Marcel D'avis meint, das BGH-Urteil würde irgendwas über 3 Strikes und Netzsperren aussagen.
Ich vertraue Marcel D'avis.
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aktenwaelzer schrieb:
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> Marcel D'avis meint, das BGH-Urteil würde irgendwas über 3 Strikes und
> Netzsperren aussagen.
>
> Ich vertraue Marcel D'avis.
Es geht darum, dass es eine sehr gute Basis ist, um auf dessen Grundlage dagegen zu argumentieren, auch vor Gericht.
Soll heißen bei einem derzeitigen Gerichtsfall zu dem Thema würden 3-Strikes mit dem Verweis auf dieses Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden, was einem Präzedenzfall gleich kommen würde.
Die Vertreter einer solchen x-Strikes-Regelung werden also eher warten, bis sie mehr Munition haben für einen solchen Gerichtsfall.
Das Gerichtsurteil ist also in diesem Fall Abschreckungsmaterial gegen 3-Strikes-Regelungen. Und da hat der liebe Mann völlig recht, wenn auch sonst bei vielem nicht.
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Nephtys schrieb:
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> aktenwaelzer schrieb:
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> > Marcel D'avis meint, das BGH-Urteil würde irgendwas über 3 Strikes und
> > Netzsperren aussagen.
> >
> > Ich vertraue Marcel D'avis.
>
> Es geht darum, dass es eine sehr gute Basis ist, um auf dessen Grundlage
> dagegen zu argumentieren, auch vor Gericht.
> Soll heißen bei einem derzeitigen Gerichtsfall zu dem Thema würden
> 3-Strikes mit dem Verweis auf dieses Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit
> abgelehnt werden, was einem Präzedenzfall gleich kommen würde.
> Die Vertreter einer solchen x-Strikes-Regelung werden also eher warten, bis
> sie mehr Munition haben für einen solchen Gerichtsfall.
>
> Das Gerichtsurteil ist also in diesem Fall Abschreckungsmaterial gegen
> 3-Strikes-Regelungen. Und da hat der liebe Mann völlig recht, wenn auch
> sonst bei vielem nicht.
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Nephtys schrieb:
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> aktenwaelzer schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > Marcel D'avis meint, das BGH-Urteil würde irgendwas über 3 Strikes und
> > Netzsperren aussagen.
> >
> > Ich vertraue Marcel D'avis.
>
> Es geht darum, dass es eine sehr gute Basis ist, um auf dessen Grundlage
> dagegen zu argumentieren, auch vor Gericht.
Du kannst davon ausgehen, dass ich den Artikel mit Link gelesen und die dort offenbarte Denkweise, die Herr Sawall von Golem lustigerweise im Titel übernommen hat, verstanden habe.
> Soll heißen bei einem derzeitigen Gerichtsfall zu dem Thema würden
> 3-Strikes mit dem Verweis auf dieses Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit
> abgelehnt werden
*kicher* Wenn Marcel D'avis das sagt...
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> Ich vertraue Marcel D'avis.
Loo?
http://www.stupidedia.org/stupi/Marcell_D%27Avis
hats nicht mal in die richtige Wiki geschafft.. :)
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Nephtys schrieb:
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> aktenwaelzer schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > Marcel D'avis meint, das BGH-Urteil würde irgendwas über 3 Strikes und
> > Netzsperren aussagen.
> >
> > Ich vertraue Marcel D'avis.
>
> Es geht darum, dass es eine sehr gute Basis ist, um auf dessen Grundlage
> dagegen zu argumentieren, auch vor Gericht.
> Soll heißen bei einem derzeitigen Gerichtsfall zu dem Thema würden
> 3-Strikes mit dem Verweis auf dieses Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit
> abgelehnt werden,
So? Freiheit ist ebenfalls "im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung". Trotzdem wird Bürgern diese per Gesetz und (auch höchstrichterlichen) Urteilen regelmäßig entzogen, wenn sie gegen gewisse Regeln verstoßen.
(Das heißt natürlich nicht, dass ich für 3-Strikes wäre. Ich sehe bloß nicht, wieso ein entsprechendes Gesetz ausgerechnet aufgrund dieses Urteils nicht vor - BTW einem anderem - Gericht durchkäme.)
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deutscher_michel schrieb:
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> > Ich vertraue Marcel D'avis.
> Loo?
> www.stupidedia.org
>
> hats nicht mal in die richtige Wiki geschafft.. :)
omg der Artikel ist so unlustig ...
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Das hat keinerlei Auswirkungen auf 3-Strikes.
Vorsicht, jetzt kommt ein Autovergleich.
Jemand, der ausreichend Punkte in Flensburg hat, darf laufen. Wird ein reisender Geschäftsmann oder frau auf der Autobahn wegen Geschwindigkeitsvergehen angehalten darf jener laufen. Alles unabhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung für den Autofahrer. Es gibt die StVo und wer dagegen verstößt muss die Folgen tragen. Das trifft auch auf viele andere Bereiche des Lebens zu-
Bei 3 Strikes ist es ähnlich. Es gibt auch fürs Internet Gesetze, ob die einem gefallen oder nicht. Man muss sich nicht dran halten, ähnlich wie bei der StVo, nur dan nmuss man muss man auch die Folgen tragen, unabhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung der Urteile. Man hat es selbst zu verantworten.
Das Urteil ist eine Stärkung der Kunden gegenüber Providern, die es nicht schaffen Netzprobleme in angemessener Zeit zu beheben. Wobei die Kalkulation der Entschädigung auch sehr merkwürdig ist. Warum soll der Gewinnanteil des Providers raus gerechnet werden? Man bekommt zwar keine Leistung, den Gewinnmarge darf man aber schön zahlen? Zukünftig kalkulieren die Provider dann mit 99% Gewinn. Der Schadenswersatz muss sich natürlich nach den tatsächlichen Schaden richten, gleichzeitig muss diese dem Provider auch weh tun und Wiederholungen zu unterlassen. Sicher hängt es auch ab, was man mit dem Internet macht und ob es beruflich oder sogar geschäftlich notwendig ist. Bei 35 Euro lacht doch jeder Anbieter und kann sich beruhigt hin setzen und auf Service pfeifen.
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Bei 3 Strikes geht es nicht darum, dass der Kunde wirklich was gemacht haben muss, sondern nur um Anschuldigungen!
Punkte in Flensburg bekommst Du ja auch nicht dafür, dass jemand was über Dich behauptet hat.
Was das Urteil sagt, ist dass nicht mal "einfach so" das Internet abgeschaltet werden darf. Ich denke es ist nicht zu weit hergeholt dass es auch bedeutet, dass Anschuldigungen nicht mehr ausreichen.
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nicoledos schrieb:
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> Vorsicht, jetzt kommt ein Autovergleich.
Analog zum Autovergleich:
Wenn ich mit jemandem im Auto sitze und dieser eine Gewschindigkeitsüberschreitung gegeht und dafür den Schein abgeben muss, dann werde ich aber nicht belangt.
-> Wenn der Sohnemann sich Spiele oder nackte Frauen auf den Rechner lädt, dann liegt dies zu unterbinden zwar im Verantwortungsbereich der Eltern, aber es kann schlecht die ganze Familie dafür bestraft werden.
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Du kannst derartige Behauptungen nur im Konjuktiv formulieren.
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In Deutschland haben wir Gewaltenteilung. Lediglich im Falle von pfuschender Legislative, fällt die Judikative gelegentlich Grundsatzentscheidungen, was die Auslegung von Gesetzen betrifft. Ansonsten spielt die Entscheidung eines Gerichtes keine Rolle für andere Prozesse. Eigentlich ist das in ganz Europa so.
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fratze123 schrieb:
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> In Deutschland haben wir Gewaltenteilung. Lediglich im Falle von
> pfuschender Legislative, fällt die Judikative gelegentlich
> Grundsatzentscheidungen, was die Auslegung von Gesetzen betrifft. Ansonsten
> spielt die Entscheidung eines Gerichtes keine Rolle für andere Prozesse.
> Eigentlich ist das in ganz Europa so.
Ja eben bei pfuschender Legislative, also Dauerzustand.... deswegen landen ja sogar Gesetzesentwürfe zuletzt immer in Karlsruhe, aber das ist eine andere Geschichte...
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Ich denke schon das die Entscheidung eine Role spielt. Denn es ist nicht gerade unüblich, dass sich Richter an den Entscheidungen anderer Richter orientieren. Selbstverständlich ist das nicht zwingend der Fall, aber die Wahrscheinlichkeit besteht nunmal.
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Ich würde schon sagen, dass das eine Rolle spielt. Der Autovergleich hinkt, da ein Auto eben nicht in die Kategorie "Lebensgrundlage" fällt. Das siehst du schon daran, dass ein Gerichtsvollzieher zwar dein einziges Auto pfänden darf aber nicht deine einzige Waschmaschine oder deinen einzigen Fernseher, da diese Geräte auch als wichtig für die "Lebensgrundlage" definiert werden.
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nicoledos schrieb:
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> Das hat keinerlei Auswirkungen auf 3-Strikes.
> Vorsicht, jetzt kommt ein Autovergleich.
An dieser Stelle habe ich geseufzt. Aber danke für die Warnung.
> Jemand, der ausreichend Punkte in Flensburg hat, darf laufen. Wird ein
> reisender Geschäftsmann oder frau auf der Autobahn wegen
> Geschwindigkeitsvergehen angehalten darf jener laufen. Alles unabhängig von
> der wirtschaftlichen Bedeutung für den Autofahrer. Es gibt die StVo und wer
> dagegen verstößt muss die Folgen tragen. Das trifft auch auf viele andere
> Bereiche des Lebens zu-
Es gibt außer dem Automobil öffentliche Verkehrsmittel oder man nimmt ein Taxi, ist halt dann entsprechend teurer oder billiger. Ja, jetzt kommt vielleicht der Vergleicht mit Internetcafés. Aber da kann man eben nicht z.B. seine speziellen Broker-Programme installieren, weil ein Internetcafé nicht die richtige Umgebung für vertrauliche Daten ist. Unter Umständen gibt es noch technische Einschränkungen durch z.B. strenge Firewallregeln.
Das ganze zeigt halt wie diese dämlichen Autovergleiche hinken, wieso bleibt man nicht einfach bei der Sache? Ist wohl so eine deutsche Krankheit.
> Bei 3 Strikes ist es ähnlich.
Das behauptest du jedenfalls.
> Es gibt auch fürs Internet Gesetze, ob die einem gefallen oder nicht.
Es gibt nicht Gesetze für das Internet, sondern es gibt Gesetzte, die zur Verantwortung für Taten von MENSCHEN ermahnen, die man DURCH das Internet begeht. Das Internet ist nur ein Medium und kein eigener Rechtsraum.
> Man muss sich nicht dran halten, ähnlich wie bei
> der StVo, nur dan nmuss man muss man auch die Folgen tragen, unabhängig von
> der wirtschaftlichen Bedeutung der Urteile. Man hat es selbst zu
> verantworten.
Das Internet ist eine Grundvoraussetzung in fast jeder Lebenslage, nicht nur wirtschaftlich. Es ist zum essenziellen Bestandteil des modernen Lebens geworden und ist praktisch nicht mehr wegzudenken. Es hat sich eine empfindliche Abhängigkeit zum Internet entwickelt weswegen eine Sperrung des Internetanschlusses einem Ausschluss aus der Gesellschaft gleichkommt und entsprechend unverhältnismäßig ist.
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nicoledos schrieb:
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> Das hat keinerlei Auswirkungen auf 3-Strikes.
> Vorsicht, jetzt kommt ein Autovergleich.
>
Wie schon mehrere über mir bereits geschrieben haben: Autovergleiche hinken.
Deswegen möchte ich jetzt auch nur 2 weitere Punkte hinzufügen weshalb sie hinken:
- Ein Auto darf man nicht fahren, ohne einen Führerschein zu haben. Das Internet schon.
- Bei einem Fehlverhalten kommen beim Auto meistens Menschen ums leben/werden schwer verletzt. Beim Internet nicht.
Gerade der zweite Punkt ist bei Führerscheineinzug sehr wichtig. Er wird gemacht um andere vor dir zu schützen.
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