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Die Kosten muss der Kläger tragen ...

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  1. Die Kosten muss der Kläger tragen ...

    Autor Baron Münchhausen. 25.01.13 - 13:16

    ... und genau das ist ein Unding des Zivilrechts. Aus diesem Grund können Unternehmen kunden um kleine Beträge verarschen, gegen die es Zivilrechtlich zu klagen keinen Sinn macht.

    Ich meine, wer ein Prozess verliert muss auch die Kosten tragen.

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  2. Re: Die Kosten muss der Kläger tragen ...

    Autor IpToux 25.01.13 - 18:43

    Das hängt damit zusammen das der Kläger verloren hat. Dieser hatte ja auf Schadens Ersatz geklagt. Das Urteil wird allerdings als Gewinn für alle gesehen, wegen der Entscheidung dass, das Internet ein Lebensgrundlage sei.

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  3. Nein, die Kosten muss der Verlierer tragen

    Autor FaLLoC 28.01.13 - 11:16

    Baron Münchhausen. schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Ich meine, wer ein Prozess verliert muss auch die Kosten tragen.

    Genau das ist auch der Fall.
    Der Kläger wollte 3'000 Euro (50 Euro pro Tag), bekommen hat er 30 Euro (DSL-Anschlusskosten). Damit hat er zu 99% verloren.

    --
    FaLLoC

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