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IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung

Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

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    cicero | 13.11.09 16:58 17.11.09 18:46

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  8. Aquagen? Den Song gibt's LEGAL gratis hier 4

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    fileharing-rip | 14.11.09 18:55 14.11.09 18:55

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    surfenohneende | 14.11.09 11:14 14.11.09 14:05

  12. wow so einfach geht das? 2

    inselberg | 14.11.09 03:44 14.11.09 11:16

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    eidesstatt | 13.11.09 15:04 14.11.09 03:29

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    cpt. price | 14.11.09 00:55 14.11.09 00:55

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