Fall 1: "Radarmessung mit Frontfoto"
Hier wird ja zuerst - ohne in das Auto einzudringen - gemessen, DANN eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und erst DANN, zwecks
Feststellung der Identität geblitzt.
-> Meiner Ansicht nach - fast - OK.
Bis auf die Tatsache, dass eine Ordnungswidrigkeit keine Verletzung der Privatsphäre (Straftat) rechtfertigt.
Heißt im Klartext leicht albern ABER ZUTREFFEND formuliert:
"Bevor die Polizei blitzt, muss sie mich fragen*, ob ich überhaupt mit dem Foto einverstanden bin."
BTW: Hier trifft auch das "Recht am eigenen Bild" zu.
Fall 2: "Handy" ordnungswidrig während der Fahrt bedient.
Hier muss der Polizist ja zuerst ins Auto sehen und DANN feststellen, ob ich mich ordnungswidrig verhalten habe.
-> Meiner Ansicht nach überhaupt NICHT OK.
Fall 3: Beliebige Straftaten im Auto
-> Dies ist die EINZIGE Möglichkeit, wo die Polizei im Recht ist, mir ins Auto zu schauen.
Das heißt im Klartext:
"Natürlich sind sie auch hier nicht berechtigt, aber WENN sie eine Straftat feststellen, so haben sie einen RECHTFERTIGUNGSGRUND."
Und wenn sie nichts (bzw. Ordnungswidrigkeiten) feststellen,
so sollten sie tunlichst zusehen, dass ich es NICHT bemerke und gegen sie Anzeige erstatte.
* diese Telematikfunktion könnte man auch ins Bordcomputer-/Navigationssystem einbauen.
Nun, im Auto ist man ja Teilnehmer am Verkehr und damit auch am öffentlichen Leben. Warum sollte man dich denn als Fußgänger nicht ansehen dürfen? Das Auto zählt ja wohl nicht als Wohnung. Insofern verstehe ich das nicht, was du da redest.
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Der Molch macht's.
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How much money have you spent on League of Legends?
Heißt das, dass sie mir nur dann nicht ins Auto gucken dürfen, wenn's ein Wohnmobil ist ^_^
esr schrieb:
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> "Bevor die Polizei blitzt, muss sie mich fragen*, ob ich überhaupt mit dem
> Foto einverstanden bin."
> BTW: Hier trifft auch das "Recht am eigenen Bild" zu.
>
> Fall 2: "Handy" ordnungswidrig während der Fahrt bedient.
>
> Hier muss der Polizist ja zuerst ins Auto sehen und DANN feststellen, ob
> ich mich ordnungswidrig verhalten habe.
>
> -> Meiner Ansicht nach überhaupt NICHT OK.
>
> Fall 3: Beliebige Straftaten im Auto
Fall 1= Das Bild dient nur der Beweisführung und wird nicht öffentlich zur Schau gestellt. Also ist dein Recht am eigenen Bild keins,, weil der Fall nicht eintrifft. Wenn dich jemand knipst und das bild veröffentlicht, hast Du alle Karten. Wenn dich jemand knipst und das Bild bleibt im privaten Album, hast Du gelitten, außer Du weißt wer es war. Außerdem wird ein Blitzerfoto an dich unter deiner im Perso angegebenen Adresse (dein Hauptwohnsitz im Register) geschickt.
Fall 2= Wo liegt das Problem? jeder schaut jedem mal ins Auto, sei es im Stau, im Stadtverkehr anner Ampel oder beim entgegenkommen auf der Landstraße, überholen auf der AB... einfache Methode, man braucht nur die Augen -und die sind kostenlos.
Fall 3= Wenn Du IM Auto eine Straftat begehst und ein Ordnungshüter das sieht (BTM am Steuer, von hinten den Beifahrer erwürgen oder sonstwas), MUSS er von Amts wegen eingreifen!
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Also einfach keine oder eben keine offensichtlichen Straftaten begehen ;-).
Und bitte kein altkluges Argument von wegen sich erwischen lassen. Die meisten, die bei irgendwas erwischt werden, haben einfach nur Pech gehabt aufgrund eines Zufalls. Absichtlich erwischen lassen sich die wenigsten -und die arbeiten entweder für "versteckte Kamera" oder haben nicht alle Latten am Zaun.
esr schrieb:
> BTW: Hier trifft auch das "Recht am eigenen Bild" zu.
Das Recht am eigenen Bild behandelt den Punkt "Wer darf wen fotografieren" überhaupt gar nicht. Und von außen in ein Auto hineinschauen darf jeder, sofern er dafür nicht andere Hindernisse wie bspw. eine Mauer oder Garage überwinden muss.
Klassischer Fall für das Nuhr'sche Zitat...
> Darf mir die Polizei überhaupt ins Auto schauen?
Darfst du der 18 Jährigen Buchverkäuferin unter den Rock schauen wenn sie gerade ein Buch aus dem Regal holt?
Du siehst nicht ernsthaft deine Rechte bedroht, wenn dir die Polizei ins Auto schaut? o_O
Das Rechtsverständnis der Leute wird immer absurder. Du tust mir leid, sorry. Dieses paranoide Abkapselungsverhalten dieser Piratenleute find ich wirklich lächerlich. Solche Menschen sehen in allem und jedem eine Bedrohung und Einschränkung ihrer Rechte. Wie kommt man zu soviel Paranoia?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 25.02.10 12:28 durch Thomas B..
Der braune Lurch schrieb:
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> Das Auto zählt ja wohl nicht als Wohnung.
Alles was im Auto passiert ist Privatsphäre.
Nicht, dass ich es jemals vorgehabt hätte, aber so darf man durchaus nackt Auto fahren, selbst wenn andere einen dabei sehen könnten. Rumlaufen darf man (zumindest Mann) ja nicht so (183 StGB). Aus Versicherungsgründen wäre es allerdings gut, festes Schuhwerk zu tragen.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass diese Privatsphäre nicht absolut ist, sondern gegen das Recht der Öffentlichkeit darauf, dass ein Autofahrer sie nicht gefährdet, abgewogen werden muss.
Von daher ist blitzen sowie "ins Auto gucken um Handynutzung erkennen zu können" OK.
Steht das Fahrzeug allerdings (an einem geeigneten Ort), ist es per se keine Verkehrsgefährdung und daher überwiegt IMHO das Recht der Insassen an ihrer Privatsphäre.
Analog dazu ist die Benutzung eines Handys im Auto ja erlaubt, wenn es steht und der Motor aus ist. Man muss auch nicht angeschnallt sein, wenn das Auto nicht am Verkehr teilnimmt. Usw. usf.
cu, Paeniteo
Paeniteo schrieb:
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> Alles was im Auto passiert ist Privatsphäre.
> Nicht, dass ich es jemals vorgehabt hätte, aber so darf man durchaus nackt
> Auto fahren, selbst wenn andere einen dabei sehen könnten. Rumlaufen darf
> man (zumindest Mann) ja nicht so (183 StGB). Aus Versicherungsgründen wäre
> es allerdings gut, festes Schuhwerk zu tragen.
Ich sags mal mit den Worten eines Josef Ackermann: "Nur weil es Recht ist, bedeutet es noch lange nicht, dass es auch legitim ist."
Ich wäre sehr dankbar, wenn die meisten Menschen es mit ihren Pflichten auch nur annähernd so genau nehmen würde, wie mit ihren Rechten!
Kucken ist erlaubt, anfassen nicht. Das lehrt man doch jedem
Kind. Wenn du durch ein Fenster durchkucken kannst, dann mach das auch, wenn du das möchtest. Wenn eine Haustüre offen ist und du beim Vorbeilaufen durchkucken kannst, dann ist auch das kein Strafbestand. Hingegen wenn du die Türe öffnest, sieht das anderst aus. Wenn jemand Vorhänge hat, dann ist auch hinterm Fenster nix zu sehen. Wenn du aber einen Feldstecher verwendest, ist das wieder was anderes.
Uebrigens WLAN-Empfang ist kein Strafbestand, weil man erstmal wissen muss, ob es ein privates oder ein öffentliches WLAN (wie in einigen Orten angeboten) ist. Ich möchte auch nicht wissen, wieviele IPODs etc. sich beim Schlendern in der Stadt in WLAN-Netze einklinken, ohne dass es der Eigentümer oder der WLAN-Besitzer es weiss.
bist schlecht informiert. warum glaubst du gibt es keine vollvertönten oder verspiegelten frontscheiben. Weil es der gesetzgeber vorschreibt, und sexmal darfst du raten warum dem so ist.sieb-mal vonmiraus auch.
pS: aber der thread war eh nicht ernst gemeint oder, musste schon bei der kopfzeile lachen.
Thomas B. schrieb:
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> Du siehst nicht ernsthaft deine Rechte bedroht, wenn dir die Polizei ins
> Auto schaut? o_O
>
> Das Rechtsverständnis der Leute wird immer absurder. Du tust mir leid,
> sorry. Dieses paranoide Abkapselungsverhalten dieser Piratenleute find ich
> wirklich lächerlich. Solche Menschen sehen in allem und jedem eine
> Bedrohung und Einschränkung ihrer Rechte. Wie kommt man zu soviel Paranoia?
Wie man zu so viel Paranoia kommt? Man wird von der Gesellschaft in die Paranoia getrieben. Hast du den Artikel nicht gelesen?
Hier wurde einer verknackt weil er IM Auto sich in ein OFFENES WLAN eingewählt hat... man weiß nicht mal welcher Hotspot und OB er sich wirklich eingewählt hat und OB er überhaupt eine Straftat begangen hat...
Und da fragst du dich noch allen ernstes wie man so paranoid sein kann...
Ich seh das ja selbst wieviele WLAN Hotspots ungesichert sind wenn ich mit meinem iPhone unterwegs bin. Oder früher mit der PSP einfach mal nach WLANs gescannt, da kommen vielleicht witzige Hotspotnamen bei raus =)
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