Auch wenn Raubkopierer bestraft und aus dem Verkehr gezogen werden sollten, weil sie nicht zuletzt der Verbreitung von Rootkits und Trojanern Vorschub leisten und so zu grossen, die Allgemeinheit und die Wirtschaft schädigendenden Botnetzen beitragen, ist ein verbrecherische Struktur vielleicht nicht gerade das ideale Mittel um andere Verbrecher zu fangen.
Jemanden abzumahnen, weil der seine durchaus begründete Meinung äussert, sollte verboten werden. Wann wurde eigentlich der Grundsatz der Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz gestrichen? Habe ich da was verpasst?
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Es gibt Grenzen[1] bei der freien Meinungsäußerung. Und diese besteht auch für Rechtsgelehrte. Offensichtlich glaubt er über den Gesetz zu stehen oder sich irgendwie da heraus schlawinern zu können.
[1 ]http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit#Grenzen
--
http://www.heise.de/open/meldung/Linux-auf-dem-Desktop-Europa-fuehrt-1243708.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
bstea schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Es gibt Grenzen[1] bei der freien Meinungsäußerung. Und diese besteht auch
> für Rechtsgelehrte. Offensichtlich glaubt er über den Gesetz zu stehen oder
> sich irgendwie da heraus schlawinern zu können.
>
> [1 ]de.wikipedia.org#Grenzen
Blaaa blaaa ....
Es ist doch wohl eines, irgendetwas als harten Fakt darzustellen und etwas anderes, Vergleiche zu ziehen und Ähnlichkeiten aufzuzeigen.
Wenn ich anmerke, dass ein Kerl feminine Züge hat, habe ich ihn damit doch wohl noch lange nicht als weinerliches Mädchen bezeichnet.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Klassischer Trollbeitrag. Geht nicht auf das Geschriebene ein, lässt sich auch von Argumenten nicht beeinflussen.
--
http://www.heise.de/open/meldung/Linux-auf-dem-Desktop-Europa-fuehrt-1243708.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
bstea schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Klassischer Trollbeitrag. Geht nicht auf das Geschriebene ein, lässt sich
> auch von Argumenten nicht beeinflussen.
Exakt. Trifft genau auf deinen obigen Beitrag zu. Du lieferst in deinem Text keine Argumente, und gehst auch nicht auf sein genanntes Beispiel ein.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 12.08.12 18:25 durch dudida.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
dudida schrieb:
> Du lieferst in deinem Text keine Argumente,
Doch, liefert er: Es gibt Grenzen der Meinungsfreiheit.
> und gehst auch nicht auf sein genanntes Beispiel ein.
Doch, tut er: Er antwortet auf die Bemerkung "Wann wurde eigentlich der Grundsatz der Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz gestrichen".
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Ruhe Kinder. Geht arbeiten oder so
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
NeverDefeated schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Auch wenn Raubkopierer bestraft und aus dem Verkehr gezogen werden sollten…
Gut, dass es keine gibt :)
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
bstea schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Es gibt Grenzen[1] bei der freien Meinungsäußerung. Und diese besteht auch
> für Rechtsgelehrte. Offensichtlich glaubt er über den Gesetz zu stehen oder
> sich irgendwie da heraus schlawinern zu können.
>
> [1 ]de.wikipedia.org#Grenzen
Diese Grenzen mal im Einzelnen auf den aktuellen Fall (ungeachtet dessen, dass du hier auf generelle Möglichkeiten zeigst, die Meinungsfreiheit einzuschränken - das hat so erst einmal nichts mit dem §5 im GG zu tun, dazu aber dann am Schluss mehr)...
>...der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
Da die GEMA ein Verein ist, kann sie keine persönliche Ehre haben...
>...die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
Kann offensichtlich unkommentiert bleiben.
>...die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie >Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
Keine gültige Einschränkung der Meinungsfreiheit in D., es sei denn es wird Einschränkung 1 dabei verletzt (i.e. Beleidigung/Verleumdung)
>...die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,[1]
Mhm... Sittlichkeit. Schwierig...
Aber in D. darf ich Dinge sagen, die "nicht der Sitte" entsprechen, das ist keine gültige Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Jugendschutz wird hier nicht tangiert.
>...die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes >Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater), besonders relevant in >Zeiten des zunehmenden Terrorismus,
>...der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung > eines Konkurrenten.
Lasse ich mal unkommentiert stehen - hat konkret nichts mit dem Fall zu tun.
Schauen wir uns doch aber lieber die Grenzen nach deutschem Recht an:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit#Grenzen_.28Schranken.29_der_Meinungsfreiheit:_Art..C2.A05_Abs..C2.A02_GG
Ich sehe hier keinen konkreten Verstoß gegen eine gültige Einschränkung der Meinungsfreiheit. Worauf genau beziehst du dich also in deinem Urteil, dass der Mann über dem Gesetze stünde? Beleidigung/Verleumdung? Das kann man sicherlich lang und breit diskutieren, ob sich aber ein Staatsanwalt findet, der auch bereit zu dieser Auseinandersetzung ist, sei mal dahin gestellt. M.E. finde ich jedoch Beides nicht zu treffend, da der Mann gute Gründe für seine Aussage liefert und man seine Aussage daher schon eher als Tatsachenbehauptung behandeln müsste.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Kommentare: 376 | letzter Beitrag 22:57 Uhr
Kommentare: 247 | letzter Beitrag 22:25 Uhr
Kommentare: 202 | letzter Beitrag 23:24 Uhr
Kommentare: 157 | letzter Beitrag 14:39 Uhr
Kommentare: 155 | letzter Beitrag 19:27 Uhr
E-Mail an news@golem.de

Das Go-Launcher-Team hat einen eigenen Browser für Android veröffentlicht. Der Next Browser wird über Gesten bedient, synchronisiert Lesezeichen und kann mittels Erweiterungen um zusätzliche Funktionen ergänzt werden.

Ein bisschen dicker, ein bisschen schwerer und dafür viel schneller: Das ist Microsofts Surface Pro im Vergleich zum Surface RT. Wir haben das Windows-8-Gerät auf seine Stärken hin untersucht und stellen fest, dass auch Microsoft Probleme mit einem kleinen Full-HD-Display hat.

Die EU diskutiert in der kommenden Woche ein Papier, das den Konflikt zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften lösen soll. Der Bitkom fordert eine schnelle Umsetzung des Vorschlags des EU-Mediators António Vitorino.

Linuxtag 2013 Einige Hard- und Softwarehersteller betreiben enormen Aufwand, um Funktionen auf ihren Geräten einzuschränken. MIT-Forscher Benjamin Mako Hill bezeichnet diese als "Antifeatures" - und sieht freie Software als Möglichkeit, sie einzudämmen.

Nach dem Kauf von Tumblr bietet Yahoo jetzt auch für die Video-on-Demand-Plattform Hulu. Das Unternehmen ist rund 2 Milliarden US-Dollar wert.

Zwei Drittel der Weltbevölkerung sind noch offline. Google X setzt mit einem großen Projekt auf mobiles Internet über TV-Frequenzen, Satelliten und Ballons.