So abstrus wie es erst einmal klingt ist es doch gar nicht. Der Witz an der Argumentation ist, dass sich einfach Analogien aus dem "normalen" Leben finden lassen. Mit Sicherheit gibt es auch etliche Musterurteile, die dem gleichen Argumentationspfad folgen.
Beispiel: Wenn - sagen wir - ein Elektronikfachmarkt Nachts die Türen aufließe und daraufhin jemand alle Ware auf den Parkplatz bringen würde und andere Leute dann die Ware mitnähmen. Wäre der Fachmarkt dann mitschuldig am Diebstahl seiner Waren?
Wie sähe es aus, wenn er die Information, dass die Türen dort offengelassen wurden nur verbreitet, selbst aber nichts stiehlt?
Ich sehe da durchaus Chancen auf Erfolg.
Man ist offenbar gezwungen sich solcher Krücken bedienen. Das Absurde am Rechtssystem ist, dass man penibel nach bestehenden Regeln urteilt, obwohl man weiß, dass diese für solche Fälle eigentlich nicht gemacht sind. Den Begriff "Randbedingungen" der für jeden wissenschaftlich interessierten Menschen eine zentrale Bedeutung hat, scheint in der Rechtssprechung niemand zu kennen. Bildlich gesprochen werden da eben erst einmal ein paar tausend Mondraketen am Mond vorbeigeschossen, bevor man darauf kommt, dass irgendwas mit der Bahnberechnung nicht so ganz stimmen kann.
zowak schrieb:
> Beispiel: Wenn - sagen wir - ein Elektronikfachmarkt Nachts die Türen
> aufließe und daraufhin jemand alle Ware auf den Parkplatz bringen würde und
> andere Leute dann die Ware mitnähmen. Wäre der Fachmarkt dann mitschuldig
> am Diebstahl seiner Waren?
Falsche Analogie. Die Musikunternehmen betrieben ja keinen Shop und haben gesagt "Da kommt Ihr auch ohne Passwort rein". Im Gegenteil: Die Musikunternehmen haben Shops betrieben, in die man nur mit Passwort reinkam und bei denen die Dateien zusätzlich mit DRM geschützt waren. Außerdem haben sie regelmäßig Filesharer abgemahnt. Es ist also klar ersichtlich, dass es hier in keinster Weise ein "unmoralisches Angebot" seitens der MI gegeben hat. Deshalb kann man sich auch nicht darauf berufen.
Reiner Wahnsinn schrieb:
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> zowak schrieb:
>
> > Beispiel: Wenn - sagen wir - ein Elektronikfachmarkt Nachts die Türen
> > aufließe und daraufhin jemand alle Ware auf den Parkplatz bringen würde
> und
> > andere Leute dann die Ware mitnähmen. Wäre der Fachmarkt dann
> mitschuldig
> > am Diebstahl seiner Waren?
>
> Falsche Analogie. Die Musikunternehmen betrieben ja keinen Shop und haben
> gesagt "Da kommt Ihr auch ohne Passwort rein".
Du hast die Analogie misverstanden. Es geht darum, dass auch die Angebotsseite gewisse Pflichten hat und diese wurden aus Sicht des Klägers nicht ausreichend wahrgenommen. Die Musikindustrie produziert Musik und schützt diese - aus Sicht des Klägers - vor dem Vertrieb nicht hinreichend, damit nicht Kopiert werden kann. Sowie ein Ladenbetreiber Nachts für verschlossene Räume zu sorgen hat, damit nichts mitgenommen werden kann. Tut die Musikindustrie / der Ladenbesitzer das nicht, dann trifft ihn eine Mitschuld.
> Im Gegenteil: Die
> Musikunternehmen haben Shops betrieben, in die man nur mit Passwort reinkam
> und bei denen die Dateien zusätzlich mit DRM geschützt waren. Außerdem
> haben sie regelmäßig Filesharer abgemahnt. Es ist also klar ersichtlich,
> dass es hier in keinster Weise ein "unmoralisches Angebot" seitens der MI
> gegeben hat. Deshalb kann man sich auch nicht darauf berufen.
Der Punkt ist, dass der Verwendete Schutz (DRM) nicht ausreichend war. Sonst wäre es dem Angeklagten ja gar nicht möglich gewesen, die Musik zu kopieren.
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