der seiner log SW so vertraut dass er an eides statt bestätigt dass die Adresse richtig ist...
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Das ist doch gerade das gute an diesen News ;-)
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eidesstatt schrieb:
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> der seiner log SW so vertraut dass er an eides statt bestätigt dass die
> Adresse richtig ist...
Er muss ja nicht an Eides statt bestätigen, dass die Adresse richtig ist, sondern dass dieser Eintrag in seinem Logfile existiert. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Logfiles nicht zufällig generierte IP-Adressen enthalten.
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Warum sollte ein Provider eidestatt das erklären? Er ist doch gar nicht beschuldigt und im Falle eines "Problemes" kriegt er richtig Probleme.
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Es geht hier nicht um irgendein x-beliebiges Serverlog von einer Kiddy-Clan Homepage.
Ich gehe mal davon aus, dass die T-Elekom(*) genau weiß, welchem Anschluss sie wann welche IP zugeordnet hat - das ist deren Geschäft - wenn sie das nicht wüssten, würde in Deutschland "das Internet" für Privatpersonen gar nicht funktionieren.
(*) beispielhaft, da Deutschlands größter Provider. Das gilt selbstredend auch für Arcor, Alice, Kabel Deutschland und alle anderen.
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Das Urteil ist auch keine "gute Nachricht".
Der Kläger hat hier wohl schlicht und einfach vergessen, einen entsprechenden Nachweis zu liefern. Es steht nirgends, dass es nicht bewiesen werden konnte, sondern nur, dass es nicht gemacht wurde.
Wenn der Provider ebenfalls eine gleichwertige Versicherung abgegeben hätte, hätte das Gericht wahrscheinlich anders entschieden.
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Storm schrieb:
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> Warum sollte ein Provider eidestatt das erklären?
Ich weiß nicht, ob eine eidesstattliche Versicherung überhaupt nötig ist. Vielleicht für dieses Gericht, weil ihnen eine reine Papierliste ohne Herkunftsangabe offensichtlich nicht reichte, nachdem die Beklagte bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass sie es nicht war.
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Storm schrieb:
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> Warum sollte ein Provider eidestatt das erklären?
Weil die Beschuldigte mit einer solchen Erklärung widersprochen hat, was ohne Gegenbeweis oder Gegenerklärung vor Gericht viel zählt.
Da eine vorsätzlich falsche Eidesstattliche Erklärung einem viel Ärger einbringen kann, wird ihr ein gewisses Gewicht eingeräumt.
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"Gemäß § 156 StGB wird die Abgabe einer falschen (unrichtigen oder unvollständigen) eidesstattlichen Versicherung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Bei Fahrlässigkeit drohen immer noch bis zu einem Jahr Freiheitsentzug."
http://de.wikipedia.org/wiki/Eidesstattliche_Erkl%C3%A4rung
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Ich habe seinerzeit keine eidesstaatliche Erklärung abgegeben, denn bei mir genügte die Vorlage des Reisepasses mit dem Nachweis das ich zu dem Zeitpunkt in Ägypten war - und deshalb die IP-Adresse zwar an meinem DSL-Modem vorhanden war, aber niemand den Anschluß nutzen konnte, weil sich in der Wohnung niemand aufhielt.
Das mit dem Reisepass hat bei mir allerdings erst das Gericht überzeugt, der ursprüngliche Kläger und dessen Interessenverteter ließen sich von meinen Hinweisen keinesfalls beeindrucken. So bin ich dann dagegen in den Angriff gegangen.
Später gab es dann noch richtig Krach zwischen dem Provider DTAG und dem Kläger - letztendlich hatte der Kläger bei der Anfrage einen Zahlendreher drin.
Übrigens: bei mir selbst läuft seit 12 Jahren eine eigene Protokollierung, wann ich welche IP von daheim aus nutze. Den juristischen Wert dieser eigenen Protokollierung kann ich aber nicht beurteilen.
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Die Provider dürften ziemlich genau wissen WANN welche ip WEM zugeordnet war.
Aber weiss der Provider auch wann der Kläger seine Uhr das letzte mal gestellt hat?
Was, wenn der Kläger 16:40 abfragt, aber auf dem Providerserver 16:30 ist?
Dann hat jemand völlig anderes die IP zum fraglichen Zeitpunkt.
Und komm mit keiner mit IP-Sperren für XX Minuten.
Die mag es geben, aber zu stark frequentierten Zeiten werden die auch runtergefahren, weil die Provider es sich nicht erlauben können 100.000e IPs nach dem ausloggen ewig zu sperren.
Im Grunde müsste hier noch eine absolut 100% übereinstimmende Uhrzeit abgefragt werden, was technisch (da nicht miteinander vernetzt) absolut nicht machbar ist.
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Lies mal Seite 6 unten in der Urteilsbegündung:
"In der mündlichen Verhandlung wurde der Antragsteller ausdrücklich dazu befragt, ob die Übereinstimmung der auf Anlage Ast 10 aufgeführten Mitteilungen mit denjenigen vom Provider im Verfahren nach §101 Abs. 9 UrhG auf CD übermittelten Daten eidesstattlich versichert werden könne, was nicht der Fall was."
Hier wurde keine solche Erklärung des Providers sondern nur des Antragsstellers (=ContentMafia) gefordert.
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Ichträumnachtsauch schrieb:
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> Wenn der Provider ebenfalls eine gleichwertige Versicherung abgegeben
> hätte, hätte das Gericht wahrscheinlich anders entschieden.
Definitiv.
Wenn sie es nachholen können sie sogar jederzeit eine neue Klage einreichen.
Nochmal für alle die es nicht verstehen.
Die Beklagten wurden nicht für unschuldig befunden.
Die Klage wurde nur wegen mangelnder Beweise abgewiesen.
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Sharra schrieb:
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> Und komm mit keiner mit IP-Sperren für XX Minuten.
Habe mal im letzten Jahr abends etwas probiert um schlauer zu sein. Provider DTAG T-Online.
Zustand 21 Uhr: nach 5 maligem Reset des DSL-Modem hatte ich binnen binnen 15 Minuten wieder die gleiche IP.
Test an einem anderen Tag abends gegen 21 Uhr: das Modem wechselte beim Reset immer zwischen 4 IP hin und her.
Mein Eigenlog-Protokoll, läuft bei mir seit 1999 mit, bestätigt solche Effekte.
Und wer eine Fritz!.Box hat, der kann ja mal dort ins Protokoll schauen. Bei mir, IP-Wechsel normalerweise täglich 03:21 Uhr, wiederholen sich sehr oft nach 8 Tagen die benutzten IP.
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Dolin schrieb:
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> Nochmal für alle die es nicht verstehen.
Und NOCHMALS für alle, die es nicht verstehen ...
Die Klage wurde aus Mangel an beweisen abgewiesen UND es handelt sich hier nur um einen Einzelfall.
Es ist übrigens zu empfehlen, sollte man derartige Schreiben erhalten, wahlweise zwei Dinge tun: Entweder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegen, aus der keinerlei finanzielle Zahlungen an Kanzlei und Mandant hervorgeht ODER einfach gar nicht reagieren, da die Kanzleien es nach Möglichkeit vermeiden, mit derartigen Fällen vor Gericht zu ziehen. Die Gefahr, dabei auf die Schnauze zu fallen, ist angesichts der windigen Vorgehensweise und des eigentlichen Geschäftszieles, Anschlussinhabern Angst einzujagen und die schnelle Abzocke zu machen, sehr hoch. Wie man heute gesehen hat.
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Sharra schrieb:
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> Die Provider dürften ziemlich genau wissen WANN welche ip WEM zugeordnet
> war.
> Aber weiss der Provider auch wann der Kläger seine Uhr das letzte mal
> gestellt hat?
Viel wichtiger ist für mich eine andere, grundsätzlichere Frage: Wieso soll eine dem Anschlussinhaber zugeordnete IP-Adresse ein ausreichender Beweis sein, dass eine Straftat begangen worden ist?
Die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers kann ich ohne Probleme auslesen und wenn ich auf die Uhr sehe habe ich auch die Uhrzeit und das Datum dazu.
Selbst wenn der Provider dann den Namen des Anschlussinhabers herausgibt - der Datensatz beweist nur, dass jemand von dem entsprechenden Anschluss aus zur angegebenen Zeit online war, vielleicht anhand von Ports noch, dass wahrscheinlich ein Filesharing-Programm gelaufen ist. Über die übertragenen Daten sagt das gar nichts.
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Dolin schrieb:
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>
> Nochmal für alle die es nicht verstehen.
>
> Die Beklagten wurden nicht für unschuldig befunden.
> Die Klage wurde nur wegen mangelnder Beweise abgewiesen.
Falsch!
Die Beklagten wurde für unschuldig befunden WEGEN mangelnder Beweise.
Wenn ich dich anzeige wegen Vergewaltigung und die Beweise nicht ausreichen (weil du nunmal die Tat nicht begannen hast), bist du dann nicht unschuldig? Natürlich bist du unschuldig aus mangeln an Bewiesen. Wäre ja sonst noch schöner.
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Tja und genau das ist der Knackpunkt :) Allerdings muss man das auch wissen damit man dem Gericht sagen kann das man zum fraglichen Zeitpunkt auch hätte ein Linux Image laden können ^^
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Nun ja... solange die Server nicht in der falschen Zeitzone laufen sollte ein Abgleich mit einen der vielen Zeitserver jetzt nicht so das große Problem sein ;)
Bleibt halt nur ob der Anwalt auch die richtig Uhrzeit aufgeschrieben hat :D
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leg mal ne runde google ein und suche nach UTC
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