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  5. » Italien: Haftstrafen für Google…

Sehr richtig!

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  1. Sehr richtig!

    Autor Blork 26.11.09 - 14:38

    Jeder Webseitenbetreiber haftet für Inhalte die auf seiner Webseite sind und illegal sind.

    Warum sollte das bei Google anders sein?

    Jeder Fotograf muss aufwendig Genehmigungen beschaffen wenn er bestimmte Gebäude fotografieren will, Warum sollte das bei Google anders sein.

    Ich bin froh wenn diese gratis-Mentalität von Google unterbunden wird.

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  2. Re: Sehr richtig!

    Autor Insider 26.11.09 - 14:47

    Im Prinzip hast du recht, dennoch wird dieser Post zu unnötig vielen Antworten die Zensur zum Thema haben führen. Ich bin das Internet schön langsam leid.

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  3. Re: Sehr richtig!

    Autor CoolerFreak 26.11.09 - 14:53

    Schaffen wir das Internet doch einfach ab xD

    Problem gelöst.


    lg

    CoolerFreak

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  4. Re: Sehr richtig!

    Autor Verschwörer 26.11.09 - 15:01

    Gratis-Mentalität? Vermischst du da nicht irgendwas? Ich sehe nicht, wo dieses Buzzword in der Diskussion sinnvoll wäre, vorausgesetzt du kritisierst nicht Google komplett.

    Ersteres kann man so auch nicht pauschalisieren. Was ist denn ein Webseitenbetreiber? War Tripod ein Webseitenbetreiber von allen Tripod-Userpages und damit auch für alles haftbar, was da passiert ist? Ich glaube dann wäre es viel früher Pleite gegangen.

    Tripod hat eine Infrastruktur bereitgestellt, bei der sich jeder eine Seite einrichten konnte und diese dort betreiben und damit war derjenige natürlich selbst verantwortlich. Genauso ist das bei Youtube: Google liefert die Infrastruktur und jeder User kann Videos hochladen, für die er selbst verantwortlich ist. Für technisch nicht so versierte kann man auch nochmal die Waffen-Metapher anführen, die allerdings bei Verschwörungstheoretikern vermutlich die eigene Auffassung unterstreicht: Wenn jemand Waffen an Personen mit gültigem Waffenschein verkauft und derjenige dann mit der Waffe jemanden tötet, kann der Verkäufer der Waffe für den Mord mitverantwortlich gemacht werden?

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  5. Schwachsinn.

    Autor wand 26.11.09 - 15:08

    "Jeder Webseitenbetreiber haftet für Inhalte die auf seiner Webseite sind und illegal sind."

    Schwachsinn. In D ist das nicht so - die entsprechende, absurde Rechtslage geschaffen durch die berüchtigten Hamburger Gerichte wurden mitlerweile korrigiert. Und ob es in Italien so ist, wird sich erst durch den Prozeß zeigen. Deine Behauptung ist also völliger Unsinn.

    "Jeder Fotograf muss aufwendig Genehmigungen beschaffen wenn er bestimmte Gebäude fotografieren will"

    Auch das ist nur teilweise richtig.

    "Warum sollte das bei Google anders sein."

    Weil Google keine Gebäude fotografiert.

    "Ich bin froh wenn diese gratis-Mentalität von Google unterbunden wird."

    Aha, daher weht der Wind.

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  6. Re: Sehr richtig!

    Autor Kinch 26.11.09 - 15:08

    Oh, es ist zwar Gratis-Mentalität gefallen, aber nicht „rechtsfreier Raum”. Die Trolle hier werden auch immer nachlässiger.

    Zur Sache: Wenn man Nutzer generierte Inhalte anbietet, sollte es meiner Meinung nach ausreichen solche Dinge bei Kenntnissnahme zu löschen.

    Bei dieser Rechtsauffassung, dass eine Vorabfilterung nötig sei, kann man praktisch jede Web 2.0 Seite, jeder Kommentarbereich und jeden Chat abschaffen.

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  7. Re: Schwachsinn.

    Autor Google fotografiert 26.11.09 - 15:16

    >
    > "Warum sollte das bei Google anders sein."
    >
    > Weil Google keine Gebäude fotografiert.
    >

    Streetview ist nochmal von wem????

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  8. Re: Schwachsinn.

    Autor wand 26.11.09 - 15:19

    Ist ein Argument.

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  9. Re: Sehr richtig!

    Autor X99 26.11.09 - 15:46

    Und da ist das Problem. Kenntnis war vorhanden, gelöscht wurde nicht. Kein Einzelfall.

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  10. Re: Sehr richtig!

    Autor 2e 26.11.09 - 15:59

    Wo du Recht hast!

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  11. Re: Sehr richtig!

    Autor Flusche 26.11.09 - 16:06

    Verschwörer schrieb:

    > Wenn jemand Waffen an Personen mit gültigem Waffenschein verkauft und
    > derjenige dann mit der Waffe jemanden tötet, kann der Verkäufer der Waffe
    > für den Mord mitverantwortlich gemacht werden?

    Diese Rechte haben Schranken. So darfst Du zwar an Deine Kollegen Waffen verteilen, aber wenn das z.B. bei einem Streik ist, wirst Du Dich über die Konsequenzen (auch die rechtlichen) freuen.

    Es ist nämlich nicht so, dass man an derselben Tat generell vollkommen unschuldig sein muss, wenn jemand anders die Tat ausführt.

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  12. Re: Sehr richtig!

    Autor Flusche 26.11.09 - 16:09

    Kinch schrieb:

    > Bei dieser Rechtsauffassung, dass eine Vorabfilterung nötig sei, kann man
    > praktisch jede Web 2.0 Seite, jeder Kommentarbereich und jeden Chat
    > abschaffen.

    Auch wenn es manchen nicht in den Kopf will: Es gibt zumindest hier in Deutschland eine ganze Reihe von Urteilen (insbesondere von den vom Forenpöbel vielgehassten Hamburgern), die erkennen lassen, dass man differenziert.

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  13. Re: Sehr richtig!

    Autor Kinch 26.11.09 - 17:38

    Hamburg differenziert, ja? Kannst du da ein paar entsprechende Urteile nennen? So ziemlich alle Urteile die ich kenne und aus Hamburg kamen waren pressefeindlich und nicht wenige wurden zu Recht wieder einkassiert.

    Und Hamburg ist auch bei Forenmitglieder nicht umsonst verhasst. Das Heise-Urteil und das Stefan Niggemeier-Urteil (ging um einen Kommentar, der nach ein paar Stunden schon gelöscht worden war), sprechen da Bände.

    Aber wer eine Terminologie wie „Forenpöpel” verwendet, hat vielleicht eh eine andere Auffassung von Differenzierung.

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  14. Re: Sehr richtig!

    Autor Verschwörer 26.11.09 - 19:15

    @Flusche

    Das wär mal interessant, hast du entsprechende Urteile zu deinen Behauptungen? Also ich meine jetzt die Situation in der jemand, der einem Demonstranten eine Heugabel verkauft hat, an dem Streik ansonsten aber nicht beteiligt war dafür verantwortlich gemacht wird? Ich mein, dass er von der Polizei kurzfristig aus dem Verkehr gezogen wird, wenn das wirklich vor Ort passiert und der Deeskalation dient, davon ist hier ja nicht die Rede, sondern dafür, dass er im Nachhinein dafür eine Haftstrafe absitzen muss.

    In diesem Fall hat Google ja, nachdem es erfahren hat, dass die Heugabel benutzt wurde um Manager aufzuspießen dem entsprechenden Demonstranten sie wieder abgenommen. Und er wird deshalb verhaftet, weil die Staatsanwaltschaft einen Brief an seine Frau geschrieben hat, die damit den Ofen angemacht hat, weil sie nichts damit anfangen konnte. Aber ich drifte ab...

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  15. wo ist google gratis?

    Autor seiplanlos 26.11.09 - 21:38

    also ich bezahle zwar nicht in € dafür, aber über mich wird werbung verkauft. Soetwas nennt man quer subventionierung, nur das Google das halt noch ein bisschen weiter treibt als Media Markt, Aldi oder OBI.
    Außerdem haben sie locker knapp 2 Millionen !Firmen! Die auf Google setzten um ihre Mail/Termin/... Infrastruktur zu stellen. Das sind zahlende Kunden, die vielleicht kleine Firmen sind. Aber 2 Mio Firmen, mit 2-5 Mitarbeitern (die größten haben > 10.000 Mitarbeiter!!) sind auch sagen wir mal 5 Mio Lizenzen * 40€. = 200 Mio€. Das ist ein Umsatz, über den sich viele Firmen freuen würden. Dann haben sie heute noch Android im Gepäck, was zwar OpenSource ist, aber die Apps darauf (Maps, GMail, Kalendar, ...) muss vom Handy Hersteller bezahlt werden. Lass die dafür noch ca. 1-2 € pro Handy verdienen. Alleine vom Motorola Droid/Milestone wurden in den USA schon ca. 500.000 abgesetzt.

    Und von wegen Gratis ist schlecht: Ohne Google hätte Mozilla den FireFox nicht so pushen können (die haben immerhin pro download 1$ dafür bezahlt!!). Und erst dadurch konnte die Marktmacht von MS gebrochen werden. So das jetzt Google selber mit dem Chrome hinterher ziehen kann/möchte. Auch ChromeOS für Netbooks wird es für die Hersteller nicht umsonst geben. Und bei Google glaube ich nicht an eine Werbefinanzierung, wie es MS jetzt gerade planen oder wo Apple gerade ein Patent! für eingereicht hat. Google wird sich in zukunft schön bezahlen lassen. Aber von Firmen und nicht vom Endanwender direkt. Man spart halt eine menge kosten, wenn man nicht mit MircoPayment alles auf den bald frustrierten Anwender schiebt, sondern, wenn man ihm sagt: Ist bezahlt, werde glücklich damit. Dann aber die "großen" summen alle 2 Monate von den großen Herstellern bekommt. Macht die Sache für die Buchhaltung auch einfacher.

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  16. ein Argument, das nicht passt

    Autor t_e_e_k 26.11.09 - 21:40

    du musst unterscheiden zwischen
    a) aufnahmen von einem Gebäude / Person
    b) aufnahmen von einer Gegend, in der das Gebäude "zufällig" steht, oder einer Menschenmenge, in dem die Person eines von vielen Gesichtern ist.

    bei A brauchst du eine Genehmigung. Bei B nicht, da du es ja nicht explizit auf das Gebäude/Person abgesehen hast.

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  17. Re: Sehr richtig!

    Autor Der Kommunist 26.11.09 - 22:32

    Also soll Golem jetzt fuer deinen dummen Beitrag haften? Ich bin froh darueber, dass es kostenlose Angebote im Netz gibt, die nicht 24/7 vor Kindern wie dir geschuetzt werden muessen/koennen. Fuer die Kindererziehung sind die Eltern und nicht der Provider verantwortlich. Zur Sorgfaltspglicht des Providers kann es technisch nur gehoeren, auf Anordnung Inhalte zu Loeschen - grundsaetzlich koennen nur die Urheber fuer Inhalte haften. Kein Google-Mitarbeiter hat sich durch irgendeine Taetigkeit mitschuldig an dem Video gemacht. Den Google-Mitarbeitern ist es technisch nicht moeglich, alle Videos auf jede rechtliche Eventualitaet zu pruefen. Strafbar macht sich nur der Uploader des Videos sowie die eigentlichen Taeter, die darin zu sehen sind. So schwer ist das doch gar nicht...

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  18. Re: ein Argument, das nicht passt

    Autor 27.11.09 - 10:00

    t_e_e_k schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > du musst unterscheiden zwischen
    > a) aufnahmen von einem Gebäude / Person
    > b) aufnahmen von einer Gegend, in der das Gebäude "zufällig" steht, oder
    > einer Menschenmenge, in dem die Person eines von vielen Gesichtern ist.
    >
    > bei A brauchst du eine Genehmigung. Bei B nicht, da du es ja nicht explizit
    > auf das Gebäude/Person abgesehen hast.

    Stimmt so auch nicht ganz. a) darfst Du bei Gebäuden aus dem öffentlichen Raum heraus machen, solange es kein spezifisches Copyright für das Gebäude (als Gesamtkunstwerk o.ä.) gibt (z.B. Hundertwasserhäuser, Lichtinstallation des Eiffelturms). Personen dürfen unter Umständen auch gezielt abgelichtet werden, da sind die Grenzen aber noch diffuser. Was geht sind z.B. öffentliche Veranstaltungen wie Umzüge und Demonstrationen. Durch die Kunstfreiheit sind Fotos von Personen außerdem wenigstens in Teilen geschützt. Wenn ich z.B. street photography mache und damit einen klar dokumentarisch-künstlerischen Zweck verfolge, geht das im Regelfall durch. Sogar wenn ich die Bilder nachher kommerziell verwende. Wenn ich natürlich nur Agenturware schieße sollte ich besser ein model-release dabei haben...

    P:s. Das ist natürlich keine Rechtsberatung ;)

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