Und was ist mit IP Spoofing? Wer garantiert mir, das nicht ein Hacker zufällig meine IP benutzt? Da keinerlei offizielle Authorisierung durch die IP erfolgt, ist dieser Beweis meiner Meinung nach alles andere als fundiert. Ich kann nicht durch Verschlüsselung meiner IP diese verschleiern.
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Nun ja... theoretisch könnte man so mit einer gefälschten IP Adresse Illegalen Inhalt anfordern. Das bringt dem Hacker aber nur dann etwas wenn der Zielserver UDP akzeptiert. Denn wenn der TCP nimmt bekommt die Antwort nicht der Hacker sondern der Rechner mit der IP die im Paket steht ^^
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B_T schrieb:
> der Datensatz beweist nur, dass jemand von dem entsprechenden Anschluss aus
> zur angegebenen Zeit online war, vielleicht anhand von Ports noch, dass
> wahrscheinlich ein Filesharing-Programm gelaufen ist. Über die übertragenen
> Daten sagt das gar nichts.
Ich finde es immer wieder faszinierend, wie hier grundlegende Annahmen einfach beiseite gewischt werden, um... ja warum eigentlich?
Du kannst davon ausgehen, dass seitens der Kläger ein Anlass besteht, die Providerdaten nachzufragen. Dieser Anlass wird konkret durch die Arbeit von Digiprotect festfestellt. Die durchstöbern nämlich die Angebote der Tauschbörsen. Und daran kann man sehr wohl feststellen, dass ein Rechner mit einer bestimmten IP die fragliche Datei angeboten hat. Das ist öffentlich.
Deshalb ist Deine Behauptung oben "Über die übertragenen Daten sagt das gar nichts." falsch.
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Muhaha schrieb:
> Es ist übrigens zu empfehlen, sollte man derartige Schreiben erhalten,
Vielleicht ist es noch viel besser, einfach keine Filez anzubieten. ;)
> ODER einfach gar nicht reagieren
Das ist ein sehr gefährlicher Ratschlag.
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Zum Thema "Unschuldig": Man muss nicht für unschuldig befunden werden, sondern man IST erstmal immer unschuldig, bis man für schuldig befunden wird!
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Hhhm, interessant, mal nachschauen :-)
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