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Zum Glück ist das Patent nichtig!

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  1. Zum Glück ist das Patent nichtig!

    Autor DebianFan 13.02.13 - 10:02

    Es mangelt an technischer Neuheit. In Metall eingelassene dielektrische Streifen als Antennen zu benutzen ist schon vor ca. 50 Jahren in der Literatur beschrieben worden. Jeder interessierte Wettbewerber von Apple kann das Patent unter Hinweis auf "prior art" löschen lassen.

    Verwunderlich ist allerdings, dass die Patentbehörden bei der Recherche so nachlässig arbeiten. Locken vielleicht die hohen Gebühren, wenn das Patent erteilt wird?

    Bei späterer Löschung wegen Nichtigkeit müssen nämlich keine Gebühren zurückerstattet werden.

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  2. Re: Zum Glück ist das Patent nichtig!

    Autor gauss 13.02.13 - 10:38

    DebianFan schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Locken vielleicht die hohen Gebühren, wenn das Patent
    > erteilt wird?

    Bist du dir sicher, dass die Gebühren nur anfallen, wenn das Patent genehmigt wird und nicht schon für den Antrag?

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  3. Re: Zum Glück ist das Patent nichtig!

    Autor Der Supporter 13.02.13 - 10:57

    Ich denke, du hast das Patent nicht gelesen, oder? Apple hat sich nicht "in Metall eingelassene dielektrische Streifen" patentieren lassen. Genau so, wie Apple auch kein Patent auf"Slide-to-unlock" hat.

    In den 18 Claims steht, was Apple sich hat patentieren lassen. Wenn es das genau so schon gab, dann belege uns das doch. Alle 18 Claims müssen erfüllt sein.



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.13 11:02 durch Der Supporter.

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  4. Re: Zum Glück ist das Patent nichtig!

    Autor DebianFan 13.02.13 - 12:09

    > Bist du dir sicher, dass die Gebühren nur anfallen, wenn das Patent genehmigt wird und nicht schon für den Antrag?

    Für alles fallen jeweils separate Gebühren an: Antrag, Offenlegung, Neuheitsrecherche, Erteilung, Löschung und Jahresgebühren, unabhängig vom Stand des Verfahrens.

    Nur die Jahresgebühren sind freiwillig, allerdings erlischt das Patent bei Nichtzahlung automatisch und ohne weiteren Hinweis des Amtes.

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  5. Re: Zum Glück ist das Patent nichtig!

    Autor Kaiser Ming 13.02.13 - 12:38

    Der Supporter schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > genau so schon gab, dann belege uns das doch. Alle 18 Claims müssen erfüllt
    > sein.

    imo kann ein Patent auch in Teilen für ungültig erklärt werden

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  6. Re: Zum Glück ist das Patent nichtig!

    Autor Lala Satalin Deviluke 13.02.13 - 12:40

    Dass das Patent nichtig ist, würde ich nicht unbedingt sagen. Apple hat Prozesse mit noch viel krasseren Patenten gewonnen.

    Grüße vom Planeten Deviluke!

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  7. Claims

    Autor Versuchsperson 13.02.13 - 14:46

    > (...) Alle 18 Claims müssen erfüllt
    > sein.

    Nein, das ist so nicht korrekt! Claims werden alle separat bearbeitet und evtl. genehmigt. Habe selbst schon Patente eingereicht bei denen einzelne Claims zurückgewiesen wurden. Alle anderen waren davon unberührt. Genauso können auch einzelne Claims einzeln angefochten werden.

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  8. Re: Zum Glück ist das Patent nichtig!

    Autor Hösch 14.02.13 - 07:47

    Der Supporter schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich denke, du hast das Patent nicht gelesen, oder? Apple hat sich nicht "in
    > Metall eingelassene dielektrische Streifen" patentieren lassen. Genau so,
    > wie Apple auch kein Patent auf"Slide-to-unlock" hat.

    ...oder auf "runde Ecken". Somit hätten wir dann einen Grossteil der Grundlagen für Apple Patent Trollereien beseitigt....

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