"In dem aktuellen Fall war ein Netbook-Besitzer von der Polizei dabei beachtet worden, wie er sich in einem Auto sitzend in ein frei zugängliches WLAN eingeloggt hatte. "
beachtet? Soll wohl beobachtet heißen. Wie bitte "beobachtet" man, dass sich jemand in ein WLAN einloggt? Kann die bayrische Polizei jetzt schon sehen wie die WLAN Funkwellen durch die Luft bewegen, oder was?
Oder haben die ständig ein Notebook im Auto, was jeglichen WLAN Traffic auf allen Kanälen mitprotokolliert? Falls ja, frage ich mich ob nicht diese Art vom permanenten Mitsniffen von Traffic selber ein Straftat darstellt.
Und entgegen der weit verbreiteten Meinung steht die Polizei nicht über den Gesetz und darf auch bei der Verbrechensbekämpfung nicht Gesetze ignorieren, wie es ihnen gerade passt. Nur ganz bestimmte, gesonderte Gesetze und Verordnungen finden unter bestimmten (und genau geregelten) Umständen bei der Polizei keine Anwendung, weil sie sonst gar nicht mehr arbeiten könnte. z.B. Nehmen die einen Dorgendealer Fest und beschlagnahmen die Drogen, dann "besitzen" sie ja die Drogen in dem Moment und das alleine wäre ein Straftat; diese wird aber logischer Weise ausgesetzt.
Telekommunikationsgesetze gelten aber für die Polizei wie für jeden anderen auch, deswegen müssen auch Polizisten einen Antrag stellen und dürfen nicht einfach so Telefonate mithören, wie es ihnen gerade passt. Auch der große Lauschangriff sieht vor, dass jegliche Überwachung im Voraus und explizit genehmigt werden muss. Und weil diese Genehmigung viel zu lapidar gehandhabt wurde, hat ja auch das BVerfG das Gesetz im Nachhinein nochmal zurecht gestutzt.
/Mecki
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.02.10 13:39 durch /mecki78.
ganz einfach, mit airmon ;) da wird ja nen normaler Handshake abgelaufen sein ;)
aber es ist völlig OK zu bezweifeln, dass die Rechtshüter das getan haben zumal man sich dann fragen müsste, was sie noch alles überwachen?
Der Netbooknutzer ist ja noch garnicht verurteilt worden.
Es wurde "nur" eine Haussuchung vorgenommen - Und das mit sehr wackeliger rechtlicher Grundlage. Den Rest klären die Anwälte und erst dann, sollte man sich darüber aufregen.
Das Netbook jedoch verschwindet vorerst für Monate /Jahre in der Aservatenkammer.
Monate / Jahre wtf?
Was wenn da wichtige Firmendaten drauf sind?
Hat man ja keine Chance bekommen nen Backup zu ziehen.
Was wenn die Firma deswegen in den Ruin geht :D
Ersetzt der Staat mir meine dadurch entstandenen Verluste?
Gehts noch? :D
Bestimmt hat er sich in sein eigenes WLAN eingeloggt ^^
waynee schrieb:
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> Monate / Jahre wtf?
> Was wenn da wichtige Firmendaten drauf sind?
> Hat man ja keine Chance bekommen nen Backup zu ziehen.
Man kann auf Herausgabe klagen. Ich weiß dass, weil ich kenne jemanden, dessen Rechner wurde schon mal beschlagnahmt. Obwohl sich letztlich herausstellte, dass der Rechner gar nichts mit dem Verbrechen zu tun hatte, meinte die Staatsanwaltschaft (und das ist jetzt kein WITZ! Ich habe diese Aussage schwarz auf weiß gesehen), "Der Rechner ist gut und modern ausgestattet, viel besser als unsere Rechner, den würden wir gerne behalten", und das haben sie auch getan. Sie haben ihn einfach behalten. Das war ein Gamingrechner, mit neuster CPU, gigantisch viel RAM, schnellster Grafikkarte, usw., wundert mich nicht, dass der schneller und besser war als deren Schrottkisten.
Wenn du nicht die Herausgabe einforderst und notfalls, wenn der Antrag abgelehnt wird, auf Herausgabe klagst, dann bekommst du den wirklich nicht mehr wieder. Die haben ihn immer noch, weil deswegen extra zu klagen war meinen Bekannten dann doch zu doof.
Der bekam nebenbei eine Bewährungsstrafe (zurecht, weil er das ihm zur Last gelegte auch wirklich getan hat), hat Mittlerweile einen neuen Rechner und aus seinen Fehlern gelernt (das ganze fällt unter jugendlichen Leichtsinn, der Typ ist kein Schwerverbrecher und hat auch niemanden wirklich groß geschadet - illegal bleibt aber trotzdem illegal).
/Mecki
Ob sies dürfen oder nicht, Bullen mach immer was ihnen passt. Deshalb werden die meisten ja Bullen, um anderen Leuten (begründet oder unbegründet) eine reinwürgen zu können. BTW bezweifle, ich daß die Bullen überhaupt wissen was ein WLAN ist, geschweige denn dem Typen nachweisen können, daß er sich in ein fremdes wlan einloggt. Die Hausdurchsuchung ist dann aber völlig fehlplaziert. Daran sieht man wie wenig Ahnung unsere liebe Staatsanwahltschaft von der Realität oder von Technik hat.
Für jede dieser Aktionen gehört eine dieser Pfeifen an die frische Luft gesetzt. Mit der Qualifikation hat er es dann sicher nicht schwer ne Stelle bei der Müllabfuhr zu bekommen.
9life-Moderator schrieb:
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> Der Netbooknutzer ist ja noch garnicht verurteilt worden.
>
> Es wurde "nur" eine Haussuchung vorgenommen - Und das mit sehr wackeliger
> rechtlicher Grundlage. Den Rest klären die Anwälte und erst dann, sollte
> man sich darüber aufregen.
>
> Das Netbook jedoch verschwindet vorerst für Monate /Jahre in der
> Aservatenkammer.
Und wenn er Pech hat, bekommt er es kaputt zurück. Die Polizei musste das Gerät schließlich gründlichst testen. Aber es kann sein, dass es nur ein paar Wochen dauert.
:D
Was zum Donnerwetter, bei sowas würde ich mich zum HULK verwandeln und bei denen auf dem Revier ordentlich Rabauz machen.
Die Aktion war mindestens so fehl am Platz wie deine Rechtschreibung.
Ich glaube alles:
http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/421/filesharer-haben-schnelle-rechner-polizisten-nicht/
Achso, das wird also geklärt? Und wenn sich herausstellt, dass die Hausdurchsuchung rechtswidrig war? Die Wohnung ist trotzdem durchsucht worden. Der Laptop trotzdem beschlagnahmt worden. Weder wird man dafür entschädigt (könnte man z.B. bei Vorliegen eines Hausdurchsuchungsbefehls dem Richter vom Lohn abziehen, bei angeblicher Gefahr im Verzug dem entscheidenden Polizeibeamten) noch trägt irgendwer der Verantwortlichen Konsequenzen.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
Haben die das WLAN-Kabel gesehen das aus der Air-Guitar am Siemens Lufthaken aufgehangen war.
Mal ganz Ehrlich, ich glaube es geht um 'verbotene Früchte'.
Sie brauchten einen Vorwand für eine Hausdurchsuchung, denn in DE ist es erlaubt alle Beweise, auch wenn der ursprüngliche Grund nicht bestätigt wird, weiter zu verwenden.
Also, Grund erfinden -> Hausdurchsuchung -> ursprünglichen Grund fallen lass -> mal schauen was man mit den Beweisen wiederverwenden kann.
So ähnlich macht es doch auch die ContentMafia. IP's skimmen, bei der Polizei anzeigen um an die Privatdaten zu kommen, Anklage fallen lassen und direkt Verklagen, denn jetzt muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen.
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