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IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung

Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

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    Fred_EM | 13.11.09 16:58 17.11.09 18:46

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    Herrlich | 13.11.09 15:16 17.11.09 08:13

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    düddellütt | 13.11.09 22:55 14.11.09 19:59

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    fileharing-rip | 14.11.09 18:55 14.11.09 18:55

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    SelberLogsErstellt | 13.11.09 15:22 14.11.09 14:24

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    surfenohneende | 14.11.09 11:14 14.11.09 14:05

  12. wow so einfach geht das? 2

    inselberg | 14.11.09 03:44 14.11.09 11:16

  13. den provider will ich sehen   (Seiten: 1 2 ) 26

    eidesstatt | 13.11.09 15:04 14.11.09 03:29

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    cpt. price | 14.11.09 00:55 14.11.09 00:55

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    Pröö | 13.11.09 18:23 13.11.09 23:37

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