Heute ist dann wohl die Extra Download Session fällig.
Herrlich schrieb:
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> Heute ist dann wohl die Extra Download Session fällig.
Würde ich so nicht sagen. ;)
Die Beweisführung von Digiprotect war einfach nur strunzdumm. Schon komisch, dass die MI solchen Firmen vertraut und sich somit ihr Image noch weiter ruiniert.
Es ist jedenfalls kein Problem für Digiprotect nachzuweisen, WAS WANN von WELCHER IP-Adresse kommt. Ich glaube, das war auch das einzige, was dem Richter gefehlt hat: Mehr Details. Stattdessen gab es eine schnöde Liste mit IP-Adressen. Die kann ich mir hier auch ausdenken und aufschreiben. Dass eine Firma wie Digiprotect, die darauf spezialisiert sein wollen, so nachlässig zu arbeiten scheint, wundert mich sehr.
Alex Besparis, Geschäftsführer von Digiprotect, scheint übrigens Manager bei 3P (Moses Pelhams Plattenfirma) (gewesen) zu sein. ;)
busfahrer schrieb:
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> Es ist jedenfalls kein Problem für Digiprotect nachzuweisen, WAS WANN von
> WELCHER IP-Adresse kommt. Ich glaube, das war auch das einzige, was dem
> Richter gefehlt hat: Mehr Details.
Nein, ihnen (waren drei Richter) fehlte der Beweis, dass die angegebene IP zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich dem Anschluss der Beschuldigten zugewiesen war.
Gruß
Tantalus
busfahrer schrieb:
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> Herrlich schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> Es ist jedenfalls kein Problem für Digiprotect nachzuweisen, WAS WANN von
> WELCHER IP-Adresse kommt. Ich glaube, das war auch das einzige, was dem
> Richter gefehlt hat: Mehr Details. Stattdessen gab es eine schnöde Liste
> mit IP-Adressen. Die kann ich mir hier auch ausdenken und aufschreiben.
Solange Provider nicht verpflichtet sind jedes Datenpaket an jedem Router aufzuzeichnen und die Ergebnisse in gerichtsfesten Systemen gespeichert werden (ähnlich einem digitalen LKW-Fahrtenschreiber) wird Digiprotect NIEMALS irgendwas sauber beweisen können.
Tantalus schrieb:
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> busfahrer schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> ---
> > Es ist jedenfalls kein Problem für Digiprotect nachzuweisen, WAS WANN
> von
> > WELCHER IP-Adresse kommt. Ich glaube, das war auch das einzige, was dem
> > Richter gefehlt hat: Mehr Details.
>
> Nein, ihnen (waren drei Richter) fehlte der Beweis, dass die angegebene IP
> zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich dem Anschluss der Beschuldigten
> zugewiesen war.
Ja, aber den Beweis können sie im Hauptverfahren ja vorlegen. Das hier war doch nur ein Verfügungsverfahren, ggf. haben die einfach nicht rechtzeitig eine eidestattliche Versicherung des Providers bekommen und es deshalb mit dem einfachen Ausdruck versucht. Im Hauptverfahren können Zeugen geladen werden, Gutachten erstellt werden, etc. Da wird's dann bewiesen werden. Und die Beklagten kriegen dann wegen ihrer ggf. falschen Versicherung an Eides statt auch noch ein extra Strafverfahren an den Hals.
Beweise schrieb:
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> Ja, aber den Beweis können sie im Hauptverfahren ja vorlegen.
Das stimmt, allerdings wurde hier (AFAIK zum ersten mal) von einem Gericht festgestellt, dass ein simples Log noch keine wirkliche Beweiskraft hat.
> Das hier war
> doch nur ein Verfügungsverfahren, ggf. haben die einfach nicht rechtzeitig
> eine eidestattliche Versicherung des Providers bekommen und es deshalb mit
> dem einfachen Ausdruck versucht. Im Hauptverfahren können Zeugen geladen
> werden, Gutachten erstellt werden, etc. Da wird's dann bewiesen werden.
Mag sein, mag nicht sein. Kommt drauf an, ob sich seitens des Providers jemand so weit aus dem Fenster lehnen will, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass das Log tatsächlich authentisch ist.
> Und
> die Beklagten kriegen dann wegen ihrer ggf. falschen Versicherung an Eides
> statt auch noch ein extra Strafverfahren an den Hals.
Nur, wenn man ihnen nachweisen kann, dass die eidesst. Vers. falsch ist.
Selbst wenn seitens des Providers eine entsprechende Versicherung vorgelegt wird, steht Aussage gegen Aussage, und der Kläger ist hierzuande immer noch in der Beweispflicht.
Gruß
Tantalus
Beweise schrieb:
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> Ja, aber den Beweis können sie im Hauptverfahren ja vorlegen.
Den dafür notwendigen Beweis gibt es aber leider gar nicht.
Tantalus schrieb:
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> busfahrer schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> ---
> > Es ist jedenfalls kein Problem für Digiprotect nachzuweisen, WAS WANN
> von
> > WELCHER IP-Adresse kommt. Ich glaube, das war auch das einzige, was dem
> > Richter gefehlt hat: Mehr Details.
>
> Nein, ihnen (waren drei Richter) fehlte der Beweis, dass die angegebene IP
> zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich dem Anschluss der Beschuldigten
> zugewiesen war.
Hast recht. Ich habe jetzt das Urteil gelesen.
Das ist äußerst dumm gelaufen, weil dem Gericht nur eine Papierliste mit IP-Adressen vorgelegt wurde, das auch ich mit Notepad hätte schreiben und ausdrucken können. Wäre belegt gewesen, dass es sich hier um einen Ausdruck der Informationen von der CD handelt, die der Provider dem Kläger geschickt hat, wäre das vielleicht anders gelaufen.
Insgesamt sehe ich hier also trotzdem Inkompetenz bei den Klägern, die das Verfahren hätten gewinnen können, denn die Beklagte schien an DREI VERSCHIEDENEN Tagen mit der Musikdatei online gewesen zu sein. Die Zuordnung von IP-Adresse zur Beklagten war also 3x gelungen (wenn man davon ausgeht, dass die Daten des Providers richtig sind).
Da hatte die Beklagte richtig Glück. Das hätte ganz leicht anders ausgehen können, wenn die Kläger den Provider hätten aussagen lassen bzw. von ihm eine eidesstattliche Versicherung, dass die Daten so bei ihm gespeichert sind, vorgelegt hätten.
Jein, wenn der Provider eine eidesst. Vers. abgibt, dass das Log echt und korrekt ist (was aber schon ein arg heisses Eisen ist), hätte das Log schon eine gewisse Beweiskraft.
Gruß
Tantalus
Tantalus schrieb:
> Das stimmt, allerdings wurde hier (AFAIK zum ersten mal) von einem Gericht
> festgestellt, dass ein simples Log noch keine wirkliche Beweiskraft hat.
Aus der Urteilsbegründung ergibt sich nur, dass die Zuordnung Papierliste->CD vom Provider nicht belegt war.
Dass sie die Daten an sich anzweifeln, auch wenn die Provider-Herkunft belegt ist, kann ich der Urteilsbegründung nicht entnehmen.
Mag sein. Wäre jetzt mal echt interessant, zu sehen, wie geurteilt wird, wenn die Anschlussinhaberin zweifelsfrei nachweisen könnte, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht am PC gewesen sein kann (z.B. im Urlaub oder auf Schulung gewesen o.Ä.). Wenn *dann* der Provider ne eV abgibt, aber die gute Dame ein wasserdichtes Alibi hat, wirds lustig.
Gruß
Tantalus
Da bei der CD das selbe Problem wieder auftritt ("woher kommt die CD? Ist es wirklich die CD, die der Provider erstellt hat?"), sehe ich das in logischer Konsequenz so, dass das Log, egal ob auf Papier oder CD, nur dann beweiskraft hat, wenn dies vom Provider entsprechend (per eV) bestätigt wird.
Ein paar Dateien auf CD brennen kann ebenso jeder, wie ein paar Zeilen in eine Textdatei tippen.
Gruß
Tantalus
Tantalus schrieb:
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> Mag sein. Wäre jetzt mal echt interessant, zu sehen, wie geurteilt wird,
> wenn die Anschlussinhaberin zweifelsfrei nachweisen könnte, dass sie zum
> fraglichen Zeitpunkt gar nicht am PC gewesen sein kann (z.B. im Urlaub oder
> auf Schulung gewesen o.Ä.). Wenn *dann* der Provider ne eV abgibt, aber die
> gute Dame ein wasserdichtes Alibi hat, wirds lustig.
>
> Gruß
> Tantalus
wieso? auch die kläger sind nicht so doof um sie wissen das ein computer auch einfach immer laufen kann - da ist es wurscht wo der eigentümer gerade ist, ob in timbuktu oder in seiner wohnung
Wie war das noch mit der Pflicht zur Absicherung von privaten Funk- oder drahtgebundenen Netzwerken. Gab es da nicht auch schon mal den Fall, dass ein Beklagter nachweisen konnte, dass die Urherberrechtsverletzung von einem "Hacker" ausging, der nur sein WLan benutzt hatte.
Ich meine mich zu erinnern, dass damals die Entscheidung gefällt wurde, dass auch ein privater Anwender für die Sicherheit seines Netzes verantwortlich ist, und somit in einem solchen Fall (mit) zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Weiß da jemand genaueres? Wie wird wohl geurteilt wenn ich nachweisen kann, dass ich nicht da war und jemand mein Netzwerk (geschützt oder ungeschützt) geknackt hat?
Tantalus schrieb:
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> Da bei der CD das selbe Problem wieder auftritt ("woher kommt die CD? Ist
> es wirklich die CD, die der Provider erstellt hat?"), sehe ich das in
> logischer Konsequenz so, dass das Log, egal ob auf Papier oder CD, nur dann
> beweiskraft hat, wenn dies vom Provider entsprechend (per eV) bestätigt
> wird.
Ja, so meinte ich das.
Ok, etwas genauer: Wenn der Internetzugang zu einem Zeitpunkt aktiv wurde (also eine Einwahl stattgefunden hat), zu der nachweislich niemand da war.
Gruß
Tantalus
Woher kommt diese Idee dass der Provider eine eidesstattliche Versicherung abgeben müsste? Das hat sich hier einer in einem Post ausgedacht und alle plappern es nach.
Der Richter hat bemängelt dass nicht ersichtlich ist woher diese Informationen stammen. Um dem Genüge zu tun reicht es doch wenn der Provider die Information in einem offiziellen Brief (Briefkopf, optional Unterschrift, optional Firmenstempel) übermittelt.
Hier wurde vermutlich ein Log an eine Email gehängt und diese Textdatei dann ausgedruckt.
Tantalus schrieb:
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> Jein, wenn der Provider eine eidesst. Vers. abgibt, dass das Log echt und
> korrekt ist (was aber schon ein arg heisses Eisen ist), hätte das Log schon
> eine gewisse Beweiskraft.
>
> Gruß
> Tantalus
LanSecure schrieb:
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> Ich meine mich zu erinnern, dass damals die Entscheidung gefällt wurde,
> dass auch ein privater Anwender für die Sicherheit seines Netzes
> verantwortlich ist, und somit in einem solchen Fall (mit) zur Rechenschaft
> gezogen werden kann.
Das nennt sich Störerhaftung ([de.wikipedia.org]), und ja, es gibt (AFAIK widersprüchliche) Urteile dazu.
> Weiß da jemand genaueres? Wie wird wohl geurteilt wenn ich nachweisen kann,
> dass ich nicht da war und jemand mein Netzwerk (geschützt oder ungeschützt)
> geknackt hat?
Wenn Du Deine Sorgfaltspflicht verletzt hast, bist Du dran. Wenn nicht, dann nicht. Das ist zumindest mein Verständnis der Sachlage.
Gruß
Tantalus
Selbst wenn die Kläger den Server vor gericht aufgebaut hätten und die Richer mittels einer shell die log Dateien sichten ist der Inhalt (IP Adressen, etc.) maklatur. Ohne ein "Dokumentenechtes Loggingsystem" d.h. das sicher gestellt wird das keiner nachträglich die logs verfälschen kann, ist jede IP Adresse die vorgelegt wird, irrelevant. Bei diesen horenten Summen die durch die Abmahnindustrie umgesetzt werden ist ein Einfluss auf dritte nie auszuschliesen. Abmahner leben nur von der Unsicherheit der Angeklagten und mangeldem Wissen der Richer.
ThommyHommy schrieb:
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> Woher kommt diese Idee dass der Provider eine eidesstattliche Versicherung
> abgeben müsste? Das hat sich hier einer in einem Post ausgedacht und alle
> plappern es nach.
Die eidesstattliche Versicherung ist eines der im Verfügungsverfahren zur Verfügung stehenden Mittel zur Glaubhaftmachung (es wird nichts bewiesen, nur glaubhaft gemacht). Das muss natürlich niemand abgeben aber wenn der Gegner damit arbeitet tut man in der Regel gut daran, selber eine beizubringen.
Im konkreten Fall steht's ausserdem ausdrücklich im Urteil drin, dass die Richter eine eidesstattliche Versicherung über die Provider-Daten wollten. Wer lesen kann und so....
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