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Es gibt Thesen, dass niemand für seine Taten verwantwortlich sei,

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  1. Es gibt Thesen, dass niemand für seine Taten verwantwortlich sei,

    Autor Sharra 06.01.10 - 13:00

    sondern alles nur ein Produkt und Resultat der Gene sei.
    Diesen Thesen zufolge wäre Niemand mehr für irgend etwas verantwortlich zu machen.
    Weder Diebstahl noch Gewalt noch Mord.
    Die "Argumentation" von Tenenbaums Anwälten ist im Grunde genau das selbe. "Ich kann ja nichts dafür, ich musste ja so handeln.".
    Damit wäre aber automatisch jedes Rechtssystem der Welt ausgehebelt und nichtig.
    Demzufolge wird kein Richter sich den Schuhe anziehen und dieser Ansicht recht geben.

  2. Re: Es gibt Thesen, dass niemand für seine Taten verwantwortlich sei,

    Autor Zebad 06.01.10 - 13:27

    Tendenziell gebe ich dir recht, im Hinblick auf Minderungsbegründungen hingegen nicht: Die Rechnung ist doch eine ganz einfache; ich fodere Freispruch oder plädiere auf Unzurechnungsfähigkeit, räume eine Teilschuld ein und verteile den Rest, sodass mir anstatt den $675k die hälfte aufgebrummt werden, die ich dann brav an meine Lawyer in Teilen weiterreiche...

  3. Re: Es gibt Thesen, dass niemand für seine Taten verwantwortlich sei,

    Autor Wikifan 06.01.10 - 20:48

    Zebad schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Tendenziell gebe ich dir recht, im Hinblick auf Minderungsbegründungen
    > hingegen nicht: Die Rechnung ist doch eine ganz einfache; ich fodere
    > Freispruch oder plädiere auf Unzurechnungsfähigkeit, räume eine Teilschuld
    > ein und verteile den Rest, sodass mir anstatt den $675k die hälfte
    > aufgebrummt werden, die ich dann brav an meine Lawyer in Teilen
    > weiterreiche...

    Ich würde das als Richter so machen:
    Tenenbaum wird pro Musikstück zu einer Zahlung an den Kläger in Höhe von jeweils 99 Cent verurteilt, insgesamt also 29,70 Euro

    Die Verfahrenskosten werden somit wie folgt aufgeteilt. Tenenbaum hat Verfahrenskosten in Höhe von weiteren 4,46 Euro zu bezahlen, der Kläger in Höhe von 101245,55 Euro (jeweils 15 Prozent des Klagewertes im Umfang der Verurteilung bzw. Klageabweisung, gerundet).

    Gerechtes Urteil, solange mir kein höherer Schadensnachweis erbracht wird.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 06.01.10 20:49 durch Wikifan.

  4. Schadenersatz

    Autor Schadenersetzer 06.01.10 - 22:55

    Wikifan schrieb:

    > Ich würde das als Richter so machen:
    > Tenenbaum wird pro Musikstück zu einer Zahlung an den Kläger in Höhe von
    > jeweils 99 Cent verurteilt, insgesamt also 29,70 Euro

    Das fände ich auch nicht fair!

    Denn das entspräche in diesem Fall den reinen "Download"-Kosten für den Fall, dass die Dateien legal runtergeladen worden wären. Aber Tenenbaum hat nicht nur runtergeladen, sondern gleichzeitig auch verbreitet.

    Fair wäre also irgendwas zwischen Deinen Fantasie-Kosten und den Fantasie-Kosten der Kläger. $250 pro Lied fände ich als Pauschalbetrag akzeptabel.

    Tenenbaum müsste dann $7500 latzen.

    > Die Verfahrenskosten

    trägt der als schuldig befundene Beklagte.

  5. Re: Schadenersatz

    Autor Wikifan 08.01.10 - 14:34

    Schadenersetzer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wikifan schrieb:
    >
    > > Ich würde das als Richter so machen:
    > > Tenenbaum wird pro Musikstück zu einer Zahlung an den Kläger in Höhe von
    > > jeweils 99 Cent verurteilt, insgesamt also 29,70 Euro
    >
    > Das fände ich auch nicht fair!
    >
    > Denn das entspräche in diesem Fall den reinen "Download"-Kosten für den
    > Fall, dass die Dateien legal runtergeladen worden wären. Aber Tenenbaum hat
    > nicht nur runtergeladen, sondern gleichzeitig auch verbreitet.

    Wie gesagt, solange nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird, in dubio pro reo. Wenn ein höherer Schaden nachgewiesen werden kann, muss er den natürlich bezahlen.

    > Fair wäre also irgendwas zwischen Deinen Fantasie-Kosten und den
    > Fantasie-Kosten der Kläger. $250 pro Lied fände ich als Pauschalbetrag
    > akzeptabel.
    >
    > Tenenbaum müsste dann $7500 latzen.

    Siehe oben

    > > Die Verfahrenskosten
    >
    > trägt der als schuldig befundene Beklagte.

    Aber nur insoweit er verurteilt wurde. Im Umfang der Klageabweisung trägt der Kläger die Kosten.

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