1. Foren
  2. » Kommentare
  3. » Politik/Recht
  4. » Alle Kommentare zum Artikel
  5. » Jugendschützer fordern Maßnahmen…

Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

Anzeige
  1. Thema

Neues Thema Ansicht wechseln


  1. Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor Sharra 15.08.09 - 16:06

    Das ist gelogen hoch 10.
    Es ist in Deutschland verboten, aber nicht im Internet. Des gibt kein deutsches Internet. Und in den USA z.B. sind rechtsradikale Vereinigungen durchaus legal. Genauso in Russland usw. Ja es ist Ironie dass es grade in den damaligen Nazi-Gegnerstaaten erlaubt ist, aber dort macht sich wegen einem Hakenkreuz keiner ins Hemd.
    Und dummerweise ist es eben ein World Wide Web und kein An der deutschen Grenze ist Schluss Web.
    Damit haben wir dort legale Inhalte die bei uns als illegal eingestuft werden.
    Und ich denke kein US-Provider wird sich drum scheren wenn Zypris dort anruft und denen was von Nazis vorheult.

  2. Re: Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor Psycho 15.08.09 - 17:43

    Solche Inhalte sind in Deutschland verboten.
    Deshalb ist es hier eine Straftat solche Inhalte auf Plakaten, in Büchern oder übers Internet zuverbreiten.

    Du kannst nicht IM Internet sein, du hockst immer vor dem Computer und bist an die Gesetzte deines States gebunden.

  3. Re: Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor Sharra 15.08.09 - 17:54

    Man kann einen deutschen Staatsbürger dafür belangen wenn er rechtes Gedankengut im Netz verbreitet. Einen Russen oder Amerikaner kann man nach deutschem Recht aber nicht anklagen wenn er das selbe macht. Und da liegt der Knackpunkt im Internet. Die Politik will aber alles einfach wahllos sperren.

  4. Re: Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor Psycho 15.08.09 - 17:57

    Das gilt auch für Bücher und Plakate.
    Die bekomme ich hier vieleicht nicht aber ich kann doch im Ausland bestellen.

  5. Re: Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor Sharra 15.08.09 - 18:01

    Eben. Wollte ich "Mein Kampf" lesen würde ich nach Österreich fahren. Kriegt man dort. In Deutschland im Übrigen auch nur desshalb verboten weil die Rechte an dem Buch beim Freistaat Bayern liegen und der untersagt einen Verkauf.
    Es ist einfach witzlos hier eine Insellösung durchzuprügeln während alle Welt Zugriff hat.

  6. Re: Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor KarlKarlson 17.08.09 - 10:22

    wusstest du,dass es "mein kampf"auch auf hebräisch gibt?

  7. Re: Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor Heidenei 18.08.09 - 06:38

    Sharra schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Eben. Wollte ich "Mein Kampf" lesen würde ich nach Österreich fahren.
    > Kriegt man dort. In Deutschland im Übrigen auch nur desshalb verboten weil
    > die Rechte an dem Buch beim Freistaat Bayern liegen und der untersagt einen
    > Verkauf.
    > Es ist einfach witzlos hier eine Insellösung durchzuprügeln während alle
    > Welt Zugriff hat.


    Ein Freund von mir hat von seinem Großvater "Mein Kampf" geerbt und ich durfte darin lesen. Ich gebe zu, ich habe es nicht sehr lange gemacht, der Text war einfach unerträglich. Ich fragte mich aber auch, warum ist dieses Buch verboten? Wenn ich richtig informiert bin, hat damals jeder bei der Heirat "Mein Kampf" geschenkt bekommen, aber offensichtlich hat niemand auch nur eine Zeile gelesen (was von Zeitzeugen bestätigt wird). Sonst wäre noch mehr bewusst geworden, wie absurd dieser Text samt Ideolgie ist.
    Jetzt weiß ich gar nicht, habe ich mich vielleicht bereits durch das Lesen einiger Passagen strafbar gemacht und demnächst steht ein eifriger Staatsanwalt vor mir? Leider hat mein Freund das Buch nicht mehr, ich glaube er hat es verbrannt, weil es verboten ist.

  8. Re: Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor Ronnie 18.08.09 - 15:15

    Sharra schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Man kann einen deutschen Staatsbürger dafür belangen wenn er rechtes
    > Gedankengut im Netz verbreitet. Einen Russen oder Amerikaner kann man nach
    > deutschem Recht aber nicht anklagen wenn er das selbe macht. Und da liegt
    > der Knackpunkt im Internet. Die Politik will aber alles einfach wahllos
    > sperren.

    Stimmt so nicht; sollte ein ausländischer Staatsbürger, der in Deutschland Verbotenes ins Netz gestellt hat, deutschen Boden betreten oder aufgrund eines internationalen Haftbefehls an Dt. ausgeliefert werden, drohen ihm hier massive Strafen, ganz egal, ob das was er getan hat, in seinem Heimatland erlaubt ist oder nicht. Beispiel: Gary Lauck (Herausgeber des "NS-Kampfruf" und Betreiber einer sog. "Hate-Site") wurde hier zu 4 Jahren Haft verurteilt, die er auch bis zum letzten Tag absitzen mußte.

    Was würde unsere Regierung wohl sagen, wenn ein Deutscher einen Iran-kritischen Bericht verfaßt und ins Internet stellt und dann bei einem Iran-Besuch verhaftet und abgeurteilt würde?

  9. Re: Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor Sharra 18.08.09 - 15:44

    Du vermischst da was.
    Iran-Kritisch und Nazi-Verherrlichung sind 2 Paar Stiefel.
    Im Iran mag Kritik nicht erwünscht sein, steht jedoch grundsätzlich erstmal nicht unter gesetzlichem Verbot. Verhaftet werden die Leute unter anderen Vorwänden.

    Darum ist ein Einmischen der deutschen Regierung im Iran wenn sowas passieren sollte legitim, und nicht mit der Verbreitung von offensichtlich hierzulande illegalem Material direkt vergleichbar.

  10. Re: Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten

    Autor Ronnie 18.08.09 - 16:44

    Sharra schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Du vermischst da was.
    > Iran-Kritisch und Nazi-Verherrlichung sind 2 Paar Stiefel.
    > Im Iran mag Kritik nicht erwünscht sein, steht jedoch grundsätzlich erstmal
    > nicht unter gesetzlichem Verbot. Verhaftet werden die Leute unter anderen
    > Vorwänden.
    >
    > Darum ist ein Einmischen der deutschen Regierung im Iran wenn sowas
    > passieren sollte legitim, und nicht mit der Verbreitung von offensichtlich
    > hierzulande illegalem Material direkt vergleichbar.

    Ist es einmischen, wenn die Boulevardpresse ständig das iranische Staatsoberhaupt mit "Der Irre von Teheran" betitelt, wie vorher auch "Der Irre von Bagdad" zu Lebzeiten von Saddam Hussein?.
    Dies wäre streng genommen sogar hierzulande strafbar. § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten).

    Aber zum Thema: Ich will hier keinesfalls rechtsradikales Gedankengut verteidigen, sondern nur
    darauf hinweisen, dass wir unter Ausklammerung der allgemeinen Meinungsfreiheit Sondergesetze anwenden, die es in den meisten demokratisch-geprägten Staaten nicht gibt.

Neues Thema Ansicht wechseln


Entschuldigung, nur registrierte Benutzer dürfen in diesem Forum schreiben. Klicken Sie hier um sich einzuloggen


Meistgelesen
  1. Libreoffice

    "Wir wollen Nutzer in die ODF-Welt ziehen"

  2. Browser

    Kauft Facebook Opera?

  3. Datenschutz

    Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft

  4. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  5. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51

  2. Kommentare: 218 | letzter Beitrag 10:58 Uhr

  3. Kommentare: 162 | letzter Beitrag 10:16 Uhr

  4. Kommentare: 94 | letzter Beitrag 10:58 Uhr

  5. Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr

Mehr



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Lollipop Chainsaw angespielt: Blond und brutal
Lollipop Chainsaw angespielt
Blond und brutal

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

  1. Spielepublisher in Not dtp Entertainment meldet Insolvenz an
  2. US-Umsätze im März 2012 Spielemarkt schrumpft weiter
  3. Starlight Inception Lucas-Arts-Veteran kämpft für das Weltraum-Action-Genre

Samsung XE300: Google Chromebox versehentlich ausgeliefert
Samsung XE300
Google Chromebox versehentlich ausgeliefert

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

  1. Googles Aura Chromium OS mit klassischem Desktop

IMHO: Gema und Youtube - der Kampf ums Urheberrecht
IMHO
Gema und Youtube - der Kampf ums Urheberrecht

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

  1. Kulturelles Gedächtnis Wie speichern wir das Internet?
  2. Urheberechtsdebatte Piratenpartei legt Zehnpunktekatalog vor
  3. Urheberrecht SPD plädiert für "Vergüten statt verbieten"

  1. Browser: Kauft Facebook Opera?
    Browser
    Kauft Facebook Opera?

    Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

  2. Datenschutz: Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft
    Datenschutz
    Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft

    Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

  3. Libreoffice: "Wir wollen Nutzer in die ODF-Welt ziehen"
    Libreoffice
    "Wir wollen Nutzer in die ODF-Welt ziehen"

    Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.


  1. 14:48

  2. 14:29

  3. 14:24

  4. 12:30

  5. 12:23

  6. 18:49

  7. 18:33

  8. 18:08