) in die "Öffentlichkeit" senden zu lassen.
>
> Und wie, wenn Sie mir die bescheidene Frage erlauben, stellen Sie sicher,
> dass Ihr (meinentwegen auch "privates") WLAN exakt an der Grundstücksgrenze
> aufhört zu senden?
Indem ich es durch CAT6-Ethernetkabel ersetze. ;-)
BTW: Hier geht es ja ums Recht und nicht darum, WIE etwas, und das heißt insbesondere WIE AUF SINNVOLLE ART UND WEISE etwas bewerkstelligt werden kann.
Auch wenn es zwischen dem System der Technologie und dem System des Rechts gewisse strukturelle Kopplungen gibt, so heißt dies NOCH lange nicht, dass beide Systeme miteinander verträglich (kompatibel) sind.
Und insbesondere lehrt die Erfahrung, dass beide Systeme immer mehr auseinanderdriften.
Es ist ja kein Wunder, da beide Systeme von UNTERSCHIEDLICHEN Interessensvertretern konstruiert werden.
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Quatsch. Mit der Homologierung des Gerätes ist sichergestellt, dass ein Gerät soweit sendet, wie es senden darf.
Der Aether ist übrigens nicht dem Hausrecht unterstellt, sondern wird durch das Fernmeldeamt überwacht. Das gilt auch für die Erlaubnis solcher Anlagen.
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